Welche Strafe für Fundunterschlagung

5. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
ya331081-41
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Welche Strafe für Fundunterschlagung

Hallo, ich habe folgendes Problem:
Ich hab neulich eine Viererkarte für den Bus gefunden (Wert 8,60€) Ich hab sie mir wohl nicht gut genug angeschaut bevor ich sie benutzt hab. Im Bus hat der Fahrer sie dann mitgenommen. Offensichtlich war die manipuliert.
Jetzt hab ich eine Vorladung von der Polizei bekommen wo ich zu dem Betrugsversuch stellung nehmen soll. Am Telefon hab ich dem Polizisten grade schon gesagt, dass ich die Karte ja nur gefunden habe. Darauf meinte er, dass es sich ja dabei dann um Fundunterschlagung handeln würde.
Ich wusste gar nicht, dass man sich damit strafbar macht eine gefundene Karte zu benutzen..
Jetzt hab ich irgendwie Angst: mit was für einer Art Strafe muss man denn bei sowas rechnen???

-- Editiert ya331081-41 am 05.03.2012 15:14

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Das hängt davon ab, wie alt Sie sind und welche Vorstrafen Sie haben. Im Übrigen muß man Ihnen erst mal glauben, daß Sie die Karte gefunden haben, sonst ist es halt keine Fundunterschlagung, sondern Beförderungserschleichung und Urkundenfälschung. Für den Vorwurf der Urkundenfälschung genügt die BENUTZUNG einer gefälschten Urkunde - es muß also nicht bewiesen werden, daß man sie selbst gefälscht hat.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ya331081-41
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

ich bin 26 jahre alt und habe keinerlei Vorstrafen! Hab noch nie irgendwas mit der Polizei zu tun gehabt!

Oje, jetzt hab ich noch viel mehr Angst vor dem Gespräch morgen. :-(

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Mehr als eine Geldstrafe wird da nicht rauskommen. Wenn Sie Glück haben, glaubt man Ihnen die Geschichte ja und stellt das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein - eine Fundunterschlagung für 8,60 Euro ist ja bei einem Ersttäter kein großes Ding. Bei einem manipulierten Fahrschein ist das schon etwas anders - da würde ich dann mal auf die erwähnte Geldstrafe tippen. Und bevor Sie fragen - die Höhe der Geldstrafe kann man Ihnen nicht vorhersagen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Für den Vorwurf der Urkundenfälschung genügt die BENUTZUNG einer gefälschten Urkunde - es muß also nicht bewiesen werden, daß man sie selbst gefälscht hat.


Aber daß es Vorsatz war, d.h. daß man gewußt hat, daß die Karte gefälscht ist.

Wobei es wohl schon eher unglaubwürdig sein wird, wieso man ausgerechnet eine gefälschte Karte gefunden haben will.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Genau darauf wollte ich hinaus...

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1x Hilfreiche Antwort

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