Wem gehört die Tür zum Garten und der Zaun, Stromdiebstahl

15. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 35x hilfreich)
Wem gehört die Tür zum Garten und der Zaun, Stromdiebstahl

Wir wohnen in einer Doppelhaushälfte und habe einen nicht ausgelasteten Nachbarn der uns gerne ärgert weil er uns loswerden will. Er betrachtet hier alles als seins, weil er das erben wird. Wir wohnen bei seinem Vater zur Miete. Vorher haben die hier mit 2 Generationen gewohnt. Nun hat er sich vor unserem Einzug alles gesichert was er kriegen konnte, deshalb ist die Aufteilung komplizierter als notwendig. Es gibt ein Doppelcarport. Vor der Einfahrt links ist ein Blumenbeet und man kommt kaum ins Carport, wenn rechts einer parkt schon mal gar nicht, deshalb hat er sich die rechte Hälfte genommen und parkt gerne so, daß wir nicht reinkommen. In der Mitte ist sozusagen der Gang zu den hinteren Türen. Der Schwenkbereich der Türen ist ausserhalb der Parkfläche auf der rechten Seite. Weil er uns den Schuppen, der eigentlich zu unserer linken Seite gehört, nicht gönnte, ist das auch seiner. Rechts daneben ist die Tür zu unserem Garten. Weil wir keinen Schuppen haben und unsere Carportseite kleiner ist, parkt mein Mann sein Fahrrad gerne direkt vor der Gartentür, im Schwenkbereich unserer Tür. Es steht nur dem im Weg der in unseren Garten will, also uns. Auch hängen wir gerne unseren gelben Sack ans obere Scharnier unserer Tür, damit die Katzen ihn nicht zerfetzen, was sie gerne tun wenn wir ihn sonstwo im Carport aufhängen, denn dann können sie auf Autos und Mülltonnen springen. Nun läuft der Nachbar täglich 2x Streife in SEINEM Carport, obwohl er zumeist gar nicht dort parkt, wirft das Fahrrad raus und den gelben Sack im hohen Bogen auf unsere Seite. Wir haben ihn bereits schriftlich aufgefordert die Finger von unseren Sachen zu lassen aber er hat nur darauf geantwortet, daß uns hier GAR NICHTS gehört.
Nun meine Frage: Wem gehört die Tür und der Schwenkbereich davor wenn das nicht zur Parkfläche gehört und ohnehin niemanden behindert. Darf der unsere Sachen anfassen? Wenn ja/nein, bitte die Rechtsgrundlage nennen.
Desweiteren haben wir eine Stromrechnung erhalten, die 120% höher war als alle anderen. Alle Indizien sprechen dafür das der werte Nachbar seine Gefriertruhe und seinen Trockner über unseren Stromzähler laufen lässt, was mit satten 700€ Nachzahlung zu Buche schlägt. Haben heute nacht alle Sicherungen ausgeschaltet und heute mittag war wildes Gerücke in seinem Keller zu vernehmen. Ausserdem hat er nicht Sturm geklingelt, was er gerne auch um 4 Uhr nachts tut wenn eine Sicherung bei ihm rausgeflogen ist (Stromkasten ist auf unserer Seite). Also scheint er genau zu wissen, daß er da an unserem Stromnetz hängt und kaum verlangen kann, daß wir die Sicherung reinmachen.
Er lässt seinen Sohn machen was er will und der macht gerne alle paar Wochen Saufpartys die bis 4 Uhr morgens dauern und sehr laut sind. Wir haben es bisher fast 4 Jahre lang ertragen, obwohl wir mehrfach um Mässigung gebeten haben. Vor ein paar Wochen hatten wir dann mal um 3 Uhr die Nase voll und haben zum ersten Mal die Polizei gerufen. Als die wieder weg waren haben die die Musik aber wieder laut gemacht. Was kann man jetzt aus all dem basteln. Uns scheint, daß man da doch mal den Staatsanwalt ranlassen muß, sonst ändert sich gar nichts. Die wollen uns ja schliesslich ärgern und was immer uns stört freut die um so mehr.

Ärgert der Nachbar?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ganz ehrlich? Ziehen Sie um, das wird nichts. Sie können sich natürlich in einen täglichen Kleinkrieg begeben, wenn Ihnen das lieber ist. Als erste Maßnahme würde ich dann bei jeder Party die Polizei anrücken lassen, wenn es zu laut wird. Wenn es sein muß, mehrmals pro Veranstaltung.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von papalagi):
Uns scheint, daß man da doch mal den Staatsanwalt ranlassen muß,

Die Staatsanwaltschaften sind schon mit echten strafrechtlich relevanten Problemen beschäftigt/ausgelastet. Die werden sich also keine Nachbarschaftsstreite ans Bein binden.
Zumal das Zivilrecht ist, da darf der Bürger auf eigene Kosten und Gefahr tätig werden.



Zitat (von papalagi):
Nun meine Frage: Wem gehört die Tür und der Schwenkbereich davor wenn das nicht zur Parkfläche gehört und ohnehin niemanden behindert.

Dem Eigentümer,wen den sonst?
In wie weit der Mieter dann eventeuell da Nutzugnsrechte dran hat, ergibt sich meist aus den nietvertraglichen Vereinbarungen?



Zitat (von papalagi):
Wir haben ihn bereits schriftlich aufgefordert die Finger von unseren Sachen zu lassen

Mit Fristsetzung nach Datum und Zustellnachweis?

Dann könnte man jetzt einen Anwalt einschalten der eine entsprechende Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung ausspricht oder eine entsprechende gerichtliche Verfügung erwirkt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von papalagi):
Haben heute nacht alle Sicherungen ausgeschaltet und heute mittag war wildes Gerücke in seinem Keller zu vernehmen.




Und? Lief der Zähler dann weiter oder nicht?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von papalagi):
Weil er uns den Schuppen, der eigentlich zu unserer linken Seite gehört, nicht gönnte, ist das auch seiner.

Nun man kann nur das nützen, was auch im Mietvertrag erwähnt wird.
Zitat (von papalagi):
Weil wir keinen Schuppen haben und unsere Carportseite kleiner ist, parkt mein Mann sein Fahrrad gerne direkt vor der Gartentür

Ist der Platz wo dann das Fahrrad steht, überhaupt mit gemietet?
Zitat (von papalagi):
Auch hängen wir gerne unseren gelben Sack ans obere Scharnier unserer Tür, damit die Katzen ihn nicht zerfetzen, was sie gerne tun wenn wir ihn sonstwo im Carport aufhängen,

Na ein Scharnier als Aufhänger für Tüten am Gartenzaun ist kein bestimmungsgemäßer Gebrauch einer Mietsache.
Zitat (von papalagi):
Desweiteren haben wir eine Stromrechnung erhalten, die 120% höher war als alle anderen.

Bei Fehlern in der elektrischen Anlage, was ja hier zu vermuten ist, hat der Mieter das Recht, das die gesamte Anlage im Rahmen von einem E Check überprüft wird. Dabei würden solche Abzweiger heraus kommen, denn es wird auch die Beschriftung der Sicherungen mit auf Richtigkeit Überprüft.

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#6
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 35x hilfreich)

Um das nochmal besser zu erläutern. Weil es mir um die Frage ging: Wem gehört die Tür und der Schwenkbereich davor. Das ist ein Doppelcarport. Hinten an die Parkfläche grenzt auf der linken Seite der Schuppen und auf der rechten der Zugang zum Garten. Nun hat sich der Sohn sowohl den Stellplatz rechts und den Schuppen links ausgesucht und so ist es sozusagen über Kreuz. Hinter unserer Stellfläche ist gleich die Schuppenwand, hinter seiner Stellfläche ein weiterer Meter "Verkehrsfläche" die da ist damit man die Türen zu Schuppen und Garten öffnen kann. Auf dieser Fläche ist links seine Tür zum Schuppen und rechts unsere zum Garten. Mit geht es um diese Fläche und die Tür selbst. Darf ich ein Fahrrad vor meine Tür stellen und einen gelben Sack an die Tür hängen. Das ist zwar auf seiner "Seite" aber nicht in seinem Stellplatz. Sein Schuppen steht ja auch auf unserer Seite. Und es ist unser Zugang zum Garten. Darf er das Fahrrad/den Sack einfach entfernen? Das ist so ähnlich wie die Fußmatte vor der Wohnungstür und die Wohnungstür.

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#7
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 35x hilfreich)

Im Mietvertrag steht gar nichts dazu, nur daß wir den Carportstellplatz links und den Garten mitgemietet haben. Dem Vermieter gehört das was er uns vermietet hat, das andere seinem Sohn, daher das Problem.

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#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von papalagi):
Das ist zwar auf seiner "Seite" aber nicht in seinem Stellplatz.

Macht es einen Unterschied?
Man hat es nicht gemietet, also kein Anspruch.
Zitat (von papalagi):
Darf ich ein Fahrrad vor meine Tür stellen und einen gelben Sack an die Tür hängen.

Nein.
Zitat (von papalagi):
Sein Schuppen steht ja auch auf unserer Seite. Und es ist unser Zugang zum Garten.

Da vermischt man was, es gibt Wegerechte, welche die Eigentümer untereinander haben. Oder weis der Vermieter was anderes?
Zudem ist es eine Verkehrsfläche, wie selbst geschrieben wurde.
Zitat (von papalagi):
Das ist so ähnlich wie die Fußmatte vor der Wohnungstür und die Wohnungstür.

Die muss auch nicht geduldet werden.

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

sorry, aber das ist jetzt mal wieder eine Vermischung von Kinkerlitzchen und richtigen Problemen.

Wie kann man sich nur darum streiten, wo man einen Müllsack aufhängen darf? Fahrradstellplatz ist auch nicht viel wichtiger.

Ich würde dann doch eher dem Stromdiebstahl auf den Grund gehen (hoffentlich habt ihr mit dem Abschalten nicht schon indirekt falsche Fakten geschaffen, nämlich dass der Nachbar die Kabel entfernt hat).
Wenn man nämlich einen solchen Trumpf in der Hand hätte, dann könnte man das auch für die anderen Kleinigkeiten ausnutzen ("Wenn sie uns nicht in Ruhe lassen werden wir diese Straftat anzeigen" - aber Vorsicht, eine Nötigung oder gar Erpressung darf es natürlich nicht werden).

Stefan

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