Welche Rechte als Mieter bei Wasserschaden

13. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Rats
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Rechte als Mieter bei Wasserschaden

Hallo zusammen,

leider hat es mich jetzt auch erwischt, ein Rohr in der Wand ist kaputt und ich habe einen Wasserschaden in meiner angemieteten Wohnunh.

Leider ist die Vermieterin nicht ganz einsichtig. Ich kann seit 9 Tagen das Badezimmer nicht mehr nutzen. Das Wasser ist bis auf Gästetoilette und Küche abgedreht.

Auf Grund von Aufbrucharbeiten und der Staubentwicklung habe ich Schlafzimmer, Badezimmer und Flur geräumt (Alles aus den Schränken etc. raus und in anderen Räumen verteilt).

Jetzt die Nettigkeiten der Vermieterin. Also die durch meine Handwerker eingereichten Kostenvoranschläge für Erneuerung der Wandflächen und Fußböden lehnt sie ab und telefoniert den Gewerken hinterher ob man noch was am Preis machen könnte bzw. warum die Arbeiten so teuer wären, obwohl sie das meiner Meinung nach gar nicht.

Die Miete will sie mir zu 1/3 für den Monat erlassen, da ich ja bei Ihr unten in der Wohnung duschen gehen könnte.

Meine Anwesenheit in der Wohnung will Sie nicht akzeptieren, da ich ihr ja auch meine Schlüssel geben könnte und deshalb nicht zwingend anwesend bleiben müsse - auf Grund meiner Persönliche Habe möchte ich das aber ungern

Mit Reinigungsarbeiten und Kosten bräuchtenich Ihr auch nicht kommen, das würde Sie selber mit Ihrer Schwägerin übernehmen

Fragen:
Muss ich das so akzeptieren bzw. ist das so alles wohl rechtens. Habe ich kein Mitspracherecht bei Putzen und Anwesenheit ( will eigentlich nicht dass die z.B. die Schublade mit meiner Unterwäsche reinigt)

Was für Rechte habe ich grundsätzlich und wie kann ich Ihr die vielleicht auch ohne Anwalt einmal vermitteln?

Danke vorab.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Dazu müsstest du erst mal sagen, was du denn willst und nicht nur, was du nicht willst.

Außerdem wäre es recht wichtig, zu wissen, was die Ursache für den Wassersschaden ist: Hat die Vermieterin Schuld, indem sie z.B. Warnhinweise missachtete, oder ist das einfach "höhere Gewalt", weil alte Rohre nun mal manchmal platzen ohne Vorwarnung?

Grundsätzlich kannst du die Miete "angemessen" mindern. Der konkrete Betrag hängt davon ab, wie stark die Nutzung der Wohnung beeinträchtigt ist.

Die Vermieterin ist seit 9 Tagen, dabei, einen Handwerker zu finden, der die Sache repariert? Dazu kommen eventuelle Wartefristen bis der Handwerker Zeit hat .. das wird dauern. Kann o.k. sein oder nicht, das kommt auch auf deinen Wohnort an (hier in Hamburg wartet man schon mal vier Wochen auf 'nen Klemper).
Du kannst eine Frist setzen, bis zu der du deine Wohnung repariert haben willst und diese gerichtsfest mitteilen; nach Ablauf der Frist hättest du ein paar mehr Rechte was die Wiederherstellung der Wohnung angeht. Aber die Frist muss auch so sein, dass es machbar ist ("angemessen").
Auf jeden Fall kannst du - auch zusätzlich zur Mietminderung - noch Miete zurückbehalten und getrennt anlegen, um quasi für das Selbstzahlen der Reparatur anzusparen. Damit verdirbst du dir das mit der Vermieterin mit Sicherheit.

Das mit deiner Anwesenheit in der Wohnung habe ich noch nicht verstanden. Du sollst da raus während der Reparatur? Dann ist die Wohnung für dich aber ja gar nicht nutzbar, das wäre eine Mietminderung von 100%! Erkläre doch mal, was damit gemeint ist.

Dass die Vermieterin die Wohnung hinterher selbst putzen will, ist nett von ihr. Inwiefern sie dazu verpflichtet ist, musst du dann nihct mehr prüfen. Und wenn sie irgendwo nicht putzen soll, hat sie bestimmt nichts dagegen, das liegenzulassen.

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#2
 Von 
Rats
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh sorry.. Dann noch mal zur Verdeutlichung. Der Schaden ist seit 9 Tagen und die Handwerker sind seit 9 Tagen in meiner Wohnung zugange und machen eigentlich immer mehr kaputt als dass Sie was heile machen.

Die Vermieterin hat vor zwei Jahren das Badezimmer neu Fliesen lassen. Aber nur Fliesen auf Fliesen. Dabei hat Ihr vor 2 Jahren der Klempner in meinem Beisin schon gesagt, dass hier irgendein anderer klempner vorher Eisenrohre an vorhandene Kupferleitungen angeschlossen hat. Dies wäre mehr als ungünstig und er weißt ausdrücklich darauf hin dass hier alles gemacht werden müsste.

Die Vermieterin hat damals gemeint sie lebt wahrscheinlich eh nur noch 4 Jahre und es reicht wenn es so lange hält.

Tja das hat es leider nicht und ich habe das nachsehen.

Ich habe meine Vermieterin einfachdirekt wegen dem Schaden angesprochen und gesagt, dass ich viel Sauber machen müßte und ja auch Urlaub genommen habe, weil ich die Handwerker nicht ohne Aufsicht in meiner Wohnung lassen will - weil da meine ganzen Sachen sind.

Deshalb meinte Sie dass das Putzen gerne Sie übernimmt (bevor Sie mir dafür etwas zahlen müßte) und ich nicht auf die Idee kommen bräuchte Geld für meine Anwesenheit zu verlangen - da ja auch Sie gerne auf mein Hab und Gut in der Wohnung achten würde wenn ich zur Arbeit fahren und Ihr Ihr den Schlüssel geben würde.

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