Wer haftet bei Verwalterfehler?

10. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Richard23
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 14x hilfreich)
Wer haftet bei Verwalterfehler?

Hallo zusammen,
unser WEG-Verwalter hat bei der Auflistung der Verbrauchskosten für die Heizkostenabrechnung für die Fa. Minol einen Fehler gemacht, wodurch die Heizkostenabrechnung wiederholt werden musste. Dadurch entstanden zusätzliche Kosten. Wer muss diese bezahlen - die Hausgemeinschaft oder der Verwalter?
Gruß, Richard

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)

Natürlich der Verwalter.
Oder macht ein Verwalter denn nie Fehler, oder ist er unfehlbar, genießt er Immunität ?

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"28c7h49T"

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Wem entstanden denn die zusätzlichen Kosten? Dem Verwalter, weil er Zeit für die Neuberechnung benötigte - dann ist es sein Problem, denn es gehört ja zu seinen Aufgaben, eine korrekte Abrechnung zu erstellen.
Oder der WEG wegen einer zweiten Versammlung?
Welche Höhe betragen denn die zusätzlichen Kosten?
Ansonsten schließe ich mich icecycle an - jeder macht mal Fehler - Hauptsache man konnte ihn beheben.

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"sika0304"

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#3
 Von 
Richard23
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 14x hilfreich)

Die Kosten sind der WEG durch die Gebühren der Fa. Minol für die Neuberechnung entstanden (Zweistelliger €-Betrag)
Gruß, Richard

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" "

-- Editiert am 11.03.2010 12:01

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#4
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Für solche Fälle sollte der Verwalter eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung haben.

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12324.03.2010 09:51:29
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 102x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Der Verwalter bzw seine Versicherung wenn das ein externer Dienstleister mit Dienstvertrag ist. Wenn der Betrag auf der nächsten Abrechung steht müsste ein Beschluss per Gericht angefochten werden...!

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#7
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)

Die Zusatzgebühr MUSS in der nächsten Abrechnung auftauchen, wenn sie vom WEG-Konto bezahlt worden ist.

Den Beschluss zur Jahresrechnung anfechten würde dann ein verlorenes Gerichtsverfahren bedeuten.

Vielmehr sollte die Gemeinschaft den Verwalter dazu bewegen, die Zusatzkosten bei der nächsten Honorarzahlung abzusetzen.
Ist er dazu nicht bereit, sollte man in letzter Konsequenz über einen anderen Verwalter nachdenken.

Wahrscheinlich geht es hier um einen Gesamtbetrag von etwa 20 Euro, der über die Heizkostenabrechnung auf die Eigentümer verteilt wird/wurde.

Jeder Gerichtskostenvorschuss wäre höher...




-----------------
"MfG
Wohni"

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#8
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)

quote:
den Verwalter dazu bewegen, die Zusatzkosten bei der nächsten Honorarzahlung abzusetzen.


Daran kann man erkennen wie er zur Ehrlichkeit und Neutralität steht.


quote:
Ist er dazu nicht bereit, sollte man in letzter Konsequenz über einen anderen Verwalter nachdenken.


unbedingt.


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"28c7h49T"

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