Wenn ALG 1 weniger ist als ALG 2 - keine Befreiung?

16. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)
Wenn ALG 1 weniger ist als ALG 2 - keine Befreiung?

Wie oben schon beschrieben, gibt es da keine Möglichkeit zur Befreiung?
Nur wenn man aufstockt und zum/ins Jobcenter abrutscht?
Das ist doch ungerecht,oder nicht?

Wieso macht man es nicht so, wenn man die Gebühren sowieso bezahlen muss:
Jeder Arbeitnehmer zahlt die Gebühren.
Diejenigen, die nicht arbeiten, werden automatisch befreit.
Und diejenigen, die in einem Haushalt leben, der schon die Gebühren bezahlt, bekommt das Geld zurück.
Das wäre die eleganteste Lösung und keiner kann meckern.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
Wieso macht man es nicht so: Jeder Arbeitnehmer zahlt die Gebühren.


Das wäre ja völliger Unsinn, wieso sollen Selbständige und Freiberufler nicht zahlen müssen? Und die reichen, die Geld haben aber nicht arbeiten müssen?
Und erfahrungsgemäß gibt es immer welche die meckern können...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5536 Beiträge, 2496x hilfreich)

Wo ist denn das Problem?

Wenn man weniger ALG 1 als ALG 2 bekommt, kann man aufstocken, und bekommt die Befreiung.

Wenn man das nicht möchte: ok, dann halt nicht.

Dein Lösungsansatz ist weder elegant, noch gerecht, noch praktikabel.

1x Hilfreiche Antwort

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