Welche Strafe kann mein Freund erwarten

7. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
go477934-5
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Strafe kann mein Freund erwarten

Servus zusammen,

mal eine Frage...
Und zwar hat sich vor paar Tagen etwas ereignet, dass nicht so toll is...

Wir fuhren auf einer mehrspurigen Straße (erlaubte 50), neben uns ein Rollerfahrer.
Wir fuhren um die 50 km/h, der Rollerfahrer um die 30.
Der Beifahrer unseres Auto hat einen Burger probiert, der aber schon paar Wochen im Auto lag, daher auch umgenießbar...

Vor lauter ekel hat er Reflexartig den Burger aus dem offenen Fenster geworfen, und hat den Rollerfahrer dabei übersehen und ihn unabsichtlich getroffen...

So hat er es uns zumindest erzählt...
Wir waren zu dritt im Auto... Ich habe nichts mitbekommen und der Fahrer wwr auch zu vertieft in die Straße...

Nun bekam der KFZ-Halter einen Anruf, er soll sich sobald er zu Hause ist eine Aussage bei der Polizei machen, da dieser Rollerführer sich bei der Polizei gemeldet hat und ausgesagt habe, dass auf ihn der Beifahrer des Wagens auf ihn eingeschlagen habe, dem ist aber ja nicht der Fall...

Was kann also passieren?

Der Beifahrer ist noch minderjährig, noch nicht straffällig geworden. Die Tat war nicht absichtlich und er hat sich gegen uns schon reuig gezeigt und wird es bei der Polizei auch zeigen, da es ihn wirklich Leid tut, und es ihm dadurch auch sichtlich schlecht geht...


Also meine Frage, mit welchen Strfen kann er rechnen?

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17254x hilfreich)

Nun ja - zufällig kriegt keiner was mit trotz massiver Ekelattacke des Beifahrers, zufällig steht das Fenster offen, zufällig wird ein Rollerfahrer getroffen, der dann zufällig auch noch eine Falschaussage macht: Bei einer so auffällig unzutreffenden Geschichte kann man überhaupt nichts sagen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Was kann also passieren?


Kommt drauf an, welchen Tatbestand die Staatsanwaltschaft am Ende als verwirklicht ansieht. Irgendwas zwischen fahrlässiger Körperverletzung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr vermutlich.

Wenn er nicht vorbelastet ist, wird es wohl bei Sozialstunden bleiben.

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#3
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Und rein zufällig könnte das ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr sein.
Wenn es nicht so viele Zufälle wären, wäre ich geneigt zu sagen, dass das eine Körperverletzung ist oder sein könnte.
Und zufälligerweise glaube ich auch nicht, dass es sich um einen 3 Wochen alten Burger handelt, denn dieser hätte in der Zwischenzeit eigene Kulturen und Nachfahren entwickelt und sowas hätte einem nicht nur zufällig auffallen müssen.

Aber ich könnte mich auch zufälligerweise irren.

-- Editiert von Albarion am 07.11.2017 22:59

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17254x hilfreich)

Und rein zufällig könnte das ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr sein. Ich würde auch gefährliche Körperverletzung nicht ausschließen - nicht weil alte Burger so hart sind, sondern wegen der Gefahr des Stürzens des Fahrers ("das Leben gefährdende Behandlung", um mal aus dem § zu zitieren).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat (von Albarion):
Und zufälligerweise glaube ich auch nicht, dass es sich um einen 3 Wochen alten Burger handelt, denn dieser hätte in der Zwischenzeit eigene Kulturen und Nachfahren entwickelt

Falls es ein Burger von den üblichen Verdächtigen war sieht der nach 20 Tagen (und auch nach 90 Tagen) genauso aus wie "frisch" :D

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Bei einer so auffällig unzutreffenden Geschichte kann man überhaupt nichts sagen.

Außer das falsche Ausagen / Gefälligkeitsaussagen durchaus unangenehme Folgen haben können.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Betrachten wir das Ganze mal physikalisch:
Die Relativgeschwindigkeit der beiden Fahrzeuge beträgt 20 km/h. Da der Motorroller das langsamere Fahrzeug war, kann man ihn auch als stillstehend betrachten. Ein Jugendlicher soll aus dem vorbeiführenden Auto den Arm ausgestreckt und den Rollerfahrer geschlagen haben.

Aus der Masse des bewegten Fahrzeugs (Kleinwagen mit drei Insassen, ca. 1000 kg) und der Geschwindigkeit von umgerechnet 5,55556 m/s ergibt sich ein Impuls von 5555,56 Ns. Bei einer Berührungsdauer von nur einer Zehntelsekunde hätte auf den Arm eine horizontale Kraft von ca. 560 N gewirkt, das entspricht der Masse von ca. 57 kg, die aus 1 m Höhe auf die Hand fällt. Dann wäre - je nach Auftreffpunkt - dem Beifahrer im mildesten Falle das Handgelenk gebrochen worden, möglicherweise der Arm ausgekugelt, wenn nicht gar Elle und Speiche einen Splitterbruch erlitten hätten.

Soviel nun zur Glaubwürdigkeit der Aussage des Rollerfahrers.

Ich denke doch, man sollte Hamburger nicht im Auto liegen lassen, bis ihnen Arme wachsen ...

Ach ja: Urban legends sollte man auch nicht auf Rechtsforen posten.

Und: Bitte nicht am eigenen Leibe ausprobieren!


-- Editiert von so475670-44 am 08.11.2017 00:33

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#9
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Eine tolle Berechnung - nur dummerweise falsch. Am Arm hängt nicht das Auto dran (wenn ich jemanden im Stehen schlage, schlage ich auch nicht mit dem Gewicht der gesamten Erde zu obwohl diese mit mir verbunden ist) und es ist auch relevant, wie man den anderen trifft.

Möglich wäre es also ... was dennoch nicht die Glaubwürdigkeit der Geschichte erhöht.

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Soviel nun zur Glaubwürdigkeit der Aussage des Rollerfahrers.


Wobei wir nicht wissen was der Rollerfahrer zur Geschwindigkeit gesagt hat. Er kann es ja beispielsweise auch als an einer Ampel passiert geschildert haben, also stehend. Evtl. hat er das Auftreffen des Burgers auf den Helm auch einfach als Schlag empfunden. Hier ist vieles möglich...

Den ungeschickten, unbeabsichtigten Burgerwurf, den keiner gesehen hat, auf einen übersehenen Rollerfahrer halte ich in der Form auch nicht für so wahnsinnig glaubwürdig

-- Editiert von !!Streetworker!! am 08.11.2017 01:59

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#11
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Und natürlich ist möchte man dann auch den Leuten glaubend machen, dass keiner den Rollerfahrer bemerkt hat, weder beim Vorbeifahren noch beim Überholen, noch im Seitenspiegel, vorallem nicht der Beifahrer der sich mit einem zufällig alten Fastfood versucht den Magen voll zu schlagen...

Ich habe aus diesem Thread etwas gelernt: Fastfood kann trotz aller Leugnungen als Waffe benutzt werden, Zufälle ereignen sich stets bei Straftaten und Straftaten tun einem erst dann leid, wenn die Polizei sich meldet.

Darauf einen Burger, guten Appetit

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38386 Beiträge, 13987x hilfreich)

Vielleicht mal im www das Darmstädter Verfahren hinsichtlich der Steinewerfer (2 Tote) googeln. Das war auch so ein Wahnsinnszufall.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17254x hilfreich)

Und natürlich ist möchte man dann auch den Leuten glaubend machen, dass keiner den Rollerfahrer bemerkt hat, weder beim Vorbeifahren noch beim Überholen, noch im Seitenspiegel, vorallem nicht der Beifahrer der sich mit einem zufällig alten Fastfood versucht den Magen voll zu schlagen... Klar hat man den bemerkt - im Eingangspost steht ja sogar dessen Geschwindigkeit.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#14
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Zitat (von teador):
Am Arm hängt nicht das Auto dran

Nö, aber der Arm bzw. der Jugendliche hängt am bzw. sitzt im Auto.

Zitat (von teador):
wenn ich jemanden im Stehen schlage, schlage ich auch nicht mit dem Gewicht der gesamten Erde zu obwohl diese mit mir verbunden ist

Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. In diesem Falle bewegt sich allein die Faust des Schlagenden relativ zur Erde, und nur au die Relativgeschwindigkeit der Körper zueinander kommt es hier an. Es wirkt nämlich nur das relativ zum Bezugssystem bewegte Gewicht. Darum führt ein Boxer beim Schlag den gesamten Körper mit, und ein Schlag oder Tritt aus dem Lauf heraus hinterlässt größeren Schaden als einer aus dem Stand.

Zitat (von teador):
und es ist auch relevant, wie man den anderen trifft.

Schrieb ich oben bereits:
Zitat (von so475670-44):
- je nach Auftreffpunkt -


Zur Glaubwürdigkeit:

Zitat (von teador):
Möglich wäre es also ... was dennoch nicht die Glaubwürdigkeit der Geschichte erhöht.

Ja, möglich wäre es - nur nicht ohne erhebliche Verletzungen. Gerade davon findet sich aber nichts in der Schilderung des Sachverhalts, und das macht die Version mit dem Schlag aus dem Fenster unglaubwürdig.

Warum wohl stand früher an allen Zugfenstern, die man damals noch öffnen konnte, der Warnhinweis, sich nicht hinauszulehnen?

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Wobei wir nicht wissen was der Rollerfahrer zur Geschwindigkeit gesagt hat. Er kann es ja beispielsweise auch als an einer Ampel passiert geschildert haben, also stehend.

Das weicht dann aber erheblich vom geschilderten Sachverhalt ab und ergibt einen völlig anderen Geschehensverlauf.

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Evtl. hat er das Auftreffen des Burgers auf den Helm auch einfach als Schlag empfunden.

Was wiederum die Version des Burgerwerfers bestätigen würde.

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Den ungeschickten, unbeabsichtigten Burgerwurf, den keiner gesehen hat, auf einen übersehenen Rollerfahrer halte ich in der Form auch nicht für so wahnsinnig glaubwürdig

Auch skurrile Geschichten können wahr sein, und logisch klingende erfunden.


-- Editiert von so475670-44 am 08.11.2017 20:12

-- Editiert von so475670-44 am 08.11.2017 20:16

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
go477934-5
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Fenster war offen wegen lauter Musik, und der Beifahrer meinte, er habe den Rollerfahrer nicht gesehen, da er nicht auf den Verkehr geachtet habe, sondern mit seinem Handy beschäftigt war... Da habe er den Burger "probiert" und vor lauter graus habe er ihn reflexartig raus geschmißen

Und diese vermeindliche Falschaussage nun ja... Er oder Sie wird es wohl wie ein Schlag vorgekommen sei


-- Editiert von go477934-5 am 08.11.2017 21:38

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#16
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Die zusätzlichen Informationen lassen den Geschehensablauf für mich durchaus plausibel erscheinen. Einige Ausschmückungen seien erlaubt.

a) Aus der Sicht der Autoinsassen.
Nennen wir sie Anton, Berta und Claus. Claus (18) fährt das Auto, da er vor kurzem die Führerscheinprüfung bestanden hat. Er ist als Fahranfänger noch sehr auf das Verkehrsgeschehen konzentriert. Berta (15), auf dem Rücksitz, schreibt auf Whatsapp mit ihrer besten Freundin. Auch Anton (16), Bertas Freund, der auf dem Beifahrersitz Platz genommen hat, daddelt auf seinem Smartphone. Im Inneren des Fahrzeugs wird laute Musik abgespielt.

Aus irgendwelchen Gründen ist das Seitenfenster auf der Beifahrerseite offen, als Claus zum Überholen eines Motorrollers ansetzt. Claus achtet sehr genau auf die Geschwindigkeit, schließlich will er ja in der Probezeit nichts falsch machen. Seine Mitfahrer hat er nicht im Blick.

In Gedanken ganz in sein Spiel vertieft, erblickt Anton aus den Augenwinkeln einen Burger in der Mittelkonsole. Na ja, als Jugendlicher hat man(n) halt ständig Hunger... also greift A. nach dem Burger und beißt herzhaft hinein. Was er jedoch nicht weiß: Es ist der "Burger des Grauens", der bereits seit gefühlten drei Wochen im Auto liegt und dem bereits Tentakeln wachsen...

Mit dem Ausruf "Uää, weg mit dir!!!" wirft A. den Burger reflexartig aus dem Fenster.

b) Aus der Sicht des Rollerfahrers.
Nennen wir ihn David. Er sieht im Rückspiegel ein Auto, das ihn anscheinend überholen will. Daher reduziert er das Tempo, um Gefährdungen zu vermeiden. Als das Fahrzeug ihn passiert, hört er laute Musik und den wütenden Ausruf: "Uää, weg mit dir!!!" Im nächsten Moment trifft ein Schlag seinen Körper, und er hört einen klatschenden Aufprall.

David, der meint, jemand hätte ihn aus dem fahrenden Auto heraus geschlagen, merkt sich das Kennzeichen und erstattet Anzeige bei der Polizei.

Frage in die Runde: Ist es plausibel, dass der Vorfall sich so oder so ähnlich abgespielt haben könnte?

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#17
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von so475670-44):
Aus der Masse des bewegten Fahrzeugs (Kleinwagen mit drei Insassen, ca. 1000 kg) und der Geschwindigkeit von umgerechnet 5,55556 m/s ergibt sich ein Impuls von 5555,56 Ns. Bei einer Berührungsdauer von nur einer Zehntelsekunde hätte auf den Arm eine horizontale Kraft von ca. 560 N gewirkt, das entspricht der Masse von ca. 57 kg, die aus 1 m Höhe auf die Hand fällt.

Au weia. Hier im weiß-blauen Süden lernen die Kinder spätestens in der gymnasialen Mittelstufe was ein "elastischer Stoß" ist.


Zitat (von so475670-44):
Die zusätzlichen Informationen lassen den Geschehensablauf für mich durchaus plausibel erscheinen.

Ja das an dieser Stelle geschilderte scheint mir nicht ganz unrealistisch zu sein. Es könnte aber auch ganz anders gewesen sein. Nix genaues weiß man nicht, allerderweil wir ja nicht dabei waren. Mal schauen was Polizei und StA daraus machen.


-- Editiert von Osmos am 09.11.2017 09:59

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#18
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

So ganz realistisch sehe ich die Version des Rollerfahrers nicht, denn einen Schlag kann man eigentlich ausschließen, falls der Beifahrer sich nicht mit dem kompletten Oberkörper aus dem Wagen gelehnt haben sollte.
Hat mal jemand seinen Arm aus dem Autofenster gestreckt, als er sich normal sitzend auf dem Beifahrersitz befand?
Welche Reichweite hat man denn da so?
40-50 cm?
Wenn man davon noch den Seitenspiegel abzieht, ist es wahrscheinlicher den Rollerfahrer über den Haufen zu fahren, als ihn mit einem Schlag zu treffen.

-- Editiert von spatenklopper am 09.11.2017 10:29

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#19
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Zitat (von Osmos):
Au weia. Hier im weiß-blauen Süden lernen die Kinder spätestens in der gymnasialen Mittelstufe was ein "elastischer Stoß" ist.


Hier im grün-weißen Südosten natürlich auch. Nur leider handelt es sich beim Zusammenprall zweier menschlicher Körper oder dem Anprall eines Körpers gegen ein starres Hindernis gerade nicht um einen "elastischen Stoß", sondern hierbei wird kinetische Energie in innere Energie umgewandelt (realer Stoß). Die lässt dann Blutgefäße platzen (Hämatom, innere Blutung) oder Knochen brechen. Natürlich kann man statt des Impulserhaltungssatzes auch den Energieerhaltungssatz heranziehen, führt aber zum selben Ergebnis.

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