Wer auffährt hat Schuld

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Wer im Straßenverkehr auffährt, hat immer Schuld und muss den Schaden bezahlen

Das stimmt so nicht: Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage. Verantwortlich für einen Unfall ist, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen Verkehrsregeln verstoßen hat. Das ist nicht zwangsläufig derjenige, der einem anderen hinten auffährt.

Trifft dies nur für einen der Unfallbeteiligten zu, muss dieser für den Schaden geradestehen. Wer wie viel vom jeweiligen Schaden tragen muss, hängt vom Einzelfall ab.

Übliche Schadensquoten sind etwa 30 : 70 oder 50 : 50. Es gelten die üblichen Beweisregeln: Derjenige, der Geld will, muss beweisen, dass der andere ihm etwas schuldet.

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