Hallo,
welche rechtliche Bedeutung hat die Stellenzusage per eMail (es wurde ein Einstiegsdatum auf Nachfrage genannt)? Hat das irgend eine bindene Wirkung?
Anlass:Ich warte schon sehr lange auf den Arbeitsvertrag, habe jedoch den alten Arbeitsvertrag schon gekündigt. Nun habe ich die Befürchtung, dass die ganze Sache platzt.
Danke für eure Antworten.
Welche Relevanz hat die Jobzusage per eMail?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Sogar mündliche Zusagen sind rechtlich bindend. Bei mündlichen Zusagen hat man lediglich das Problem der Beweisbarkeit von getroffenen Vereinbarungen. Mit der eMail fällt ein Teil der Beweisbarkeit leichter.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
... sehe ich ebenso. Gleichwohl hast du ein Problem, da und wenn du im neuen Job ja höchstwahrscheinlich Probezeit haben dürftest. Wenn die Sache platzt, wie du befürchtest, kannst du vielleicht eine gewisse Entschädigung erreichen, sicher aber nicht den Arbeitsplatz einklagen.
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Hat das irgend eine bindene Wirkung?
Die Verbindlichkeit vom Mitteilungen sind regelmäßig davon abhängig mit welchen wohlgewählten Worten das ganze formuliert wurde.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Danke für eure Antworten.
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Die Verbindlichkeit vom Mitteilungen sind regelmäßig davon abhängig mit welchen wohlgewählten Worten das ganze formuliert wurde.
Das widerspricht ja leider den ersten beiden Posts. Formuliert war es in etwa so:"... kann ich Ihnen heute mitteilen, dass die Wahl für eine der freien Stelle auf Sie gefallen ist. Bitte geben Sie mir x Wochen, um die internen Genehmigungen einzuholen und Ihnen ein Vertragsangebot zu zusenden."
Dann habe ich gefragt, welches Statdatum vorgesehen ist. Darauf kam die Antwort: "Wenn Ihnen bis zum x. des Monats unterschriftsreife Unterlagen vorliegen, ist der xx.xx. der ideale Starttermin."
Ich nehme an, das reicht nicht aus für eine rechtliche Bindung?
-- Editiert Gehaltserhöhung am 02.06.2013 18:32
quote:
Das widerspricht ja leider den ersten beiden Posts.
Da schribest Du ja etwas von "Stellenzusage".
Dann wären die Antworten auch korrekt.
Nur hast Du alles andere als eine Stellenzusage.
Das was Du erhalten hast ist ja so was von absolut unverbindlich formuliert ...
Er will Dich bevorzugt einstellen und keinen der anderen Bewerber wenn er die erforderlichen Genehmigungen dazu bekommt.
Dann erst will er ein Vertragsangebot zusenden (da man sich offenbar noch in den Verhandlungen befindet).
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Ok, vielleicht war ichja etwas überschwenglich, aber wie genau sieht denn eine Stellenzusage in eurer Welt aus?
Natürlich bin ich bis zur endgültigen Unterzeichnung noch in Verhandlung. ?? Das Gehalt wurde doch noch gar nicht besprochen.
Und warum schreibt man sowas, wenn man es dann ein paar Wochen später zurück nimmt (ist nämlich tatsächlich passiert)?
-- Editiert Gehaltserhöhung am 02.06.2013 19:46
quote:
Natürlich bin ich bis zur endgültigen Unterzeichnung noch in Verhandlung. ??
Das Gehalt wurde doch noch gar nicht besprochen.
Das sind schon mal 2 Gründe welche ganz eindeutig gegen eine Verbindlichkeit sprechen.
Im Rahmen des Arbeitsvertrages müssten über wesentliche Punkte Einigkeit bestehen, also mindestens über das "wer" "ab wann" "wo" "für was" "für wie viel".
Hier gibt es aber noch einige "wenn dann" und "eventuell" zuviel.
Sieh es positiv, Du bist erstmal der einzige der nach dem Auswahlverfahren noch übrig ist.
quote:
aber wie genau sieht denn eine Stellenzusage in eurer Welt aus?
Sehr geehrte Gehaltserhöhung,
wir freuen uns Ihnen mitteilen zu dürfen, das wir Sie gerne ab dem DD.MM.YYYY in der Position als "Humpfelgumpf" beschäftigen möchten.
Bitte senden Sie uns den beigefügten Vertrag unterzeichnet bis zum DD.MM.YYYY zurück
Mit freundlichen Grüßen
Fa. Klamm & Co.
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Tja, ok, das sieht tatsächlich anders aus. Mist.
Na, beim nächsten Mal bin ich schlauer. Danke, Harry.
-- Editiert Gehaltserhöhung am 02.06.2013 20:33
quote:
aber wie genau sieht denn eine Stellenzusage in eurer Welt aus?
Ganz knapp "Erscheinen Sie bitte am XX. zur Arbeit." Und das ohne Wenn und Aber.
Der Konjunktiv (Genehmigungen einholen) steht bei dir noch dagegen.
Schau, bis wann du spätestens kündigen müsstest im alten Job, um zum genannten Termin anzufangen. Das ist der späteste Termin, an dem du das Vertragsangebot vorliegen haben müsstest. Das Vertragsangebot unterzeichnet vor Augen ist das der Zeitpunkt, wo man kündigt.
wenn der neue Arbeitgeber das nicht hinbekommt, kannst du halt nicht so zeitnah anfangen. So einfach ist das.
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Hmhm, das weiß ich nun und frage mich, was mich geritten hat. Gekündigt ist schon. Doof gelaufen.
Dies ist nur eine oberflächliche Zusage.
Eine wirkliche Zusage könnte wie folgt lauten:
Sehr ....
wir freuen uns, Ihnen den Arbeitsplatz ab dem ... anzubieten und ...
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Ich versteh nicht, warum ihr alle so "Ist doch völlig klar, das ist niemals eine Zusage" reagiert.
Wenn hier Leute schreiben, dass sie bei Gesprächen waren und direkt im Anschluss eine Zusage erhalten haben, haben die auch nicht mehr gehört als: "Wir haben uns für Sie entschieden." Das ist wohl genauso unverbindlich.
Zudem hätte ich nach dieser Nicht-Zusage als nächsten Schritt den Vertrag zugesandt bekommen.
Und nein, aus dem Job wird nix. Habe ich ja nun schon 2x geschrieben. Pech gehabt. Aber wenn jetzt noch einer schreibt, dass es total eindeutig gar nix bedeutet, dann find euch alle doof. :D Man darf ja wohl mal Fehler machen. Ich werd nicht dran sterben.
Voreilige gekündigt habe ich zwar irgendwie schon, aber dsa hatte sicher auch andere Gründe.
-- Editiert Gehaltserhöhung am 04.06.2013 07:54
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