Welche Sachen/Forderungen können gepfändet werden?

20. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.06.2017 19:21:59
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Sachen/Forderungen können gepfändet werden?

Bitte um eine Auskunft die mir einen ersten Überblick verschafft, ob u.g. Sachen/Forderungen gepfändet werden könnten:

1. Kontoauszügen > Falls möglich:

kann das rückwirkend passieren (z.B. von 2000 bis 2017)?

kann die Bank selbst zur Herausgabe verpflichtet werden?

2. Girokarten/EC­Karten/Debitkarten

3. Flug­, Bahn­, Bus­, Eintritt­ bzw. Konzerttickets die im Voraus bezahlt worden sind

4. Hotelreservierungen die im Voraus bezahlt worden sind

5. Guthaben auf Prepaid SIM­Karten

6. Mitgliedschaftsrechte bei:

Fitnessstudios

Organisationen die gemeinnützig sind (etwa ein Sportclub)

7. Treuepunkte bzw. Bonuspunkte (etwa bei Anbieter wie DeutschlandCard oder Payback)

8. Accounts:

Soziale Netzwerke (etwa Facebook, Xing, LinkedIn, Instagram, Twitter usw.)

E­Mail­Konten (etwa bei GMX.de, Web.de, Freenet.de usw.)

Online­Banking

9. Guthaben die aus einer Vorauszahlung entstanden sind (die Miete ist am 15. des Monats fällig, eine Überweisung der Miete ist jedoch bereits am 1. des Monats passiert oder die Miete für März wird bereits in Februar überwiesen)

10. Erstattungen von:

einer Brillenversicherung

einer Auslandskrankenversicherung

einer Rechtsschutzversicherung

einer Vorsorgezusatzversicherung

einer Zahnzusatzversicherung

einer gesetzlichen Krankenkasse

einer Berufsunfähigkeitsversicherung

einer Unfallversicherung

11. Urheberrechte die kein Geld bringen (so etwa auf einer Diplomarbeit die nicht veröffentlicht wurde)

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

1) Kontoauszüge von 2000? Wie kommst du denn darauf? Gar abenteuerlich. Ganz grundsätzlich hat man als Gläubiger Anspruch auf Unterlagen, um die Berechnungen des Drittschuldners zu pfändbaren Beträgen zu prüfen. Diesen Anspruch hat man streng genommen nur gegenüber dem Schuldner. IMHO bis zu drei Monate vor PfÜB.

2) Vergiss es.

3+4) Personalisierte Tickets u.ä. stellen im Regelfall keinen Wert dar, da personalisiert. Ansonsten sind insbesondere Bustickets sicher notwendig, wenn Schuldner zur Arbeit fahren will.

Bei teuren im Voraus bezahlten Dingen könnte vielleicht eine Pfändungsmöglichkeit herrschen. Also wenn sie übertragbar sind und die Kosten der Pfändung den Wert nicht erreichen. Ob das, was du da aufgezählt hast, drunter fällt, weiß ich nicht.

Meist scheitert es aber daran, dass man keine Ahnung hat, was da wo im Voraus bezahlt wurde.

5 + 6 + 7 + 8 + 11) Wie soll man so etwas - rein praktisch - pfänden? Das lässt sich nichts auszahlen. Vergiss es.

9 + 10) Man kann ggf. Rückzahlungsansprüche pfänden. Das passiert beispielsweise bei der Mietkaution. Die ist gepfändet. Das bedeutet nicht, dass man es bekommt, aber das bedeutet, dass man etwas bekommen kann, sobald der Schuldner auszieht und eine Rückzahlung fällig wäre.
Alles andere: Vergiss es.

Ganz grundsätzlich: Bei Geldforderungen lässt sich nur pfänden, was in Geld messbar ist bzw. veräußert werden kann. Du hast dich aber mal total verrannt, wenn du beispielsweise dran denkst, seinen "Online-Banking-Account" zu pfänden. Was willst du damit? Dich einloggen, um das Konto leer zu räumen? So ein Gedankengang ist leider totaler Blödsinn.

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