Wer gibt Auskunft bei Inhaftierung?

1. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Polomaik
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 8x hilfreich)
Wer gibt Auskunft bei Inhaftierung?

Hallo!
Ich hoffe, ich bin hier im richtigen Forum, ansonsten entschuldigt bitte.

Folgender Anruf hat mich gestern etwas stutzig gemacht. Die Exfrau meines Bruders rief gestern an, und erzählte mir, dass mein Bruder gestern früh abgeführt worden sei. Grund dafür sei wohl mehrmaliges schwarzfahren bzw. nicht Zahlen der daraus entstandenden Strafen. Nun verlangt die gute Frau von mir / der Familie schnellstens 400 Euro zu schicken, um ihn aus dem Gefängnis auszulösen. Da mir das ganze etwas Spanisch vorkam wollte ich mit der JVA sprechen um wenigstens in Erfahrung zu bringen, ob er wirklich dort einsitzt. Leider wird mir absolut keine Auskunft gegeben. Ich kann es ja in gewisser Weise verstehen, es könnte ja jeder dort anrufen, Fakt ist aber, dass ich die einzige Angehörige meines Bruders bin, unsere Mutter ist 1999 verstorben und unser Vater hat seit langer Zeit den Kontakt abgebrochen.

Gibt es denn irgendeine Möglichkeit Auskunft darüber zu bekommen, was mit ihm ist? Seine Exfrau bekommt wohl Auskunft, warum dann ich nicht?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Gehen Sie doch einfach mal persönlich zu der zuständigen Staatsanwaltschaft - die hat ja den Haftbefehl erlassen. Da erfahren Sie kurzfristig vielleicht mehr. Alternativ können Sie auch versuchen, Ihrem Bruder über den Sozialdienst der JVA eine Nachricht zukommen zu lassen.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Durch Zahlung aus dem Gefängnis "auslösen" geht nur in ganz ganz seltenen Fällen, und zwar zum Beispiel dann, wenn eine Geldstrafe nicht bezahlt wurde und deswegen eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt wurde.

Lassen Sie sich von ihrer Ex-Schwägerin mal die Geschichte im Detail erzählen.

- Gab es eine Verurteilung zu einer Geldstrafe?
- Wie hoch war die Geldstrafe (20 Tagessätze á 20,- Euro oder 40 Tagessätze zu 10,- Euro)
- Was ist im Vorfeld gelaufen ? Weitere Anhörung etc. ?

Posten Sie die Antworten hier im Froum, dann kann man auch einschätzen, ob die Angaben der Schwägerin zumindest schlüssig sind.

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#3
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Hilfsweise können Sie Ihrem Bruder auch einfach einen Brief in die JVA schreiben, wenn dieser zurückkommt wissen Sie zumindest das er dort nicht ist.

Das dauert in der Regel nicht länger als eine Woche.

Schneller geht es wenn Sie den Brief frankieren und trotzdem an der Pforte der JVA abgeben, (Absender nicht vergessen). Wenn er nicht dort ist erhalten Sie Ihn ziemlich fix mit dem Vermerk -Nicht im Vollzug- zurück.

Dann wissen Sie das die Geschichte oberfaul ist.



-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

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#4
 Von 
Polomaik
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 8x hilfreich)

Erstmal lieben Dank, für die schnellen Antworten.

@Bewährungshelfer
Ich würde gerne bei der zuständigen JVA persönlich vorbei, leider sitzt / saß mein Bruder in Lüneburg, soll wohl heute noch verlegt werden und ich komme aus Braunschweig. Aus finanziellen Gründen ist es mir auch leider nicht möglich, mal schnell auf "blauen Dunst" nach Lüneburg zu Fahren, in der Hoffnung, dass er dann auch wirklich dort einsitzt.

@ justice005

Grund der Inhaftierund ist ja wie oben angegeben mehrmaliges Schwarzfahren, wobei eine dieser Strafen schon von vor 3 Jahren war. Mein Bruder hat wohl sämtliche Post ungeöffnet liegen lassen, er hatte mir ja auch noch vor kurzem erzählt, dass er Angst hat, ins Gefängnis zu müssen, und hatte wohl auch schon eine dieser Strafen bezahlt. Deshalb macht es mich nun auch so stutzig, dass er nun doch noch abgeführt wurde.

Soweit meine Exschwägerin erzählt, gab es zumindest bis gestern noch keine Verurteilung. Müsste die dann nicht bevor er verlegt wird erfolgen? Bis jetzt dürfte er ja nur in Gewahrsam gewesen sein.

Sein Tagessatz liegt bei 10 € / Tag, wobei seine Ex meinte, da er bei der Festnahme mit Suizid / Flucht gedroht hat, würde man ihm das auch noch anrechnen? Naja und im Vorfeld ist bisher nichts gelaufen, weil Briefe wohl nicht geöffnet wurden, außer der Zahlung seinerseits in Höhe von 600 €.

Eine unserer Schwestern wäre bereit, ihr Führerscheingeld zu "opfern". Nur wären wir alle erstmal über eine offizielle Nachricht erfreut, denn es könnte ja auch möglich sein, dass mein Bruder für ein paar Tage einfach nur Urlaub macht, und seine Ex nun uns das blaue vom Himmel erzählt, um an etwas Geld zu kommen.

@ Rechtsmacher
Wäre möglich, wenn ich weiß, wo er dann wirklich einsitzen soll. Solange werde ich wohl noch warten müssen.

-- Editiert am 01.04.2009 18:04

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#5
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Ich vermute mal, daß Ihr Bruder nicht aus Braunschweig stammt? Da arbeite ich nämlich und mit Wohnsitz in Braunschweig wird man nicht in Lüneburg inhaftiert. Oder wurde er nur in der Gegend festgenommen und wir jetzt "heimatnah" überführt?

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#6
 Von 
Polomaik
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 8x hilfreich)

Nein, er wohn ihn Uelzen, warum dann gerade Lüneburg verstehe ich auch nicht, da Uelzen wohl auch eine JVA hat.

Seine Ex erzählte auch noch etwas davon, dass er 8 Wochen bis zu einem Jahr sitzten müsse, sollte er bzw. sonst jemand nicht zahlen. Laut Internet würde aber solch eine Erzwingungshaft, in der er sich ja befinden müsste nur maximal 3 Monate andauern.
Korregiert mich ruhig, sollte ich da jetzt falsch liegen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Nein, Erzwingungshaft ist das nicht. Das kann sowohl eine oder mehrere Freiheitsstrafen sein als auch eine oder mehrere Geldstrafen (oder eine Mischung aus Beidem) sein, die hintereinander vollstreckt werden. Wären es Geldstrafen, könnte die Ex schon Recht haben. Bei Freiheitsstrafen allerdings nicht. Mit DEN Informationen wird sich das nicht wirklich klären lassen.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#8
 Von 
Polomaik
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich habe nun noch mal mit seiner Exfrau telefoniert, und sie gebeten, ihm auszurichten, das er sich zum einen hier meldet, und zum Anderen der JVA mitzuteilen, das sie mir Auskunft geben dürfen, ansonsten würde es von hier auch kein Geld geben.
Ich hoffe doch, es ist möglich, dass er aus dem Gefängnis telefonieren kann, bzw. mit seinem Einverständnis mir Auskunft gegeben werden kann.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

Die JVAs geben nicht direkt Auskunft ob jemand dort einsitzt. Meistens reicht es sich zur Besuchsabteilung verbinden zu lassen, um einen einen Besuch zu terminieren, dort erfährt man schnell das der jenige dort nicht einsitzt.

Das Geld können Sie auch direkt an die JVA überweisen um eine offene Geldstrafe zu bezahlen! Die Familie braucht das Geld nicht bar

grüße
steffi.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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