Hallo,
ich habe ein paar Fragen zum Thema Hausverwalter:
in Vergangenheit gab es zwei Hausverwalter (einer für Jahresabrechnungen, der andere für technische und WEG Themen). Steht nun bei der Neuwahl nur noch ein Hausverwalter zur Verfügung, dann stellen sich mir folgende Fragen:
1. Kann zur Unterstützung ein anderer Eigentümer (der bisherige Hausverwalter bspw.) die Jahresabrechnung machen? Ggf. mit einem Stundenlohn?
2. Darf eine WEG nur einen Hausverwalter haben oder MUSS es eine Vertretung geben?
Vielen Dank
Wer darf Jahresabrechnung erstellen?
31. Mai 2017
Thema abonnieren
Frage vom 31. Mai 2017 | 21:23
Von
Status: Beginner (109 Beiträge, 67x hilfreich)
Wer darf Jahresabrechnung erstellen?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 1. Juni 2017 | 10:55
Von
Status: Lehrling (1531 Beiträge, 917x hilfreich)
Zitatin Vergangenheit gab es zwei Hausverwalter (einer für Jahresabrechnungen, der andere für technische und WEG Themen). :
Das kann so nicht richtig sein. Es gab vielleicht eine Person die das eine gemacht hat, und jemanden der das Andere gemacht hat, aber garantiert nur einen bestellten Verwalter (der die WEG nach außen vertritt).
ZitatDarf eine WEG nur einen Hausverwalter haben oder MUSS es eine Vertretung geben? :
Eine WEG kann nur einen Verwalter haben.
Und jetzt?
Schon
268.369
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
6 Antworten