Welches Fachgebiet sollte ein Anwalt hier haben?

9. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Nicolechen
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 121x hilfreich)
Welches Fachgebiet sollte ein Anwalt hier haben?

Hallo,
ich denke mir bleibt der Gang zum Anwalt nicht erspart, meine Frage nun, welches Fachgebiet sollte der Anwalt haben...
wenn es darum geht, sich mit den Inkassofirmen auseinander zu setzen, da einfach Zinsen und Kosten veranschlagt werden, welche gar nicht mehr berechnet werden dürften etc...
Bei "Insolvenzrecht" bin ich da glaube ich falsch, da ich ja nicht in Insolvent gehen möchte, ich möchte lediglich diesen Halsabschneidern nichts schenken....

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2403 Beiträge, 714x hilfreich)

Welcher Verfahrensstand, genauerer Sachverhalt bitte.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ja genau - lieber erst mal schildern um was es geht und die Kosten für einen RA einsparen

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#3
 Von 
Nicolechen
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 121x hilfreich)

Im Grunde sind es "gesammelte Werke", alleine komme ich da scheinbar nicht weiter, die scheinen mich gar nicht ernst zu nehmen.
Nummer 1 ist ein Vergleich mit Universum, den habe ich bestätigt von P. Neymeyer erfüllt...Fazit...in der Schufa wurde nur der bezahlte Betrag abgezogen, der Rest blieb stehen...ein Einschreiben bei Neymeyer blieb ohne Reaktion und die Schufa erledigt das erst, wenn sie eine Erledigungsbestätigung hat...Thema 1 bei dem ich als nicht juristische Person nicht weiter komme.
Das nächste sind Vollstreckungsbescheide aus 1996/1997 von Eos und Co, die berechnen fein ab der Zeit auch alle Zinsen an...nach 3 Jahren verfallen die Zinsen auch bei einem Titel, für diese gilt die kurze 3jährige Verjährungsfrist des § 195 BGB ...auch Kontoführungsgebühr etc sind nicht anzurechnen...Fakt ist es war ein Betrag von 4000 DM, der jetzt 10000 Euro sein soll :-/ Dank euch weiß ich ja das dies nicht rechtlich korrekt ist...ABER...EOs juckt das nicht, nicht nur EOS sondern ausser der Creditreform eigentlich alle nicht.
Mein Problem ist eben, das ich seit 97 die EV abgegeben habe und ich mich nicht damit befasst habe, weil ich die ganzen Schulden ja nicht gemacht hatte, aber die EV läuft im Juni nun aus und ich möchte wirklich keine neue abgeben, wenn aber der Gerichtsvollzieher erst einmal hier steht, dann will er diesen Gesamtbetrag mit den nicht gerechtfertigten Zinsen etc...und ich kann nichts machen, ausser die EV erneut abzugeben.
Ich suche jetzt einen Anwalt, dem ich meine ganze Misere übergeben kann und der hier entweder Vergleiche herausholen kann, oder aber zumindest die wirklichen Beträge festsetzt.
2 Wiedereinsetzungen in den alten Stand habe ich schon selbst beantragt, da muss ich abwarten, aber gerade die Ignoranten EOS hätte ich gerne vor Juni eingetütet.
Von dem Betrag den EOS für nur einen Vorgang zuviel verlangt, könnte ich zig Anwälte bezahlen, das ist die traurige Wahrheit :(


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-- Editiert Nicolechen am 10.01.2015 11:18

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Nummer 1 ist ein Vergleich mit Universum, den habe ich bestätigt von P. Neymeyer erfüllt...Fazit...in der Schufa wurde nur der bezahlte Betrag abgezogen, der Rest blieb stehen...ein Einschreiben bei Neymeyer blieb ohne Reaktion und die Schufa erledigt das erst, wenn sie eine Erledigungsbestätigung hat...Thema 1 bei dem ich als nicht juristische Person nicht weiter komme.


Wie lange ist es her das Du um ein Erledigungsschreiben gebeten hast ?
War eine titulierte Forderung ?

quote:
Das nächste sind Vollstreckungsbescheide aus 1996/1997 von Eos und Co,

Gabs da Deinerseits in dieser Sache schon Vergleichsversuche ?

Im Grunde genommen stehen diese teilweise nicht durchsetzungsfähigen Positionen ja nur auf dem Papier


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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#5
 Von 
Nicolechen
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 121x hilfreich)

Die Anfrage zu dem Erledigungsschreiben war Ende November, bis dato kam keinerlei Reaktion, ja die Forderung war tituliert.

Und EOS habe ich angeschrieben, mehrfach und zuerst um die Titelkopien gebeten, gekommen sind nur übertriebene Forderungsaufstellungen, denen habe ich dann widersprochen und erneut um die Titelkopien gebeten, als auch einer korrekten Forderungsaufstellung, da diese falsche Zinsen, Kontogebühren etc. enthält. Angeboten habe ich dann eine Vergleichssumme, welche die Hauptforderung nicht unterschritten hätte.
Es kam als Antwort wieder eine Forderungsaufstellung, welche wieder komplett falsch war und der Hinweis das ich mir die Kopien beim Amtsgericht gefälligst selbst zu holen hätte...und natürlich, wie ich nun gedenke zu bezahlen?
Die Titelkopien habe ich mir jetzt selbst angefordert über das Amtsgericht, dauert eben wieder etwas, da ich keine Gerichtsmarken habe muss man erst überweisen, dann nocheinmal ein Schreiben aufsetzen, mit dem Anliegen und der bereits getätigten Überweisung. Die Erkenntnis wurde mir vom Amtsgericht 3 Wochen nach meiner Anfrage mitgeteilt. Bis die Kopien kommen dauert es sicher wieder 3 Wochen und das obwohl die Inkassounternehmen den Nachweis doch eigentlich erbringen müssen oder?
Mich persönlich bringt ja hier eine Meldung ans Aufsichtsgericht auch nicht weiter, die schalten einfach auf Stur und mir schwindelt bei dem Gedanken, wie schnell eine Titelkopie samt korrekter Forderungsaufstellung vorliegt, sobald ein Anwalt schreibt.

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-- Editiert Nicolechen am 10.01.2015 12:47

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die Anfrage zu dem Erledigungsschreiben war Ende November, bis dato kam keinerlei Reaktion, ja die Forderung war tituliert. <hr size=1 noshade>


Hast Du evtl zu höflich formuliert ?
In solchen Fällen hat man Anspruch auf Herausgabe des Vollstreckungstitels (siehe nur § 757 ZPO und § 371 BGB ) oder Erledigungsschreiben

Bei der EOS Sache würde gar nicht so großartig auf Forderungsaufstellungskorrekturen bestehen denn Du willst ja wesentlich mehr einsparen ( es besteht EV !!!)

Lass doch mal einen Testballon steigen und biete 40o € ( welche ein Familienmitglied leihen würde )




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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Nicolechen
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 121x hilfreich)

400 Euro bei 4000 DM Hauptforderung? Das ist ja dreist, funktioniert so etwas manchmal wirklich? :D

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Im Grunde Spezialgebiet Zivilrecht/ Vollstreckungsrecht.

Fall 1: Ich würde auch durchaus den Anwalt direkt mit einer Klage auf Löschung aus der Schufa und auf Herausgabe des entwerteten Titels beauftragen. Ohne weitere Vorwarnung.

Fall 2: Negative Feststellungsklage wegen den verjährten Zinsen, auch ohne weitere Vorwarnung. Bei ein paar tausend Euro Streitwert hat der Anwalt das dann schnell gemacht und es ist leicht verdientes gutes Geld, dass er sich dann gerne mit dem Rest kurz auseinandersetzen kann.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Nicolechen
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 121x hilfreich)

super danke :)

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2403 Beiträge, 714x hilfreich)

Bei Fall 1 würde ich, einfach um Kosten zu sparen, bei Neumeyer anrufen und nochmals um den Titel bitten und dass die Schufa als erl. gemeldet wird. Ich weiß, dass die dort rießige Probleme haben, sollte nicht zu Lasten des Schuldners gehen, aber kannst du jetzt ersteinmal nicht ändern.

Fall 2, RA für Zivielrecht einschalten.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
400 Euro bei 4000 DM Hauptforderung? Das ist ja dreist, funktioniert so etwas manchmal wirklich? :D


Könnte sein - denn es besteht EV (!) und Pfändungsversuche - das weis auch die Gegenseite - werden fruchtlos sein - aber selbst bei einer Absage zeigst Du mit dem Angebot wie es aussieht

Das Geld hast Du natürlich nicht selber sondern bekommst es zweckgebunden von einem Familienmitglied befristet geliehen

Evtl doch dem HInweis von @ex Inkassomitarbeiter nachgehen und telefonisch bei Anwaltskanzlei Neumeyer nachfragen

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

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