Hallo,
ich habe einen Arbeitsvertrag mit 20-Wochenstunden ohne genaue Regelung wie diese verteilt werden.
Jeder Mitarbeiter kann selbst entscheiden wie viele Stunden er arbeiten möchte. Zum Anfang des neuen Monats gibt es einen Arbeitsplan, in dem für jeden seine Sollstunden ersichtlich sind. Ich selbst bin immer Mo-Fr für jeweils 7,5 Arbeitsstunden eingetragen (Pausen schon abgezogen), der komplette Rest sind außerplanmäßig geleistete Überstunden.
Bezahlt wird nach Stunden.
Nun habe ich für den Januar Urlaub genommen. An allen Arbeitstagen bin ich mit mindestens 7,5 Areitsstunden eingetragen, an den Urlaubsstunden jedoch nur mit 4 Stunden. Der Chef beruft sich hierbei auf die Tatsache, dass ich ja nur einen 20-Stunden-Vertrag habe und alles darüber hinaus Überstunden sind. Ich habe im November und Dezember jeweils um die 220 Arbeitsstunden gehabt.
Die Tage werden korrekt gehandhabt mit 24 Urlaubstagen im Jahr, ist es rechtmäßig, dass man mir nur 4 Stunden Urlaub auszahlt, die an den Tagen eingetragen sind an denen ich normalerweise arbeiten würde?
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Weniger Urlaubs- als Arbeitsstunden
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Es ist sehr ungünstig für Sie, dass Sie regelmäßig 37,5 Stunden arbeiten aber nur einen 20-Stunden Vertrag haben.
So wird der Arbeitgeber Ihnen im Krankheits- und Urlaubsfall immer viel weniger zahlen, obwohl ja die Überstunden gar keine Überstunden und auch keine Mehrarbeit sind, sondern ja ganz offensichtlich die Arbeitszeit geplant ist.
Dazu das Bundesurlaubsgesetz
§ 11 Urlaubsentgelt
(1) Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes.
Eine analoge Regelung gilt auch im Krankheitsfall.
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Falsch, wenn ich mit 7,5 Stunden eingetragen bin und krank bin bekomme ich auch 7,5 Krankstunden ausbezahlt. Bin ich mit 10 Arbeitsstunden eingetragen und krank bekomme ich 10 ausgezahlt.
Lediglich der Urlaub wird mir nicht mit meiner Regelarbeitszeit sondern mit nur 4 Stunden im Voraus eingetragen.
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Harry hat dir das Bundesurlaubsgesetz entsprechend zitiert . Folglich ist die Praxis deines Arbeitgebers falsch und du kannst ihm das BurlG unter die Nase halten.
im übrigen verhält sich dein Arbeitgeber inkonsequent , wenn er im Krankheitsfall korrekt zahlt, den Urlaub aber nicht - in beiden Fällen bist du so zu stellen, als habest du gearbeitet .
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Das heißt die 7,5 Stunden die ich regelmäßig arbeite darf ich als Urlaubsstunden auch fordern oder nicht?
Wenn ich zu den 7,5 noch mal 2-3 Stunden pro Tag spontan und ungeplant arbeite kann ich die wahrscheinlich nicht einfordern, weil es ohnehin "Überstunden" sind.
Für mich sind die täglichen und geplanten 3,5 Mehrstunden relevant. Darf ich diese einfordern oder zählen auch die als Überstunden?
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Ich frage nur warum du überhaupt mehr als 20 in der Woche arbeiten gehst, wenn du in deinem Vertrag doch nur 20Stunden/Woche vereinbart hast?????
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Weil der Arbeitgeber nur 20-Stunden-Verträge abschließt, jedoch auf mehr beschäftigt. Ist das für die Argumentantion irgendwie wichtig?
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Wenn das System ist, könntest du sogar auf einen 37,5-Stunden-Vertrag klagen. Und: ist das so unklar oder so wenig zu verstehen, dass du in Sachen Urlaub so zustellen bist wie du in den letzten 13 Wochen im Schnitt gearbeitet hast?
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Danke schön.
Für mich war unklar, ob die Stunden als Überstunden gelten würden oder nicht und ob ich sie entsprechend anrechnen Klassenkamerad oder nicht.
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