Wer erbt bei mir?

3. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Efstatios
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer erbt bei mir?

Hallo zusammen, zuerst einmal finde ich es klasse das es so ein Forum gibt und möchte sowohl die Mitglieder als auch die Betreiber begrüßen.

Keine Sorge, bei meiner Frage geht es nicht darum wie wieviel ich bekomme oder darum, was andere auf den Kopf hauen. (Lachsmilie)

Meine Situation: Ich, bin nicht verheiratet, war ich nicht und werde ich niemals sein.
Ich wohne seit 15 Jahren mit meiner Freundin zusammen und wir haben eine gemeinsamme Tochter im Alter von 15 Jahren.

Meine Eltern leben noch und ich habe noch eine Schwester die verheiratet ist.

Nun meine Frage, ich bin nicht reich, aber habe schon was auf der hohen Kannte.
Ein Testament habe ich (noch) nicht.
Wenn mir was passieren sollte, wer erbt meine Taler, mein Aktiendepot, das Auto, usw. und alles andere was sich in meinem Besitz befindet?
Wenn ich etwas zur Beantwortung der Frage vergessen habe, reiche ich es sofort nach.
Ich danke schon mal für eure Antworten.



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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

ganz einfach:

quote:
Ich wohne seit 15 Jahren mit meiner Freundin zusammen und wir haben eine gemeinsamme Tochter im Alter von 15 Jahren.


Deine Tochter. Du stehst in der Geburtsurkunde, ja?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 03.01.2010 21:17

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#2
 Von 
Efstatios
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, danke für die Antwort.
Ich habe damals die Vaterschaft anerkannt und das gemeinsamme Sorgerecht ist vor etwa 10 jahren auch an mich übertragen worden. Das heißt, wir haben gemeinsammes Sorgerecht.

Meine Tochter erbt alles, obwohl sie erst 15 Jahre alt ist?

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

#Meine Tochter erbt alles, obwohl sie erst 15 Jahre alt ist? #
Ja, das Alter spielt keine Rolle.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Efstatios
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Und ich nehme an, das bis zu ihrer Volljärigkeit, mein Freundin das für sie Verwaltet darf?
Ich möchte, das alles bei meiner Freundin und bei meiner Tochter bleibt.
Das heißt, ich brauch kein Testament aufsetzen?

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0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Efstatios
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten, damit ist mir schon sehr geholfen.
Meine Lebensversicherung läuft auf den Namen meiner Freundin. Da kann nichts passieren. (Denke ich mal)
Es ging mir nur um meinen derzeitigen Besitz, ( Geld auf Sparbuch, Aktiendepot, Auto usw.)
Ich wollte nur sicher gehen, daß alles auf meine Tochter und damit auf meine Freundin übergeht, wenn mir was passieren sollte, also, das alles hier bei den beiden bleibt.
Nochmals, vielend Dank. (Zwinker)


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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zusätzlich möchte ich noch darauf hinweisen, dass die bisherigen Antworten nur dann gelten, wenn Du die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Da Dein Nickname griechisch klingt, bin ich mir hinsichtlich der Staatsangehörigkeit nicht sicher. Solltest Du die griechische Staatsangehörigkeit besitzen, dann gilt auch dann griechisches Erbrecht, wenn Du in Deutschland geboren und aufgewachsen bist und immer noch in Deutschland wohnst. Mit griechischem Erbrecht kenne ich mich jedoch nicht aus.

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#8
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Du möchtest, dass alles bei den "beiden" bleibt? Dann würde ich ggf. ein Testament aufsetzen, denn wer sagt dir, dass die Tochter gerne mit der Mutter teilt?
Am sinnvollsten wäre dann, wenn du per Testament deine Freundin als Alleinerbin einsetzt. Dann wäre deine Tochter mit 50% Pflichtanteilsrecht dabei.
Hoffe, die Freibeträge wären dann für die "steuerfremde" Person = deine Freundin, ausreichend.
Und ändert sich etwas in deinen Lebensumständen, dann kannst du dein Testament ändern.
Du könntest auch per Testament deine Freundin als Verwalterin einsetzen. Bei minderjährigen Erben kommt oft noch das Vormundschaftsgericht dazu (aber eher im Bereich Immobilien).
Wichtig wäre - falls nicht bereits geschehen - eine Vollmacht über den Tod hinaus für deine Freundin.

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"sika0304"

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