Welche Steuerklasse nach Heirat?

11. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
tokel
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 55x hilfreich)
Welche Steuerklasse nach Heirat?

Hallo,

die Frage ist sicher schon oft gestellt worden,aber ich blicke nicht so ganz durch mit der Verteilung der Steuerklassen.
Wir wollen dieses Jahr heiraten,ich verdiene zur Zeit mit Steuerklasse 1 3500 Euro Brutto und bekomme 2100 Euro Netto. Meine Zukünftige hat mit der Steuerklasse 1 2000 Euro Brutto und bekommt 1300 Euro Netto.
Außer meine jährlichen Dienstfahrten,die ich absetzen kann und mir ca 900 Euro bis 1000 Euro beim jährlichen Ausgleich eingebracht haben,haben wir nichts abzusetzen.
Welche Konstellation wäre nun für uns besser,3/5 oder 4/4?

Grüße
tokel

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
bei eurer Konstellation wäre 3/5 angebracht. Letztlich ist das aber für die Einkommensteuer, zu der ihr nach der Steuererklärung veranlagt werdet bei beiden Kombinationen gleich. Bei 3/5 gibt es weniger wieder, weil diese Kombination zu einer Unterzahlung führt und am Ende weniger Steuererstattung herauskommt als bei 4/4.
Gruß
Andreas

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tokel
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 55x hilfreich)

hi amako,

habe das eben in einen Brutto Netto Rechner eingegeben,bei 4/4 würden unsere Nettogehälter gleich bleiben,wenn wir 3/5 machen,hat meine Zukünftige 210 Euro weniger,ich dafür 300 Euro mehr,ergibt also 90 Euro monatlich mehr.
Wenn wir jetzt trotzdem 4/4 machen würden,würden wir dann 12x90 Euro rausbekommen beim Ausgleich? Oder besser 3/5 machen,die 90 Euro monatlich mehr bekommen und beim Ausgleich bekommt man nichts mehr?

Grüße
tokel

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
so ist es, wenn ihr bei 3/5 nichts von der Steuer absetzen könnt, kann es im schlimmsten Fall zu einer (geringen) Steuernachzahlung kommen. Wenn du vor der Ehe immer ca. €1000 zurückbekommen hast, wird es jetzt etwas weniger sein. Allerdings gilt das Ehegattensplitting, das zu Steuervorteilen gegenüber Unverheirateten führt für das gesamte Jahr in dem man heiratet, das heißt wenn du im Dezember heiratest wirst du bei der Jaherseinkommensteuer so behandelt, als wärst du schon das ganze Jahr im Ehestand.
Gruß
Andreas

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