Hallo,
meine Verlobte und ich (deutscher Staatsbürger) planen derzeit unsere Hochzeit und würden gerne vorab klären, ob die Möglichkeit für sie besteht, eine doppelte Staatsbürgerschaft zu erwerben.
Sie lebt seit 5 Jahren in Deutschland, hat keinerlei Vorstrafen, ist russische Staatsbürgein und besitzt ein unbefristet Arbeitsverhältnis.
In Russland leben ihre Mutter und ihr schwerkranke Oma, welche sie regelmäßig besucht, bzw. wir regelmäßig besuchen.
Die Wohnung in der ihre Mutter und Oma leben gehört zu 50% ihr (entspricht ca. einem Wert von 25.000€), sie wäre alleinige Erbin ihrer Mutter (also der restlichen 50% im Wert von ca. 25.000€).
Am liebsten hätte sie gerne die deutsche Staatsbürgerschaft um z.B. ohne Visum nach England reisen zu können und sich keine Sorgen mehr um ihre Aufenthaltsgenehmigung machen zu müssen.
Da sie nun allerdings regelmäßig ihre Oma besucht, müsste sie hierfür jedes Mal ein Visum beantragen wenn sie ihre russiche Staatsbürgerschaft abgeben müsste.Dies würden wir gerne verhindern.
Denkt ihr, dass eine doppelte Staatsbürgerschaft für sie möglich wäre, oder was würdet ihr uns raten zu tun?
LG
Welche Staaatsbürgerschaft wählen / doppelte möglich?
Notfall?
Notfall?
Mit der Hochzeit ergibt sich keine Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen. Da sie schon fünf Jahre in Deutschland ist, könnte sie nach zwei Jahren, in denen sie mit dir verheiratet in Deutschland lebt, die Einbürgerung nach § 9 StAG (Regeleinbürgerung für Ehepartner deutscher Staatsangehöriger) beantragen. Mit Integrationskurs kann sie dann die Einbürgerung aber auch ohne Ehe beantragen (§ 10 StAG).
Wenn sie in zwei Jahren die Einbürgerung beantragt, kann sie versuchen mit dem Hinweis auf finanzielle Einbußen die Beibehaltungserlaubnis für die russische Staatsbürgerschaft zu erhalten. Allerdings wird da streng geprüft, ob der finanzielle Verlust wirklich zu hoch ist und vor allem ob er unvermeidlich ist. Die alte Staatsbürgerschaft zu behalten, um ohne Visum reisen zu können, gilt nicht als Argument.
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