Hallo,
am 11.07.2017 hatte ich meine Rechtsschutzversicherung per Fax & E-Mail bis zum nächstmöglichen Termin gekündigt, weil ich mit denen nie zufrieden war. Und bat um eine schriftliche Bestätigung.
Heute trudelte mir n'Schreiben ein, der besagt, dass die Versicherung am 26.06.2017 mich selbst fristlos gekündigt hätte und meine Kündigung abgewiesen wurde.
Die Sache ist die, das Kündigungsschreiben vom Versicherung habe ich bisher nie erhalten, geschweige ist dies nie in meinen Händen gelangt.
Welcher Kündigungsschreiben wäre vorangig zu behandeln?
Gäbe dazu schon eine Rechtsprechung? Denn ich hatte gesucht und bisher nie gefunden. *seufzt*
lg
-- Editier von OmZone am 17.07.2017 10:34
Welcher Kündigungsschreiben wäre vorangig?
17. Juli 2017
Thema abonnieren
Frage vom 17. Juli 2017 | 10:33
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 10x hilfreich)
Welcher Kündigungsschreiben wäre vorangig?
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 17. Juli 2017 | 10:57
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 491x hilfreich)
Die V möge dir doch bitte den Zugangsnachweis für die fristlose Kündigung schicken, dann kann man entscheiden.
Vorrangig ist die erste, logisch oder?
#2
Antwort vom 18. Juli 2017 | 10:30
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 10x hilfreich)
ZitatDie V möge dir doch bitte den Zugangsnachweis für die fristlose Kündigung schicken, dann kann man entscheiden. :
Vorrangig ist die erste, logisch oder?
Zur Zugangsnachweis - gäbe da eventuell eine Rechtssprechung oder etwas aus dem Gesetzesbuch Vertragsrecht oder ähnliches?
Ich würde dies gern beim Widerspruchsschreiben einsetzen.
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#3
Antwort vom 31. Juli 2017 | 09:58
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 10x hilfreich)
Vielen Dank für Eurer Hilfe.
Die Versicherung hat seinerseits die Kündigung zurückgezogen und daraus zum 31.07.2017 eine Vertragsauflösung gelten gemacht.
Somit dürfte ich beim nächsten Anbieter keine Schwierigkeiten haben.
#4
Antwort vom 31. Juli 2017 | 13:39
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
Da wäre ich mir nicht so sicher.ZitatSomit dürfte ich beim nächsten Anbieter keine Schwierigkeiten haben. :
Wenn nach einer bestandenen RS-Vers. im Antrag gefragt wird, musst Du diese angeben. Hast Du sie angegeben, wird u.U. weiter ermittelt.
Berry
#5
Antwort vom 1. August 2017 | 11:40
Von
Status: Student (2594 Beiträge, 994x hilfreich)
Zitat:Da wäre ich mir nicht so sicher.ZitatSomit dürfte ich beim nächsten Anbieter keine Schwierigkeiten haben. :
Wenn nach einer bestandenen RS-Vers. im Antrag gefragt wird, musst Du diese angeben. Hast Du sie angegeben, wird u.U. weiter ermittelt.
Berry
Richtig. Daher mitteilen, dass die Versicherung fristgemäß von deiner Seite gekündigt wurde.
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