Welche Steuerklasse ist für Rentner die beste?
-- Editiert von cass am 17.04.2018 12:16
Welche Steuerklasse ist für Renter die beste?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Nein, es gibt den Grundfreibetrag §32a EStG , 2016/2017 8.653 Euro, ab 2018 9.000 Euro). Der gilt aber für alle Einkünfte zusammen!ZitatBei Miete gibt es einen "Freibetrag" bis um die 8000 Euro im Jahr :
Steuerpflichtig sind die Einkünfte, bei Einkünften aus V+V ist das Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Hier also 20 Euro, soweit keine weiteren Werbungskosten anfallen.
Die Vermietung einer Garage ohne dazu gehörige Wohnung ist jedoch NICHT nach §4 Nr.12 UStG steuerfrei (§4 Nr.12 Satz 2 UStG )! Soweit die Einnahmen (NICHT Einkünfte!) aus dieser Vermietung -und ggf. anderen ust-pflichtigen Tätigkeiten- 17.500 Euro im Vorjahr überstiegen haben, ist die USt an das FA abzuführen.
taxpert
edit: Vielleicht sollte man beim editieren nicht die Frage komplett austauschen! Dann passen nämlich die Antworten auf einmal nicht mehr!
-- Editiert von taxpert am 17.04.2018 12:25
Zitat:Welche Steuerklasse ist für Rentner die beste?
Für Rentner ist die Steuerklasse nicht relevant, es sei denn sie haben auch noch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
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@taxpert:
sorry.
Zu der beantworteten Frage habe ich eine Zusatzfrage:
Der Mieter der Wohnung muss keine Stromkosten oder Wasserkosten an den Vermieter zahlen.
Er muss selber einen Vertrag beim Energieversorgungsunternehmen abschließen und dort bezahlen.
Mieter hat eine WG (für einen Untermieter. 1 Monat halbes Zimmer, Freundschaftspreis 50 Euro) und kümmert sich für die WG um den Lauf und Zahlung dieser Energieverträge.
Aber auch für andere Verträge wie Internetvertrag etc...
->Gehören die anderen Verträge: Internet, GEZ etc. zu den Mieteinnahmen oder ist das ein anderer Bereich?
->Gehört der selbst geschlossene Vertrag (Energie, Wasser) zu Mieteinnahmen? Oder nicht, weil der Hauptmieter diese nicht an den Vermieter bezahlt. Danke..
Zitat->Gehören die anderen Verträge: Internet, GEZ etc. zu den Mieteinnahmen oder ist das ein anderer Bereich? :
->Gehört der selbst geschlossene Vertrag (Energie, Wasser) zu Mieteinnahmen? Oder nicht, weil der Hauptmieter diese nicht an den Vermieter bezahlt. Danke..
Welche Mieteinnahmen haben Sie denn durch Kosten, die der Mieter direkt an den Anbieter zahlt?
Ganz ehrlich, Sie sollten darüber nachdenken, sich die ersten 1-2 Jahre von einem Steuerberater begleiten zu lassen.
Hier scheinen fundamentale Wissenslücken zu existieren.
@spatenklopfer
ich traue mich jetzt einfach mal eine weitere Frage zu stellen. Habe gelesen:
"Als Einnahmen sind unter anderem erhaltene Entgelte zu verstehen. Diese können durch Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden, Wohnungen, Garagen, Geschäftsräumen, Werbeflächen oder Grundstücken etc. eingenommen werden.
Zu den Einnahmen gehören ebenfalls die vereinnahmten Nebenkosten aus der Umlage für Strom, Wasser, Heizung etc"
Ändert sich jetzt deine Meinung? Gehoeren die nun dazu oder nicht? Der von mir gelesene Beitrag verwirrt mich etwas.
Zitat:Ändert sich jetzt deine Meinung?
Nein
Zitat:Gehoeren die nun dazu oder nicht?
Nein, Einnahmen sind wie der Name schon sagt Gelder, die eingenommen wurden, d.h. die man bekommen hat. Stromkosten, die der Mieter direkt gezahlt hat, gehören nicht zu den Einnahmen.
Und jetzt?
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