Welches Datum ist ausschlaggebend beim Vertragsbeginn

3. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Teelicht
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Welches Datum ist ausschlaggebend beim Vertragsbeginn

am 05.08 .17 habe ich einen befristeten Arbeitsvertrag unterschrieben 01.10.2017 -31.2.2017 Umfang 50% Beschäftigung. Zwei Tage später bin ich gefragt wurde ob ich schon zum 01.09.17 ein Arbeitsbeginn möglich ist ,des wurde von mir bejaht.Am 15.08 kam der Änderungsvertrag zum 01.09.17 -31.12.17.Am 15.08 hatte ich meinen ersten Einarbeitungstag (Dienstbeginn 07:00 Uhr -19:00 Uhr ) dies auch am 16.8 und 19.8 am 18.8 von 8:00-20:00 Uhr .

Da der Änderungsvertrag auf den 15.8 datiert und vom Geschäftsführer unterschrieben ist und dieser per Post zugestellt wurde ist dieser erst danach von mir unterschieben.

Da ich meine Einarbeitung schon um 7:00 Uhr morgens beginnen musste ,wird das nun schon als arbeiten vor Vetragsbegin gewertet?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

Neee, Teelicht. Bitte nicht schon wieder. Hatten wir doch erst.

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#2
 Von 
Teelicht
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Tja und das es leider nicht klar war nochmals die Fragestellung. Keiner ist gezwungen darauf zu antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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