Wer haftet wenn Haus brennt, und das Feuer rüberflackert ?

4. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
Wer haftet wenn Haus brennt, und das Feuer rüberflackert ?

A hat Haus in Nachbargrundstück von B gebaut.

Erst später (weil B wenig Ahnung über Bauordnung hat) bemerkt B
dass A den Grenzabstand nicht eingehalten hat.
A`s Balkone ragen so nah an
das Haus von B aus.
B beschwert sich bei Bauamt,
Bauamt teilt A mit.... aber
nichts wird an dem Bau geändert bzw. berichtigt.

Wer haftet für die Folgen,
wenn A`s Haus brennt, und das
Feuer auf B`s Haus rüberflackert ?

A, Bauamt, oder B ?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

grundsätzlich erstmal a.

die feuerversicherung von B würde den schaden regulieren und dann beim verursacher regreß suchen. möglicherweise auch beim bauamt aber das halte ich eher für unwahrscheinlich.

b sollt diesen umstand aber auch seiner feuerversicherung melden, möglicherweise liegt hier eine gefahrerhöhung vor, das thema hatten wir ja gerade.

gruß


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#2
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

Balkone, Erker, Haustürüberdachungen u. ä. unterliegen nicht den Vorgaben zum Grenzabstand. Somit im Sinne der Bau-Vorschriften >> legal!

Darum hat das Bauamt auch nichts unternommen bzw. veranlasst.

Wäre es gegen geltendes Recht, müsste eine so genannte Baulast eingetragen werden. Das Recht könnte vom *belasteten* Nachbar aber auf Verlangen jährlich *verrentet* werden.

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

...b sollt diesen umstand aber auch seiner feuerversicherung melden, möglicherweise liegt hier eine gefahrerhöhung vor, das thema hatten wir ja gerade.


Warum soll b durch die Schuld anderen den eigenen Versicherungsbeitrag erhöhen lassen ?!

Wo wird das Thema gerade behandelt ?

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#4
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

warum muss c so hohe krankenversicherungsbeiträge zahlen, obwohl er nie zum arzt geht?

warum muss d für seinen GTI so viel prämie zahlen, obwohl er seit 30 jahren unfallfrei ist?

warum muss e mehr feuerprämie zahlen, nur weil er neben einer tankstelle wohnt?

so ist das nunmal, schuld sind oft andere und trotzdem hat das VU das recht zu wissen, was es versichert und es entsprechend zu tarifieren.

ist im VVG(A) in den §§ 23 - 30 auch eindeutig geregelt.

gruß

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#5
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

... warum muss er mehr feuerprämie zahlen, nur weil er neben einer tankstelle wohnt?


Die Tankstelle war vielleicht VORHER schon da
gewesen ?


Bei Gebäudeversicherung wird die Prämie nach einzelnen Gebäude Bauart (eigenes Risiko) berechnet. Wie bei Autos nach PS.
Bei Krankenversicherung dagegen handelt es sich um "Solidarität" wie bei den Renten-
versicherung, dass sogar 0,- Runde möglich ist.

Hier handelt es sich aber um hinzugekommenes Risiko durch fremden Fehler.

Oder haftet die Haftpflichtversicherung des Nachbars ?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

>>>Die Tankstelle war vielleicht VORHER

und selbst wenn nicht.

>>>Bei Gebäudeversicherung wird die Prämie nach einzelnen Gebäude

VS, LW-Zone, Zürs-Zone, individuelle ausstattung etc., so einfach ist das nicht. bei gewerblichen gebäuden ist auch die tankstelle wichtig.

>>>Wie bei Autos nach PS.

bis 1994 war das so, heute gibt es typklassen

>>>dagegen handelt es sich um Solidarität

in der gesetzlichen aber davon reden wir hier nicht. im privaten bereich gilt das äquivalenzprinzip, strenge risikokalkulation.

>>>Risiko durch fremden Fehler.

das ist egal, das VU muss auch fremde fehler kennen. zumindest solche, welche dir auch bekannt sind. melde es einfach und lass es dir bestätigen. ich glaube nicht, dass ein zuschlag dafür erhoben wird.

gruß

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