Hallo,
Ehepaar X kauft vor 5 Jahren ein Haus. Es wurde nur der Ehemann ins Grundbuch eingetragen.
Das Ehepaar hat gemeinsam viel Geld in die Immobilie gesteckt und umfangreich Modernisiert, daraus resultierte eine Wertsteigerung.
Nun soll im Nachgang die Ehefrau mit 50% eingetragen werden.
Von welchem Wert berechnen sich die Notargbühren?
a. Vom damaligen Kaufwert? (Der um einiges unterhalb des Verkehrswertes lag)
b. Vom damaligen Verkehrswert? (Der nicht genau bekannt, da kein Gutachten vorliegt)
c. Vom jetzigen Verkehrswert nach Modernisierung? (Der auch nicht genau bekannt, da kein Gutachten vorliegt.
Tatsächlich bekannt ist also nur der damalige Kaufpreis. Wenn nun jetzt der Verkehrswert zugrunde gelegt wird (welcher? der alte oder neue?), wer bestimmt diesen? Kann das Paar den schätzen und wenn der Notar einverstanden ist, diesen als Basis nehmen? Oder muss Paar X ein (teures) Gutachten in Auftrag geben?
Zusatzfrage: Im Grundbuch werden ja am Ende keine Werte, sondern nur %-Anteile eingetragen, oder?
Danke schonmal!
Welcher Wert zählt für Notargebühren?
4. März 2017
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Frage vom 4. März 2017 | 14:34
Von
Status: Lehrling (1269 Beiträge, 211x hilfreich)
Welcher Wert zählt für Notargebühren?
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#1
Antwort vom 4. März 2017 | 16:40
Von
Status: Lehrling (1587 Beiträge, 976x hilfreich)
Maßgebend ist de jetzige Verkehrswert, den das Paar schätzen kann. Wenn der Notar einverstanden ist, ist das die Basis.
Im Grundbuch werden %Anteile eingetragen, aber keine Werte.
#2
Antwort vom 4. März 2017 | 19:35
Von
Status: Richter (8003 Beiträge, 4497x hilfreich)
Zitat:Zusatzfrage: Im Grundbuch werden ja am Ende keine Werte, sondern nur %-Anteile eingetragen, oder?
Im Grundbuch werden die Eigentümer mit Bruchteilen eingetragen.
-- Editiert von cruncc1 am 04.03.2017 19:36
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