Welche Strafe bei Fundunterschlagung

21. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
FaK
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)
Welche Strafe bei Fundunterschlagung

Hallo, wollte mal wissen was für eine Starfe jemand bekommt der geklaute/gefundene Sachen verkauft? ZB ein Handy. Denn ich habe mein Handy verloren/geklaut bekommen und habe jetzt ein Handy bei ebay gefunden welches meins sein könnte. Will nur schon mal wissen was der dann für ne Strafe bekommt.

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5 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Der Straftatbestand, eine Sache anzukaufen oder zu verkaufen, die ein anderer gestohlen hat, oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtwidrige Tat (z.B. Unterschlagung oder auch Betrug) erlangt hat, nennt sich 'Hehlerei'

§ 259 StGB
Hehlerei

(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.

(3) Der Versuch ist strafbar.


Wenn derjenige, der die Sache bei eBay anbietet, selbst der Täter (hinsichtlich des Diebstahls oder der Unterschlagung) ist, scheidet 'Hehlerei' aus (siehe Fettdruck: 'die ein anderer ...'). In dem Fall ist derjenige halt -je nach dem- wegen Diebstahl oder Unterschlagung dran. Die Strafrahmen dazu finden sich in §§ 242 , 246 StGB .

Was im konkreten Einzelfall dabei 'rumkommt' hängt eben vom konkreten Einzelfall ab. Wert der Sache, Alter des Täters, ggf. Vorstrafen, Geständigkeit, Schadenswiedergutmachung(swille) usw.

Von einer Opportunitäts-Verfahrenseinstellung mit oder ohne Auflage (beim Ersttäter) über eine Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe (falls es schon zig einschlägige Vorstrafen gibt) ist da alles drin.



-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FaK
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

danke für die schnelle antwort, freue mich schon so auf das ende der auktion und dann zuwissen ob es mein handy ist. Ist besser als weihnachten^^ :banana:
gehe ja stark davon aus das es mir geklaut worden ist, deshalb hoffe ich das es auch ne strafe gibt, und das der verkäufer auch den täter "verrät" das er dann auch noch seine strafe bekommt.
Aber muss ja erst mal gucken ob es meins ist.
Bekomme ich dann nur mein Handy zurück, oder kann ich da auch noch was für mich selber dabei rausholen?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Neckarsulm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 15x hilfreich)

HAllo FAbian

ich bin zwar nicht der experte in sachen fundunterschlagung aber ich denke das du evtl auf Schadenersatz noch klagen kannst. Er hat dir quasi einen schaden (materiell oder immateriell) angerichtet und dafür muss er dann auch aufkommen. den genauen wortlaut des Schadenersatz paragraphen weiß ich jetzt nicht.Ich glaube es ist § 858 BGB .

Allerdings wenn der kerl kein geld hat dann wird es auch nichts mit schadenersatz
Ich denke das kommt auch auf deinen Anwalt an und auf die Richter.

Ich hoffe meine wnigen Kenntinise konnten dir helfen

thomas (Azubi Fachkraft Schutz und Sicherheit)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Bekomme ich dann nur mein Handy zurück,

Ja

oder kann ich da auch noch was für mich selber dabei rausholen?

Nein

deshalb hoffe ich das es auch ne strafe gibt, und das der verkäufer auch den täter verrät das er dann auch noch seine strafe bekommt.

Wenn Verkäufer und Dieb/Unterschlager nicht identisch sind, müßte der Verkäufer allerdings vorsätzlich gehandelt haben, damit er sich überhaupt strafbar gemacht hat, d.h. er muß mindestens vermutet und billigend in Kauf genommen haben, dass das Handy geklaut/unterschlagen ist. Und verraten kann er den 'anderen' nur, wenn er ihn auch kennt. Falls er das Handy z.B. selbst bei eBay gekauft hat, kennt er u.U. nur einen Nicknamen und eine PayPal Zahlungsadresse (wobei diesen halt auch nicht in jedem Fall eine konkrete Person zuzuordnen ist, bei der es dann für eine Verurteilung reicht. Stichwort: gehackter Account. Aber gut - das müßte man halt abwarten). Schwieriger wird es , wenn man das Ding auf dem Flohmarkt oder 'auf der Straße' gekauft hat. Die Kenntnisse des Käufers über den Verkäufer beschränken sich dann oft darauf, dass es halt der 'lange Egon' oder der 'dicke Willi' war. ;) , die man einmal und danach nie wieder gesehen hat ;) .

Aber wie gesagt: Das wird sich dann alles herausstellen und ist Sache der Polizei.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
FaK
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

Hab bei google maps schon ein par recherchen gemacht, die wohnen nur eine straße auseinander. und online oder so kann das nicht gewesen sein, weil es 2 tage nach meinem verlust im internet war.
Ich warte einfach mal ab ob es mein Handy ist und ob die polizei lust hat da noch etwas weiter zu ermitteln.
Wünsche euch frohe Wheinachten und ein gutes neus Jahr.
Und danke für die schnellen antworten

1x Hilfreiche Antwort

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