Wer bekommt das Kindergeld?

1. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Mormegil
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Wer bekommt das Kindergeld?

Hallo!

Ich bin Student, 26 Jahre alt und bekomme BAFöG, also zahlen meine Eltern (geschieden) auch anteilig Unterhalt. Ich bin verheiratet. Meine Ehefrau hat hat einen Antrag auf Abeitslosengeld II gestellt. Meine Mutter erhält für mich Kindergeld. Die Arbeitsagentur will ihr das Kindergeld vom ALG II abziehen, weil sie behaupten, dass meine Mutter mir das Kindergeld auszahlen müsste. Natürlich sind alle anderer Meinung, nur die Behörde nicht...
Kann mir jemand die Rechtsnorm nennen, in der geregelt ist wer das Kindergeld bekommt? Auf meine Argumente reagiert dort nämlich niemand...

Vielen Dank
Mormegil

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18 Antworten
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#1
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Hallo Mormegil,

ich geh mal davon aus, dass Du nicht mehr bei deiner Mutter sondern zusammen mit Deiner Frau in einem eigenen Haushalt wohnst?
Als Student mit eigener Bleibe hast Du einen Unterhaltsbedarf von 640 €, auf den BAföG und Kindergeld anzurechnen sind.
Damit ergibt sich schon von selbst, dass das volle Kindergeld an Dich weiterzuleiten ist und die Unterhaltsverpflichtung Deiner Eltern (beider Elternteile!) mindert.
Also 640 € - BAföG - KG = Restbedarf, den anteilig gemäß dem Einkommen die Eltern zu tragen haben.
Die Arbeitsagentur hat also insofern Recht, wenn sie das Kindergeld Deiner Mutter als Einkommen anrechnet, sofern sie es bezieht.
Günstiger wäre es, wenn Du das Kindergeld direkt von der Familienkasse beziehen würdest (kannst Du beantragen) dann wird es Deiner Mutter nicht mehr angerechnet.


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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

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#2
 Von 
Mormegil
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Das verwirrt mich jetzt etwas. Man bekommt mal dies und mal das zu hören.

Laut BAFöG-Bescheid ist mein Gesamtbedarf 569€. Darin sind Kosten für Krankenversicherung, Unterkunft und Pflegeversicherung drin. ie kommen die 640€ die Du nennst zustande? Im BAFöG-Bescheid wir ja auch schon festgelegt, wieviel meine Elternteile mir anteilig zu zahlen haben. Ist es dann nicht so, dass das Kindergeld, das an meine Mutter ausgezahlt wird schon mit eingerechnet ist? Und würde dann meine Mutter das Kindergeld an mich überweisen, würde sie ja doppelt bezahlen.

Kindergeld direkt an mich auszahlen zu lassen ist doch nur möglich, wenn meine Eltern mir den Unterhalt verweigern.

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#3
 Von 
Fürstin
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)

nein, du kannst bei der arbeitsagentur beantragen, dass das kindergeld an dich zu zahlen ist

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#4
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Mormegil
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Für mich ist das immer noch nicht klar. Wenn das Kindergeld schon für die errechnung des BAFöGs miteinbezogen wird, wieso soll dann meine Mutter das Kindergeld an mich zahlen?

Soll das Bedeuten, ich bekomme:
BAFöG
+Unterhalt von Mutter und Vater (laut Bafögbescheid)
+ 154€ Kindergeld von meiner Mutter??

Wenn das Kindergeld schon auf die Unterhaltszahlungen angerechnet wird, wieso soll ich es dann noch mal bekommen?

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#6
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Mormegil
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Und was hat es dann mit dem Gesamtbedarf auf sich der vom Bafögamt festgelegt wird? der liegt bei mir bei 569€ und nicht 640€.

Außerdem legt das Bafögamt ja auch fest wieviel Unterhalt die Eltern zahlen müssen.

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#8
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

BAföG-Recht und Familienrecht (wonach sich der tatsächlich von Deinen Eltern zu zahlende Unterhalt bemisst) sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Der Betrag, der im BAföG-Bescheid als Anteil Deiner Eltern drinsteht, ist nicht zwangsläufig derselbe, den Dir Deine Eltern nach Familienrecht wirklich zahlen müssen.

Wieviel BAföG bekommst Du denn, wenn ich mal fragen darf? Oder wieviel bleibt denn nach der Formel 640 € - BAföG - 154 € KG noch übrig? Deckt sich das mit dem, was Deine Eltern Dir zahlen?

Ach ja, Beantwortung Deiner Frage: die 640 € ergeben sich aus dem Familienrecht, die 569 € errechnet das BAföG-Amt unter Zugrundelegung von Wohnsituation, eigenem Einkommen etc. pp.
Das BAföG-Amt ermittelt dann nur den Anteil (das übersteigende Einkommen) Deiner Eltern nach ihrer Berechnung, den familienrechtlichen Unterhaltsanspruch errechnen sie nicht. Das Kindergeld ist in der BAföG-Berechnung nicht mit einbezogen.


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-- Editiert von kuschelbaerr am 01.01.2006 20:38:51

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#9
 Von 
Mormegil
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Also...

Ich bekomme 254€ BAFöG

640€
- 254€ BAFöG
- 154€ Kindergeld
-------
232€

Unterhalt der Eltern:
Vater: 194€
Mutter: 121€
---------------
315€

Das Problem bei der Arbeitsagentur jetzt ist, dass sie rechnen:
569€ Gesamtbedarf laut BAFöG (254€ BAFöG + 315€ Unterhalt der Eltern)
+ 154€ Kindergeld.

Ist das so korrekt?

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#10
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Die Arbeitsagentur rechnet in diesem Fall richtig, es wird alles das berechnet was Du tatsächlich bekommst bzw. was Dir zusteht. Das Kindergeld steht Dir zu, in voller Höhe und ist eigentlich von Deiner Mutter an Dich weiterzuleiten. Außerdem bekommst Du ja unstreitig das BAföG und (zuviel) Unterhalt von deinen Eltern, macht insgesamt also 723 €, die Du bekommst bzw. bekommen müsstest.

Nach Familienrecht würde die Berechnung folgendermaßen aussehen:

Bedarf: 640 €
- BAföG 254 €
- KiGe: 154 €
--------------
Restbedarf: 232 €, welcher anteilig nach ihrem Einkommen auf Deine Eltern zu verteilen ist.
Nach Familienrecht zahlen Deine Eltern gemeinsam insgesamt 83 € zuviel Unterhalt, da sie ja nicht 232 € sondern 315 € zahlen.
Das Mißverhältnis kommt u.a. zustande, weil deine Mutter zwar das Kindergeld erhält, es jedoch nicht weiterleitet.
Wenn ich mal (da ich das Einkommen Deiner Eltern, weitere Unterhaltsverpflichtungen etc. nicht kenne und deshalb keine genaue Berechnung aufstellen kann) einfach das im BAföG-Bescheid angegebene Verhältnis der Einkommen Deiner Eltern von 38,4 (Mutter) zu 61,6 (Vater) zugrunde lege komme ich auf folgende Werte (nicht rechtsverbindlich!):
- 232 € * 38,4 % = 89 € müsste Deine Mutter zahlen
- 232 € * 61,6 % = 143 € müsste Dein Vater zahlen
Außerdem müsste Dir natürlich Deine Mutter das KG auszahlen, ergäbe dann also 154 € KG + 89 € Unterhalt = 243 € (Gesamtbetrag, von der Mutter zu zahlen, solange sie das KG bekommt).
Das ergäbe dann folgende Rechnung:

254 € BAföG plus
143 € Unterhalt vom Vater plus
243 € Unterhalt + KG von der Mutter
-----------------------------------
640 €, die Du bekommst und die auch von der Arbeitsagentur angerechnet werden könnten.

Ich hoffe, das war jetzt nicht zu wirr... ;)

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#11
 Von 
Mormegil
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke!

Langsam ordnet sich langsam alles! Eine frage noch.

Wer entscheidet dann rechtsverbindlich, welchen Unterhaltsanteil meine Eltern zu zahlen haben? Und wo kann ich nachlesen, dass mir das Kindergeld zusteht und nicht meiner Mutter (Die will ja auch überzeugt werden)

Gruß
Mormegil

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#12
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Da bin ich aber ganz anderer Meinung bezüglich des Kindergeldes.
Das können die Eltern verwenden, um dir den laut BAföG zustehenden Elternanteil zu zahlen. Es vermindert also ihre Zahlpflicht.
Um auf den genannten Betrag von 640 € zu kommen, müsstest du deine Eltern erst verklagen. Wie ich aus deinem BAföG-Betrag ersehen kann, habt ihr auch eine recht niedrige Miete. Dies würde, da du verheiratet bist, wahrscheinlich auch in den Unterhaltsbetrag einfließen, sodaß dir nicht 640 € zugesprochen würden. Weiter gibt es immer noch Oberlandesgerichte, die nicht 640 € als Bedarf bei einem Studenten ansetzen, sondern lediglich 590 €.

Wenn deine Eltern dir den bei BAföG errechneten Anteil nicht zahlen würden und du Vorausleistungen beantragen würdest, würde das Kindergeld bereits als Unterhaltszahlung gewertet werden.

Also noch einmal knapp zusammengefasst:
Das Kindergeld steht dir nicht zusätzlich zu.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Hallo Alida,

wenn Du Dir mal die Berechnung weiter vorn ansiehst, so wirst Du erkennen, dass z.B. der Vater durch die Tatsache, dass die Mutter das Kindergeld erhält und einbehält, zuviel Unterhalt zahlt.
Es stimmt, dass das Kindergeld nicht zusätzlich zum Unterhalt gezahlt werden braucht, davon war aber gar nicht die Rede. Hier richten sich die Eltern nach der Berechnung des BAföG-Amtes (was familienrechtlich nicht wirklich relevant ist!), die Mutter kassiert das Kindergeld i.H. von 154 € und zahlt lediglich einen Betrag von 121 €, während der Vater in die Röhre schaut und den Unterhalt von 194 € zahlt, ohne sich dafür einen Kindergeldanteil anrechnen zu können.

Die Arbeitsagentur rechnet dem Studenten als Einkommen aber BAföG, Kindergeld und den von den Eltern tatsächlich gezahlten Unterhalt an - also 83 € mehr, als er tatsächlich erhält. Dadurch wird seine Bedarfsgemeinschaft mit seiner Ehefrau weniger Geld erhalten, da ihm Geld angerechnet wird, was er gar nicht bekommt.

Das mit den 590 € stimmt allerdings, manche OLG rechnen nicht mit den 640 €, da sollte Mormegil vielleicht mal angeben, welches OLG für ihn zuständig ist. Dann würde sich aber trotzdem hauptsächlich die Zahlungspflicht des Vaters verschieben, da auch in diesem Falle die Mutter das Kindergeld weiterzuleiten hätte und dieses den Gesamtunterhaltsbedarf vermindert und nicht die Mutter allein vom Kindergeld den Unterhalt zahlen darf.
Ob die Miete mit in den Unterhaltsbetrag einfließen würde, halte ich für weniger wahrscheinlich, wäre natürlich möglich, dann aber Einzelfallentscheidung.

Übrigens muss Mormegil die Eltern nicht unbedingt auf die 640 € verklagen, man kann sich durchaus friedlich einigen, vor allem, wenn man die richtigen Argumente hat.
Und Fakt ist nun mal, dass die Berechnung so aussieht, dass auf den Bedarf (ob nun 640 € oder 590 €) zuerst BAföG und Kindergeld bedarfsdeckend anzurechnen sind und dann der Restbedarf auf die Eltern entsprechend ihrem Einkommen aufzuteilen ist. Alles andere würde den Elternteil, der das Kindergeld nicht bezieht, unangemessen benachteiligen.

quote:
Wenn deine Eltern dir den bei BAföG errechneten Anteil nicht zahlen würden und du Vorausleistungen beantragen würdest, würde das Kindergeld bereits als Unterhaltszahlung gewertet werden.

Ja, aber selbst dann müsste die Mutter das Kindergeld an den Studenten weiterleiten - wie sollte es sonst als Unterhaltszahlung gewertet werden können, wenn die Mutter es einbehält?

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-- Editiert von kuschelbaerr am 02.01.2006 07:06:12

-- Editiert von kuschelbaerr am 02.01.2006 07:06:54

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#14
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Hier noch mal was zum Nachlesen: <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php">Unterhalt ab 18</a>
Allerdings sind da noch die bis 30.06.2005 geltenden Beträge für Unterhalt und Selbstbehalt drin. ;)

Und noch relativ frisch: <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=34479&pos=13&anz=529">Urteil des BGH v. 26.10.2005</a>

Wichtig daraus:
Leitsatz: Das staatliche Kindergeld ist in voller Höhe auf den Unterhaltsbedarf des Kindes anzurechnen.
sowie

quote:<hr size=1 noshade>BGH XII ZR 34/03 Ziffer 24 Satz 2: Deswegen musste schon nach der bis zum 30. Juni 1998 geltenden Rechtslage, wenn das Kindergeld an einen von mehreren Berechtigten gezahlt wird, unter mehreren Unterhaltspflichtigen ein Ausgleich stattfinden, wobei es der Senat im allgemeinen für angemessen erachtet hat, den Ausgleich entsprechend den Anteilen der Unterhaltspflichtigen an der Erfüllung der Unterhaltspflicht vorzunehmen.
...
BGH XII ZR 34/03 Ziffer 26 Satz 2: Eine Aufteilung des Kindergeldes kommt nach dessen Zweck dann nur noch insoweit in Betracht, als die Eltern den noch geschuldeten Barunterhalt anteilig erbringen. Eine solche Aufteilung lässt sich am einfachsten dadurch erreichen, dass das Kindergeld bedarfsdeckend auf den Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes angerechnet wird und damit beide Elternteile entsprechend der jeweils geschuldeten Quote vom Barunterhalt entlastet. <hr size=1 noshade>



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-- Editiert von kuschelbaerr am 02.01.2006 07:51:38

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Mormegil
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Also, jetzt noch mal zu dir Kuschelbaerr:

Ich habe noch mal in meinen BAFöG-Bescheid geschaut und da sieht die Rechnung so aus:

Mein Vater hat mehr an mich zu zahlen, da er fast doppelt so viel Arbeitseinkommen als meine Mutter hat.

Ein Ausgleich zwischen meinen Eltern findet auch statt, da mein Vater einen höheren Freibetrag bekommt als meine Mutter. Trotzdem muss er aufgrund seines Höheren Einkommens einen Höheren Unterhaltsbetrag an mich zahlen. Ich halte das durchaus für fair.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Noch mal an Mormegil: ;)

BAföG-Recht und Familienrecht haben rein gar nichts miteinander zu tun, sind völlig unterschiedliche Berechnungen, da gibts auch keinen Ausgleich "untereinander". Kindergeld bleibt nämlich bei der BAföG-Berechnung unberücksichtigt.
Das Kindergeld ist voll auf Deinen Bedarf anzurechnen und mindert die Unterhaltspflicht beider Elternteile.
Um eine unnötige Quotelung zu vermeiden, ist der Einfachheit halber das Kindergeld an das volljährige Kind weiterzuleiten (kann somit voll auf den Bedarf angerechnet werden), der Restbedarf wird dann entsprechend dem Einkommen und evtl. anderer Unterhaltsverpflichtungen gequotelt. Das ist dann fair. So urteilte eben auch das BGH.

Aber: Deine Mutter bekommt Kindergeld 154 € und zahlt davon 121 € an Dich. Richtig?
Also hat Dein Vater nichts davon und Deine Mutter kassiert auf diese Art und Weise eben noch monatlich 33 €. Fair?!

Hast Du auch mal nachgeschaut, warum Dein Vater einen höheren Freibetrag erhält? hat er noch andere Unterhaltsverpflichtungen?

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-- Editiert von kuschelbaerr am 02.01.2006 10:30:30

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#17
 Von 
Mormegil
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich hab noch mal im Bundeskindergeldgesetz nachgeschaut:

n § 1 Abs.1 des Bundeskindergeldgesetzes ist geregelt, wer f ü r seine Kinder Kindergeld erhält, nämlich Eltern etc.. Erst in § 1 Abs.2 dieses Gesetzes ist ausgeführt, wer für s i c h selbst Kindergeld erhält (z.B. Vollwaisen oder wenn der Aufenthaltsort der Eltern unbekannt ist). Die Leistungen stellen einen Ausgleich für den Mehraufwand z. B. unterhaltspflichtiger Eltern dar. Im Rahmen des Absatzes 1 steht das Geld daher allein den Eltern zu.

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#18
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Richtig erkannt, den Eltern! Nicht der Mutter, nicht dem Vater, sondern den Eltern!
Und die Eltern wiederum haben eine Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern. Diese Unterhaltspflicht wird im BGB geregelt, der Unterhalt also nach Familienrecht berechnet. Und dort heißt es eindeutig, dass das Kindergeld auf den Bedarf des Kindes anzurechnen ist und die Unterhaltspflicht der Eltern (nicht nur der Mutter) vermindert.
Hast Du überhaupt mal in den Links gelesen, die ich weiter oben genannt hatte? Wenn Du das Urteil des BGH gelesen hast, müsste das eigentlich klar sein.

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-- Editiert von kuschelbaerr am 02.01.2006 14:08:07

-- Editiert von kuschelbaerr am 02.01.2006 14:09:14

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