Wer erbt das Haus?

28. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Stoffelchen1973
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 3x hilfreich)
Wer erbt das Haus?

Hallo,
folgender Sachverhalt:
Meine Eltern sind geschieden und ich bin bei meiner Mutter aufgewachsen.
Mein Vater hat vor 20 J. erneut geheiratet und die Hälfte
seines Hauses seiner 2ten Frau überschrieben.
Seine 2te Frau hat zwei Kinder mit in die Ehe gebracht,
die mein Vater nicht adoptiert hat und die mittlerweile 37 u. 45 Jahre alt sind.

Meine Frage: Wenn mein Vater stirbt, erbt dann seine
2te Ehefrau das Haus? Was würde ich, bzw. die 2 Stiefgeschwister erben? Kann die 2te Frau nach ihrem Tod verfügen, dass nur
ihre eigenen Kinder das Haus erben?

Da meinem Vater schon vor seiner 2ten Heirat das Haus gehörte, und die 2te Ehefrau somit auch nichts dazu beigetragen hat, fände
ich es ungerecht wenn das Haus nur von ihr geerbt werden würde.

Ich bin mir auch nicht ganz sicher, inwiefern die Stiefmutter ihre eigenen Kinder bevorzugt.... kann ich u.U. auch enterbt werden?

Wir verstehen uns alle ziemlich gut und haben auch keinen Streit.
Allerdings ist meine Stiefmutter ziemlich materialistisch.....




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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Deinem Vater gehört jetzt noch eine Hälfte des Hauses. Im Falle seines Todes erbt seine Frau davon 1/2 und Du die andere Hälfte.

Du erbst also 1/4 des Hauses. Die Kinder seiner 2. Frau erben nichts. Erst wenn ihre Mutter stirbt, erben sie deren Vermögen zu gleichen Teilen. Jedes Kind hat dann also 3/8 des Hauses.

Per Testament kann Dein Vater natürlich auch etwas anderes bestimmen. Dir steht in jedem Fall der Pflichtteil zu. Der wäre dann die Hälfte des gesetzlichen Erbes.

Wenn Du Erbe wirst, dann wirst Du Teileigentümer des Hauses. Im Gegensatz dazu muss bei einem Pflichtteil der Wert ausgezahlt werden.

Wenn die 2te Frau vor Deinem Vater stirbt, ergibt sich für Dich eine andere Situation. Dein Vater erbt dann 1/4 des Hauses und besitzt dann insgesamt 3/4. Das andere 1/4 bekommen die Kinder der 2ten Frau zu gleichen Teilen. Gegenüber Deinem Vater bist Du dann Alleinerbe und erbst somit 3/4 des Hauses.

Ob die 2te Frau ihre Kinder bevorzugt ist uninteressant. Deine Erbansprüche kann nur Dein Vater testamentarisch ändern. Es kann natürlich sein, dass er sich dann von seiner Frau beeinflussen lässt.

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#2
 Von 
Stoffelchen1973
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 3x hilfreich)

O.k. vielen Dank für die Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Ach Mensch....ungerecht?
Mit der Heirat haben die beiden nun mal bekundet, in jeder Lage zusammen zu stehen. Auch wenn der Vater das Haus mit in die Ehe gebracht hat, dann hat die Stiefmutter sicher ihren Beitrag zur Erhaltung etc. in den letzten 20 Jahren geleistet.
Was hast du denn für das Haus getan, was eine Erbschaft "gerechter" machen würde???


-- Editiert von peron30 am 28.07.2004 12:52:03

-- Editiert von peron30 am 28.07.2004 12:52:34

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