Welche Strafe kommt auf uns zu?

25. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb479174-13
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Strafe kommt auf uns zu?

Ich und eine Freundin sind beide 16 Jahre alt und haben ein Mädchen verprügelt. Sie musste danach ins Krankenhaus ihre Lippe musste genäht werden und die Schläfe ist blau und Angeschwollen. Der Arzt meinte, hätten wir noch einmal zu getreten wäre sie gestorben. Alle meinten wir haben es richtig gemacht weil sie es verdient hatte. Ich und meine Freundin haben keine Vorstrafen und wollen wissen was für eine Strafe auf uns zu kommt. Ich behaupte wir bekommen ein paar sozial stunden.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
Alle meinten wir haben es richtig gemacht weil sie es verdient hatte.


Ich meine, du hast den dümmsten Fehler deines Lebens begangen - Wer hat nun recht?

Zitat:
Ich und meine Freundin haben keine Vorstrafen und wollen wissen was für eine Strafe auf uns zu kommt.


Gefährliche Körperverletzung oder sogar schwere Körperverletzung könnte das wohl werden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrliche_K%C3%B6rperverletzung_(Deutschland)

Sozialstunden mit Bewährungsstrafe wäre meines Erchtens ein Minimum bei nicht vorbestraften Tätern. Natürlich erfolgt ein Eintrag in dein polizeilichzes Führungszeugnis.

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#2
 Von 
guest-12304.12.2017 18:14:41
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Die gefährliche Körperverletzung ist ebenfalls als Vergehen definiert. Nach § 224 StGB ist eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren im Falle des Nachweises einer solchen Tat anzusetzen. Das bedeutet, dass für die gefährliche Körperverletzung die Strafe nach Jugendstrafrecht beschränkt wird.

Da für ein Vergehen wie die gefährliche Körperverletzung eine Jugendstrafe von maximal fünf Jahren anzusetzen ist, überlagern die Bestimmungen des JGG in diesem Fall die Angaben im allgemeinen Strafrecht. Der jugendliche Täter sieht sich damit einem geringeren Strafrahmen gegenüber als ein Erwachsener.

Ich denke wenn der behandelte Arzt ausstellt dass sie durch weitere Schläge denn Tod erlitten hätte, ist es gefährliche Körperverletztung!

Ich denke da wirst du nicht mit ein paar Sozial Stunden davonkommen!

Ich rechne eher mit Freiheitsstrafe auf Bewährung im Jugendstrafrecht.

Solch eine Straftat wird im Erwachsenen Alter weitaus härter bestraft wie andere Delike wie z.b Betrug,Untreue,Unterschlagung usw...

Du solltest solche Sachen wirklich bleiben lassen! Und zu alldem schlägt man keine Frauen ;-)

-- Editiert von JuckMen am 25.11.2017 11:53

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#3
 Von 
guest-12304.12.2017 18:14:41
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zu alldem würde ich mir Sorgen machen, über dass Schmerzensgeld wenn der Sta Anklage erhebt und der/die Opfer sich ans Nebenkläger anschließt um einen Schadensersatzanspruch gegen dich geltend zu machen.

Also nicht nur Bewährungsstrafe sondern auch Schmerzensgeld wird auf dich zukommen!

Im Jugendstrafrecht ist glaube ich dass nicht möglich, aber eine danach anschliessende zivilklage auf Schadensersatz wäre durchauch denkbar dass da noch was kommt...





-- Editiert von JuckMen am 25.11.2017 11:56

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#4
 Von 
guest-12304.12.2017 18:14:41
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Du solltest dankbar sein, dass das Mädchen überlebt hat!

Denn sonst wärst du schon längst in Untersuchungshaft gelandet...

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

@JuckMen
Wenn man schon in Ermangelung eigenen Wissens fremde Texte komplett per Copy-Paste nutzt, dann ist midestens eine Quellenangabe Pflicht. Die Konsequenzen können sonst nicht nur (teure) Abmahnung sondern auch Geldstrafe oder bis zu 3 Jahre Haft sein (106 Urhg).



Zitat (von JuckMen):
aber eine danach anschliessende zivilklage auf Schadensersatz wäre durchauch denkbar dass da noch was kommt...

Was wohl auf jeden Fall kommt, ist das die Krankenkasse die gesamten Behandlungkosten einfordern wird.
Schadensersatz / Schmerzensgeld käme auch noch dazu.

Wenn man dann mal Geld verdient wird man statt einen Kleinwwagens zu kaufen erst mal die Schulden abzahlen dürfen ...



Zitat (von fb479174-13):
Ich behaupte wir bekommen ein paar sozial stunden.

Je nach Verletzungen des Opfers und Vorgehensweise der Täter, sollte man hier mit Jugendarrest oder einer Jugendstrafe rechnen.
Mit einer Einstellung des Verfahrens oder der Verhängung von Sozialstunden würde ich nicht rechnen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Gefährliche Körperverletzung oder sogar schwere Körperverletzung könnte das wohl werden. Gefährliche KV ist es definitiv - begeht man eine KV zu zweit, ist es immer eine gefährliche KV im Sinne des erwähnten § 224 StGB . Schwere KV hingegen ist nicht zu erkennen - da müßte das Opfer jetzt ja lahm, blind, dauerhaft entstellt oder dergleichen sein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Sozialstunden mit Bewährungsstrafe wäre meines Erchtens ein Minimum bei nicht vorbestraften Tätern. Natürlich erfolgt ein Eintrag in dein polizeilichzes Führungszeugnis. Zunächst mal sehe ich hier eher Jugendarrest als Strafe. Aber selbst wenn man mal eine zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafe annimmt, so kommt diese nicht ins Führungszeugnis (Jugendarrest übrigens auch nicht).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Die Frage ist, was hier angeklagt wird. Gefährliche Körperverletzung (die ist es in jedem Fall) oder versuchter Totschlag. Mit Sozialstunden wird das nicht abgehen. Jugendarrest wird das Minimum sein. Jugendstrafe zur Bewährung (ggf. in Verbindung mit Jugendarrest) ist auch drin.

Dazu kommen wie schon gesagt die Behandlungskosten und Schmerzensgeld. Somit hat man mit 16 schon einen 5stelligen Euro-Betrag Schulden an der Backe...

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

@ Streetworker: ich hab auch schon gegrübelt, warum ein versuchtes Tötungsdelikt von vornherein ausgeschlossen sein soll. Kann auch sein, dass erst in der mündlichen Verhandlung das ganze Ausmaß raus kommt und dann sieht das alles natürlich ganz anders aus in der Bewertung. Denn hier wurde ja mit unglaublicher Brutalität vorgegangen und es ist doch bloßer Zufall, dass das Opfer noch lebt.

wirdwerden

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#10
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Ob es ein versuchter Totschlag ist, wird sich in der Verhandlung zeigen, nämlich dann wenn sich herausstellen sollte, dass das Opfer nur durch Glück überlebt hatte.
Allein schon die Aussage, dass jemand sowas verdient hatte, weist eher darauf hin, dass es einem egal gewesen ist, wie weit man geht und welche Folgen man für das Opfer in Kauf nimmt.

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#11
 Von 
koivu
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 63x hilfreich)

Wenn 'alle' das so sagen, hast du niemanden in deinem Umfeld, der mit dir Klartext redet. Das ist bei 16jährigen feigen (2 gegen1)Schlägerinnen nicht wirklich überraschend, bringt dich aber nicht weiter.
Letztlich ist es aber dein Leben, was du dir gerade ordentlich versaust.
Jetzt könntest du zumindest anfangen, etwas zu ändern, zB Wiedergutmachung, Reue zeigen, Vorsorge treffen, dass sich eine solche Tat nicht wiederholt, deine Freunde sorgfältiger auswählen,...

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

@ Albarion: wir kennen den Stand des Verfahrens nicht. Es kann ja auch sein, dass die Ermittlungen noch andauern, dass der versuchte Totschlag sich noch im Laufe der Ermittlungen konkretisiert. Dann ist auch U-Haft bis zur Verhandlung drinne. Jedenfalls kann ich mir nur schwer ein paar Sozialstunden vorstellen, wenn jemand so krankenhausreif geschlagen wird.

wirdwerden

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#13
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

@wird werden: das ist richtig, ich bin halt Realist. Das was Streetworker da sagte, war damals mein Gedanke, hab ihn aber nicht geschrieben, weil ich unterwegs und zu faul war.
Nur man kann sicherlich davon ausgehen, dass bei so einer Tat, mit schwerwiegenden Folgen und krimineller Energie, das Strafmaß mit Sicherheit nicht im unteren Bereich angesetzt wird.

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