Wer haftet für ein Paket mit illegalem Inhalt?

13. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
eduard1234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer haftet für ein Paket mit illegalem Inhalt?

Zur Situation: Kürzlich wurde ein Päckchen an mich geliefert, welches Illegale substanzen beinhaltete. Auf dem Päckchen war meine Adresse angegeben aber ein völlig unbekannter Name, kein Absender, Keine Sendungsnummer ...
Nun habe ich aber definitiv nichts derartiges bestellt!
Daher nun meine Frage wie sieht es Rechtlich aus? Kann ich dafür belangt werden, das dieses Paket an meine Adresse adressiert war?

-- Editiert von Moderator am 13.11.2017 17:54

-- Thema wurde verschoben am 13.11.2017 17:54

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Hast du das Paket der Polizei gemeldet? Falls ja, dann sieht es ganz gut aus für dich. Falls nein, eher schlecht, denn wo ist das Problem einfach einen falschen Namen anzugeben? Das Paket wird dennoch an der richtigen Adresse zugestellt werden. So leicht entkommt man unserem Staat nicht. Wurde die Falschlieferung der Polizei angezeigt, dann sollte es kein Problem mehr darstellen, denn dann kann man glaubhaft darlegen, dass es sich um einen Irrläufer handelt.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

ich hätte da noch eine Frage. Hast du das Paket/Päckchen denn überhaupt zugestellt bekommen, oder wurde es erst gar nicht an dich zugestellt und ermittelnde Behörden sind jetzt auf dich zugegangen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32922 Beiträge, 17283x hilfreich)

Kann ich dafür belangt werden, das dieses Paket an meine Adresse adressiert war? Na sicher.
Nun habe ich aber definitiv nichts derartiges bestellt! Das dürfte den Richter nicht unbedingt überzeugen...
Auf dem Päckchen war meine Adresse angegeben aber ein völlig unbekannter Name Und Sie leben in einem Einfamilienhaus? Denn in einem Mehrfamilienhaus wäre das Paket ja gar nicht zu Ihnen gelangt...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1502x hilfreich)

Zitat (von eduard1234):
Kann ich dafür belangt werden, das dieses Paket an meine Adresse adressiert war?

Wenn man es nicht bestellt oder nicht die eigene Adresse einem anderen zur Verfügung gestellt hat: nein.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32922 Beiträge, 17283x hilfreich)

Wenn man es nicht bestellt oder nicht die eigene Adresse einem anderen zur Verfügung gestellt hat: nein. Eine kühne These. Aber da der TE inzwischen ja offenbar diverse Betäubungsmittel in seiner Wohnung lagert, ist die Diskussion fast überflüssig - das ist strafbar, ob man die nun bestellt hat oder nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eduard1234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

also das Paket wurde ungefragt in den Briefkasten gesteckt, hatte also gar keine Zeit es abzulehnen. "Lagern" tue ich natürlich nichts, ich habe den inhalt sofort entsorgt aus angst davor Irgendwie dafür belangt zu werden...

Also wäre es am besten gewesen, das ganze bei der Polizei zu melden?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
also das Paket wurde ungefragt in den Briefkasten gesteckt,


Wie lautet denn die Antwort auf die Frage nach der Wohnsituation?

Einfamilienhaus?
Mehrfamilienhaus?

Wenn letzteres, wie kommt das Paket mit falschem Namen in Deinen Briefkasten?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
koivu
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 63x hilfreich)

Entsorgt steht hier für versteckt und vertickt, gell?

Ein Paket mit falschen Namen gibt man ungeöffnet der Post zurück oder an die Polizei.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von koivu):
Entsorgt steht hier für versteckt und vertickt, gell?


Muss man gegenüber der Polizei äußern, dann ist man schnell bei § 164 StGB ......, oder sollte es das gell? noch rausreißen?

-- Editiert von spatenklopper am 15.11.2017 10:47

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
eduard1234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat:
also das Paket wurde ungefragt in den Briefkasten gesteckt,


Wie lautet denn die Antwort auf die Frage nach der Wohnsituation?

Einfamilienhaus?
Mehrfamilienhaus?

Wenn letzteres, wie kommt das Paket mit falschem Namen in Deinen Briefkasten?


ist ein Mehrfamilienhaus, allerdings werden die Pakete (Je nach dem wer wohl gerade austrägt) gelegentlich vertauscht. Der Name ist aber wie gesagt unbekannt. Ich schätze hier auch ganz ehrlich niemanden als so dumm ein, im Internet irgendwelche Drogen an die eigene Adresse zu bestellen....

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von eduard1234):
ist ein Mehrfamilienhaus, allerdings werden die Pakete (Je nach dem wer wohl gerade austrägt) gelegentlich vertauscht


Warum öffnet man fremde, nicht an sich adressierte Postsendungen? Das nächste mal so ein Paket lieber dem Postdienstleister zurückgeben, da dieser Befugt ist es zu Nachforschungszwecke zu öffnen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3775x hilfreich)

Seltsam, mich würde der HIntergrund der Frage interessieren.

Jemand teilt sich die Adresse mit mehrern Personen (MFH) und erhält ein Päckchen, dass offensichtlich nicht an ihn adressiert ist und öffnet das auch noch! Dass der Versender illegaler Substanzen seinen Namen nicht draufschreibt, ist nachvollziehbar.

Was auch immer der HIntergrund ist, sollte dich die Polizei irgendwie auf dem Schirm haben, wirst du es mit der Geschichte schwer haben.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Schwierige Geschichte.

Erstmal muss ich dein Eingangsposting berichtigen, es wurde nicht an dich geliefert, sondern an die Adresse des MFH.
Da anscheinend der unbekannte Name zu keinem Briefkasten passte wurde es von dem Zusteller einfach in irgendeins befördert.

Du hast leider den Fehler gemacht es zu öffnen und zu vernichten, ohne die Polizei zu unterrichten oder es vor dem öffnen dem Zusteller zurück zu geben.

Falls dich die Polizei oder den Absender auf dem Schirm hat würde es beim "hochnehmen" des Absenders erklärungsmäßig eng für dich oder zumindest für die Hausbewohner werden.
Die Geschichte würde dir fast kein Richter abnehmen.

Mal abgesehen davon gibt es noch ein nicht weg zu diskutierendes Problem.
Nämlich den echten Empfänger.

Ich gehe davon aus, das eure MFH Adresse für sowas entweder schon länger oder zumindest zum ersten Mal für sowas benutzt wird um den echten "Besteller" seine Adresse zu verschleiern.

Ganz ehrlich, auch wenn die Geschichte bei der Polizei unglaubwürdig ankommen könnte ich würde zur Polizei gehen und es melden.
Weisst du noch genau wann und wie du es entsorgt hast? Kommt man da noch dran?
Was ist mit der Verpackung? Kommt man da noch dran?

Was passiert wohl wenn du noch mehr solcher Päckchen bekommst und die Polizei schon da dran ist.
Oder wenn der echte Empfänger bei dir vor der Tür steht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.388 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen