Welche Rechtsverstöße sind auf eBay u.a. abmahnbar?

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Denkbar sind Verstöße beispielsweise im Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Patentrecht oder Urheberrecht

eBay Abmahnung wegen Markenverletzung

Mit Markenprodukten kann man nur Werbung betreiben, wenn man die entsprechenden Lizenzen vom Rechteinhaber erhalten hat.

Wenn man als eBay-Händler trotzdem Markenprodukte anbietet, obwohl keine Lizenz besteht, kann eine Markenverletzung vorliegen

Ein ganz häufig auftretender Fall ist außerdem das Anbieten von Plagiaten, das heißt von Produkten, welche das Markenprodukt nachahmen, jedoch nicht echt sind. Gleichzeitig kann darin auch eine Verletzung des eingetragenen Designs (ehemals Geschmacksmuster) bestehen.

Da Problem bei markenrechtlichen sowie designrechtlichen Abmahnungen ist vor allem der hohe Streitwert der Angelegenheit, was zu enormen Kosten führen kann. Wir raten dazu, keine Fristen verstreichen zu lassen, da sich hier ein kostenintensives Gerichtsverfahren unmittelbar anschließen kann.

eBay Abmahnung wegen Wettbewerbsverletzung (UWG)

Wer heutzutage im Internet als Händler präsent ist, muss viele Vorschriften beachten, insbesondere muss er sich wettbewerbskonform verhalten. Wegen einer wettbewerbsrechtlichen Verletzung kann man beispielsweise wegen fehlerhafter AGB, fehlerhafter Widerrufsbelehrung, irreführenden Angaben, fehlender Grundpreisangabe oder fehlerhafter Kennzeichnung des Produktes (nicht abschließend) in Haftung genommen werden. Nicht selten werden durch Wettbewerber Testkäufe durchgeführt, um die Unlauterkeit des Verhaltens nachzuweisen.

eBay Abmahnung wegen Patentverletzung

Durch das Anbieten von nachgeahmten Produkten, beispielsweise bei Zubehör für Smartphones, kann eine Patentverletzung gegeben sein, wenn keine Lizenz für das Patent beim Händler vorliegt. Der Patentinhaber kann hier gegen den Händler im Wege einer Abmahnung vorgehen. Oftmals wird bei eBay das so Genannte VeRi-Programm durch Rechteinhaber genutzt, dann kann der Artikel nicht mehr angeboten werden.

eBay Abmahnung wegen Verletzung Urheberrecht (Fotografien)

Zur Präsentation der angebotenen Produkte werden bei eBay Produktfotografien durch die Händler eingestellt. Abmahnungen drohen hier, wenn der Händler keine Rechte an dem Bild hat, sich dieses beispielsweise im Internet ohne Lizenz heruntergeladen hat oder aber von einem Mitbewerber übernimmt. In einem solchen Fall müssen nicht nur Abmahnkosten gezahlt werden, sondern auch für die Nutzung der Bilder eine Lizenzgebühr. Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Nutzung.

Fazit: eBay-Händler sollten deshalb ihr Angebot auf mögliche Verletzungen von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen. Ist die Abmahnung erst einmal da, können die Kosten um ein Vielfaches höher sein.

Unsere Kanzlei verfügt über jahrelange Erfahrung bei der Abwehr von Abmahnungen sowie bei der Vorbeugung von Abmahnungen durch Prüfung Ihres eBay-Shops. Sie können uns gern telefonisch für eine kostenfreie Ersteinschätzung kontaktieren, um die Prüfung Ihres Shops oder die Rechtmäßigkeit einer Abmahnung einzuschätzen.

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