Wenn VM Tierhaltung erlaubt Hausverwaltung nicht bzw nur für Eigentümer

22. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb478946-11
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wenn VM Tierhaltung erlaubt Hausverwaltung nicht bzw nur für Eigentümer

Guten Morgen.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.. .

Wir wohnen seit einem Jahr in einer tollen Wohnung zu- unserem persönlichen Glück fehlt nur noch ein kleiner Hund -
Schultermaß ca 35 cm.
Der Hund wäre den ganz Tag bei mir und würde somit auch niemanden stören da er ja nicht da ist.

Jetzt ist es so:
Im MV steht dass in den Wohnung nur Tierhaltung erlaubt ist wenn der Eigentümer selber in der Wohnung wohnhaft ist...
Wohnt ein Mieter in der Wohnung gilt es als vetboten.
Was ist wenn unser Vermieter (Eigentümer)
aber mit der Tierhaltung einverstanden ist?

Ich bin verwirrt.

Danke schonmal für jede Antwort.
Lg Steffi

-- Editiert von fb478946-11 am 22.11.2017 07:55

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Steht das wörtlich so in dem Vertrag? Das waere zum einen ungültig, dann muss man in Einzelfall gucken, ob es sich bei dem Hund um vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung handelt.
( sprich gibt es sachliche Gründe die gegen diesen Hund in dieser Wohnung in diesem Haus sprechen?)

Sorgen wuerde es mir machen, wenn das da wirklich so steht. Dann muesste man nämlich die Qualität des Mietvertrages an sich in Frage stellen und den mal prüfen, ob da überhaupt irgendeine gültig Klausel drin ist.
Kannst du den MV scannen und verlinken?

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#2
 Von 
fb478946-11
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen
Im MV steht keine Tierhaltung- wobei uns von der Maklerin und unserem VM mündlich mehrfach mitgeteilt wurde dass die Eigentümer wohl alles halten dürfen wenn sie die Wohnung selbst bewohnen.

Ich kann den Vertrag gerne raussuchen und die betreffende Seite hier einstellen.

Ich finde dass man mit der "klausel" alle mieter benachteiligt. Es ist doch komisch. Entweder sind tiere erlaubt oder nicht. Ich kann nicht sagen der eine darf alles und der andere darf nix ..

Ich sagte ja ich bin verwirrt ;)

Achso und in der Anlage gibt es schon Hunde und Katzen - allerdings vermute ich dass es sich dabei um eigentümer handelt die die Wohnung selbst bewohnen...

-- Editiert von fb478946-11 am 22.11.2017 08:28

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Das der eine Hunde halten darf und der andere nicht wäre so pauschal erstmal nicht zu beanstanden,
das was die ganze Sache ungültig erscheinen lässt, ist das pauschale Verbot der Tierhaltung (egal ob für Mieter oder Eigentümer), das ist so nicht zulässig.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
wobei uns von der Maklerin und unserem VM mündlich mehrfach mitgeteilt wurde dass die Eigentümer wohl alles halten dürfen wenn sie die Wohnung selbst bewohnen


Ganz so ist es nicht, allerdings müssen Eigentümer niemanden fragen. Mieter müssen dagegen regelmäßig den Vermieter um Erlaubnis bitten. Wenn die erteilt wird, dann sehe ich kein Problem.

Willkürlich verweigern darf der Vermieter die Erlaubnis nicht. Ein Grundsatz, nach dem für Eigentümer die Hundehaltung erlaubt ist, für Mieter dagegen nicht, wäre so ein willkürliches Verbot und daher unwirksam.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von fb478946-11):
Im MV steht keine Tierhaltung-wobei uns von der Maklerin und unserem VM mündlich mehrfach mitgeteilt wurde
Das beruhigt mich, die Klausel wäre sonst arg schräg gewesen.
Wenn da pauschal die Tierhaltung untersagt ist, ist die Klausel unwirksam. dann gilt der Einzelfall und wenn schon mehrere Hunde seit Jahren im Haus wohnen, wird es sehr sehr schwer zu argumentieren, warum euer Hund so störend sein soll, dass er nicht einziehen darf ( Leicht wäre die Argumentation natürlich, wenn es sich bei der Rasse um einen "Kampfhund" handelt)

Signatur:

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#6
 Von 
fb478946-11
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Wow Danke für das Feedback

Wir werden die Tage mit unserem Vermieter nochmal reden.. Ich bin der Meinung dass wenn es den Vermieter nicht stört und er seine Erlaubnis gibt kann eigentlich nichts mehr schief gehen...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb478946-11
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Wow Danke für das Feedback

Wir werden die Tage mit unserem Vermieter nochmal reden.. Ich bin der Meinung dass wenn es den Vermieter nicht stört und er seine Erlaubnis gibt kann eigentlich nichts mehr schief gehen... wäre es geschickt es schriftlich zu machen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von fb478946-11):
wäre es geschickt es schriftlich zu machen?


Natürlich, im Streitfall sind mündliche Zusagen eben nur Schall.... ;)

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#9
 Von 
fb478946-11
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Was sollten wir da schriftlich festlegen?
Einfach nur "in der Wohnung von fr. Xxy ist ein Hund der Rasse xxy wohnhaft und ich bin als Vermieter damit einverstanden" oder so ähnlich?
Bin nicht gut in solchen Formulierungen...

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Der Vermieter kann darauf bestehen, dass die Genehmigung nur für einen ganz bestimmten Hund gilt. Die Formulierung könnte dann ungefähr so lauten wenn sie vom Vermieter formuliert wird

Fr. Xxy wird hiermit erlaubt, in ihrer Mietwohnung A-Straße 123, B-Stadt 1.OG links, den Hund Bello, Rasse xxy, Alter z Jahre zu halten. Die Erlaubnis gilt nur für den bezeichneten Hund.
Für Schäden die der Hund in der gemieteten Wohnung verursacht, ist der Mieter verantwortlich, sie muss für im Zusammenhang mit der Tierhaltung entstehende Kosten aufkommen. Für Hunde ist eine Hundehaftpflicht-Versicherung abzuschließen.
Ich behalte mir jedoch vor, mein Einverständnis jederzeit zu widerrufen, sollte es durch die Tierhaltung zu Störungen der Hausordnung oder zur Belästigung der Nachbarn kommen.


Wenn der Mieter einen Formulierungsvorschlag macht, dann sollte er erst einmal damit anfangen

Fr. Xxy wird hiermit erlaubt, in ihrer Mietwohnung A-Straße 123, B-Stadt 1.OG links, einen Hund zu halten.


-- Editiert von hh am 22.11.2017 13:31

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb478946-11
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen vielen Dank euch.

Bin guter Hoffnung.

Daumen hoch an euch.

LG Steffi mit hoffentlich bald Hund

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