am 05.08 .17 habe ich einen befristeten Arbeitsvertrag unterschrieben 01.10.2017 -31.2.2017 Umfang 50% Beschäftigung. Zwei Tage später bin ich gefragt wurde ob ich schon zum 01.09.17 ein Arbeitsbeginn möglich ist ,des wurde von mir bejaht.Am 15.08 kam der Änderungsvertrag zum 01.09.17 -31.12.17.Am 15.08 hatte ich meinen ersten Einarbeitungstag (Dienstbeginn 07:00 Uhr -19:00 Uhr ) dies auch am 16.8 und 19.8 am 18.8 von 8:00-20:00 Uhr .
Da der Änderungsvertrag auf den 15.8 datiert und vom Geschäftsführer unterschrieben ist und dieser per Post zugestellt wurde ist dieser erst danach von mir unterschieben.
Da ich meine Einarbeitung schon um 7:00 Uhr morgens beginnen musste ,wird das nun schon als arbeiten vor Vetragsbegin gewertet?
Welches Datum ist ausschlaggebend beim Vertragsbeginn
3. Dezember 2017
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Frage vom 3. Dezember 2017 | 12:49
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 2x hilfreich)
Welches Datum ist ausschlaggebend beim Vertragsbeginn
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#1
Antwort vom 3. Dezember 2017 | 18:07
Von
Status: Weiser (17380 Beiträge, 6471x hilfreich)
Neee, Teelicht. Bitte nicht schon wieder. Hatten wir doch erst.
#2
Antwort vom 3. Dezember 2017 | 18:09
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 2x hilfreich)
Tja und das es leider nicht klar war nochmals die Fragestellung. Keiner ist gezwungen darauf zu antworten.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 3. Dezember 2017 | 18:28
Von
Status: Unbeschreiblich (119635 Beiträge, 39758x hilfreich)
Doppelpost.
Da https://www.123recht.net/Befristung-oder-doch-unbefristet-__f529452.html gehts weiter.
Dann kann man da auch gleich reinschreiben was nicht klar ist.
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