Wer hat die Rechte auf den Domainnamen?

18. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
lars2009
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 27x hilfreich)
Wer hat die Rechte auf den Domainnamen?

Hallo,
nehmen wir mal folgenden Fall an:

Jemand beauftragt einen Webdesigner mit der Erstellung einer Webseite. Mit dem gewünschten Namen ist sich der Auftraggeber noch unsicher.
Der Webdesigner registriert in seinem Namen eine Domain und stellt sie dem Auftraggeber zur Verfügung. Auf der Webseite ist nun das Unternehmen des Auftragsgebers. Inhaber ist allerdings der Webdesigner.

Nach einem Jahr auf einmal fordert der Auftraggeber die Domainrechte und sagt das es seine Seite ist und er dafür ja auch die Webseite bezahlt hat!???

Nach wie vor stellt der Webdesigner dem Auftraggeber die Domain zur verfügung. Da nun aber der Auftraggeber die Rechte will, fordert der Webdesigner einen Kaufgebühr unter 500,- Euro.

Wer ist hier im Recht? Was kann wer tun?

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)

also derjenige der im whois als inhaber eingetragen ist der ist inhaber der domain

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

Solange nicht vertraglich vereinbart wurde, daß der Auftraggeber auch Inhaber der Domain werden solle, ist zumindest daraus noch nichts zu holen.

Und wenn der Auftrag "Website + Domain" lautete, könnte man anstelle des Auftragnehmers noch spitzfindig fragen, ob denn der Vertrag nicht auch erfüllt wäre, wenn der Auftragnehmer nunmehr dem Auftraggeber eine ganz andere Domain als Erfüllung anbietet. (Vermutlich nicht, denn durch die Nutzung ist offenbar eine Annahme an Erfüllungs Statt verwirklicht und der Vertrag wäre über die monatelang genutzte Domain zustande gekommen.)

Ob der Auftragnehmer einen Anspruch auf die Domain verwirkt hat (oder sogar schadensersatzpflichtig wäre, wenn der Auftraggeber durch einen möglichen Domainwechsel seine etablierte Adresse los wird), müßte man im Einzelfall prüfen (also noch nicht zu früh freuen, das ist kein Totschlagsargument).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lars2009
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 27x hilfreich)

also hat der auftragsnehmer die rechte an der domain?
er will die domain ja an den auftraggeber abgeben, allerdings nicht kostenlos. damit ist der auftraggeber nicht einverstanden. er will nix zahlen und behauptet er sein der rechtmäßige inhaber.

die registrierung hat der auftragnehmer vorgenommen in seinem namen, aber nie in betracht gezogen, diese dem auftraggeber zu verkaufen. da dieser die domain aber jetzt haben möchte muss er doch zahlen oder kann er irgendwelche rechte geltend machen?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> also hat der auftragsnehmer die rechte an der domain?

Was an meinem ersten Abschnitt war denn so unverständlich?

> oder kann er irgendwelche rechte geltend machen?

Was an meinem dritten Abschnitt war denn so unverständlich?

Es bringt nichts, wenn Sie Ihre Fragen einfach nur wiederholen.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
aladin1955
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

ähnliches problem:
ich gründe eine firma.
ein marketing unternehmen berät mich bez. eines namens. dieser wird dann auch im hrb eingetragen. danach trage ich mich mit dem gedanken einen onlineshop einzurichten, und stelle fest, daß die möglichen domainnamen alle schon vergeben sind. auf diesen domains ist aber keinerlei inhalt hinterlegt. auf anfragen bei den inhabern verlangen diese eine nicht unerhebliche summe für die domain ...
frage: ist das so überhaupt statthaft? gibt es urteile für solche fälle?

mfg
aladin

-- Editiert am 05.10.2009 14:20

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
ist das so überhaupt statthaft?


Das nennt sich Priorität. Warum sollte denn jemand, der heute eine Fa. Blafasel eintragen läßt, auf meine schon jahrelang bestehende blafasel.xy einen Anspruch haben?

Du könntest vielleicht schauen, ob du deine Beratungsfirma wegen Schlechtberatung in Regreß nehmen kannst, wenn sie dir einen Namen vorschlägt, der als Domain nicht mehr zu haben ist. Dafür wäre aber im Einzelfall auf deinen Vertrag zu schauen.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120355 Beiträge, 39879x hilfreich)

quote:
und stellt sie dem Auftraggeber zur Verfügung.

Gibt es dazu eine vertragliche Regelung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer?



quote:
Nach einem Jahr auf einmal fordert der Auftraggeber die Domainrechte und sagt das es seine Seite ist und er dafür ja auch die Webseite bezahlt hat!???

Eine Website ist der Inhalt, nicht aber der Domainname.
Es kommt darauf an was bestellt wurde (Website programmieren ODER Website programmieren mit Domainname) und was gelliefert wurde.
Also was genau steht auf der Bestellung (und/oder Vertrag) und was steht genau auf der Rechnung?




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.349 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen