Wer hat die Kosten für den Baumrückschnitt zu tragen ?

26. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Traxdata
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 56x hilfreich)
Wer hat die Kosten für den Baumrückschnitt zu tragen ?

Hallo liebe Wissenden,

unsere Buche wurde vor etwa 40 Jahren von meinen Eltern auf das Grundstück gepflanzt. Mittlerweile ist der Baum gut 15 Meter hoch und die Krone ist wohl ebenso breit.

Der Abstand von der Mitte des Stammes bis zur Nachbargrenze beträgt 3 Meter.

Den Nachbarn stört nun die Verdunklung seiner Fenster im Erd- und Obergeschoss, außerdem moniert er die Äste und Zweige die teilweise weit über sein Dach hinausragen (nicht darauf aufliegen).

Er vertritt die Meinung, dass wir hierfür verantwortlich seien und den Baum auf seinem Grundstück auf unsere Kosten zurückschneiden lassen müssten.

Abgesehen davon, dass man einen derart großen Baum nicht derart einseitig und radikal zurückschneiden kann, fragen wir uns, ob hierfür wirklich WIR zahlen müssten.
Gehört der Baumanteil über des Nachbarn Grund und Boden tatsächlich noch uns ?

Kann uns hier jemand weiterhelfen ?

Schon mal ein herzliches Dankeschön vorab & einen lieben Gruß dazu !

Traxdata

Ärgert der Nachbar?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Den Baum haben Deine Eltern gepflanzt. Wieso sollte da der Nachbar zuständig sein? Er kann doch nichts dafür.
Ich finde, Du solltest störende Äste entfernen und dann ist sicher eine Weile Ruhe.

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#2
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Das Thema wurde hier schon x-mal behandelt.

Bei einem so alten Baum ist davon auszugehen, daß selbst eine eventuelle(!) Unterschreitung von Pflanzabständen zur Grenze inzwischen nicht mehr eingeklagt werden kann, da die Beanstandungsfrist verstrichen ist.

Bleibt theoretisch lediglich die Möglichkeit, den Baumbesitzer wegen des Überwachsens von Zweigen oder Wurzeln über die Grenze in Regreß zu nehmen.

Dies aber kann der Nachbar nur beanstanden, wenn dadurch sein Grundstück tatsächlich beeinträchtigt wird. Das wäre etwa der Fall, wenn man unter herüberragenden Ästen nicht mehr ungestört durchgehen kann, wenn Äste auf seinem Dach aufliegen oder bei Wind gegen das Dach schlagen, oder wenn Wurzeln die Gehwegplatten in seinem Garten hochheben oder in seine Wasserleitungen eindringen.

Schattenwurf und Laubfall werden in aller Regel nicht als Beeinträchtigung anerkannt, solange das Anpflanzen von Bäumen in dieser Gegend ortsüblich ist. Dies muß schon exzessive Ausmaße annehmen, um überhaupt relevant zu sein.

Gute Übersicht: www.baeumeundrecht.de

Der Baum gehört zur Gänze demjenigen, auf dessen Grund er angepflanzt ist. Der Nachbar darf sich daran gar nicht eigenmächtig zu schaffen machen.

Im übrigen völlig richtig erkannt: einen alten Baum kann man nicht frei nach Gusto 'zurechtstutzen'.

Weiterhin wäre zu beachten, daß örtliche Baumschutzsatzungen oder das Naturschutzgesetz des Bundeslandes so etwas verbieten könnten.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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#3
 Von 
cheesa
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 51x hilfreich)

Seufz.

Wir werden von einer solchen Buche geplagt (zusammen mit 1 Lärche, 1 Walnussbaum sowie unzähligen Fichten, 50 cm weg von der Grenze, die Riesenbäume 3 Meter weg von unserem Haus; das Haus der Baumbesitzer ist 20 Meter weg!) und verstehen nicht, warum die Baumbesitzer so verständnislos den ganzen Dreck und Schatten einem Nachbarn aufbürden, statt die Probleme sich selber aufzuhalsen. Anfangs, bei kleinen Bäumchen, ist das Ausmaß des künftigen Ärgers noch nicht absehbar, da meist nur als Hecke gedacht (bei uns max. 2m hoch erlaubt, ha-ha); viele wissen auch nicht, dass sie klagen müssen, weil Proteste offiziell nicht anerkannt werden und daher vom Baumbesitzer ignoriert werden können, bis die "Einspruchsfrist" vorüber ist.

Viele Beeinträchtigungen, die zum Abschneiden des Ast-Überhangs auch in größerer Höhe berechtigen, hat wald-hase ja schon aufgeführt. Wenn die Dachrinne unzumutbar verdreckt wird, kann eine Laubrente fällig werden.

Der Baumbesitzer muss die Abschneidekosten jedenfalls übernehmen, auch wenn der Nachbar das organisiert. Deshalb empfehle ich rechtzeitiges Beseitigen des GESAMTEN Überhangs auf Nachbars Seite, solange die Äste noch jung sind (ist weniger gefährlich für Mensch und Haus und erspart zukünftigen Ärger). Bei uns mussten wegen Verzögerung auch alte Äste abgesägt werden, den Bäumen machte das überhaupt nichts aus!

Seufz...

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Ein vernünftiger Baumpflegedienst kann den Baum gleichmässig zurückschneiden. Diese Kosten wärem mir auf jeden Fall lieber, als ein Nachbar, der mich verklagt (kosten Zeit und Nerven).

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