Wenn es im Winter auf der Straße kracht!

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Tipp

Im Winter kommt es aufgrund der oftmals schwierigeren Straßenverhältnisse (Dunkelheit, Nässe, Eisglätte) vermehrt zu Verkehrsunfällen. Hat es dann erst einmal gekracht, lohnt es sich zunächst kühlen Kopf zu bewahren. Soweit nur Sachschäden entstanden sind, ist zunächst an die Beweissicherung zu denken.

So ist die Reparatur von Unfallschäden zumeist mit Kosten weit oberhalb von 1.000,- EUR verbunden. Möchten sie aber vom Unfallgegner die Kosten ersetzt bekommen, da sie selber am Unfall kein oder nur ein geringes Verschulden trifft, sollten alle am Unfallort vorhandenen Beweismittel gesichert werden.

Marcus Alexander Glatzel
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Notieren sie sich zunächst das Kfz-Kennzeichen des gegnerischen Unfallwagens. Lassen sie sich auch Namen und Anschrift des Unfallgegners geben. Möglicherweise kann er ihnen auch schon den Namen seiner Kfz Versicherung geben, so dass diese später zügig kontaktiert werden kann. Sie sollten sich von der Aufregung der Gegenseite nicht anstecken lassen, sondern ruhig und sachlich bleiben.

Wenn umstehende Passanten den Unfall beobachtet haben, notieren sie sich deren Namen und Anschrift. Sie könnten im Falle eines späteren Rechtstreits wichtige Zeugen sein. Machen sie vom Unfallort eigene Fotos. Empfehlenswert ist daher im Auto eine billige Einwegkamera mit zuführen.

Benachrichtigen sie vor allem die Polizei, damit diese über den Unfallhergang und den Unfallort ein Protokoll erstellt. Polizeibeamte haben eine geschulte Wahrnehmung und wissen, worauf am Unfallort zu achten ist. Des Weiteren können sie die Unfallparteien und Zeugen vernehmen. Leider kommt es gerade bei kleineren Unfällen immer wieder vor, dass die Polizei aus Zeitgründen abwiegelt und dazu rät, dass die Parteien vor Ort die Schuldfrage klären. Hiergegen spricht, dass in der aufgeladenen Unfallsituation generell keine Partei ein unüberlegtes Schuldeingeständnis abgeben sollte. Selbst wenn sie aber vom Gegner ein solches bekommen sollten, sind sie damit noch nicht auf der sicheren Seite. So wurde durch das Oberlandesgericht Düsseldorf kürzlich entschieden, dass ein mündliches Schuldeingeständnis in der ersten Aufregung am Unfallort keine rechtliche Bindungswirkung entfaltet, sondern nur als ein Beweisindiz gewürdigt werden darf (OLG Düsseldorf Urt. v. 16.6.2008; 1 U 246/07).

Es lohnt sich daher hartnäckig auf die Erstellung eines Polizeiprotokolls zu bestehen. Ein solches Protokoll bewirkt in den meisten Fällen eine zügige Schadensabwicklung.

Lassen sie sich diese Vorgehensweise in einer ruhigen Minute mehrmals durch den Kopf gehen, damit sie für den Fall der Fälle besonnen handeln können. Bei größeren Unfallschäden ist die Beauftragung eines Anwalts zu empfehlen. Denn die gegnerische Versicherung vertritt in erster Linie ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen. Daher können die Schadensersatzansprüche oftmals erheblich höher sein.

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