Welche RS-Vers. bei Streit mit GKV über Beitrag?

24. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
bmueller92
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche RS-Vers. bei Streit mit GKV über Beitrag?

Hallo,

welche RS-Versicherung ( priv. oder gew. ) hilft und unterstützt, wenn mal als Selbständiger und freiwilliges Mitglied mit einer GKV in Streit über die Berechnung der Beiträge gerät?

Die Beiträge berechnen sich in diesem Fall u.A. auf Basis der Einkünfte aus gew. Tätigkeit. Führt dies dazu, dass im Streitfall nur eine gew. RS-Versicherung die Kosten deckt?

Oder reicht eine private RS-Versicherung, solange Verwaltungsrecht abgedeckt ist?

Vielen Dank.

Gruss

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

Das hängt vom Versicherungsvertrag ab. Ist denn selbständige Tätigkeit im Berufsrechtschutz mit versichert?

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#2
 Von 
bmueller92
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von gloegg):
Das hängt vom Versicherungsvertrag ab. Ist denn selbständige Tätigkeit im Berufsrechtschutz mit versichert?


Ich habe aktuell keine Rechtsschutzversicherung. Bei einer privaten RS ist die selbständige Tätigkeit nach meinem Kenntnisstand nicht mitversichert.

Gruss

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#3
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

Genau so ist es. Streitigkeiten aus freiwilliger Krankenversicherung werden in der Regel nur übernommen, wenn auch die selbständige Tätigkeit versichert ist.

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#4
 Von 
bmueller92
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von gloegg):
Genau so ist es. Streitigkeiten aus freiwilliger Krankenversicherung werden in der Regel nur übernommen, wenn auch die selbständige Tätigkeit versichert ist.


Vielen Dank für die Antwort.

Wenn dem bei jeder RSV so ist, dann ist eine entsprechende Versicherung für mich auf Grund der deutlich höheren Kosten leider nicht machbar.

Gruss

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#5
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

Vielleicht lohnt es sich, mit einem Versicherungsmakler Kontakt aufzunehmen. Eventuell hat er eine bezahlbare Versicherung - zum Beispiel über einen Rahmenvertrag -im Portfolio. Ich drücke die Daumen!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bmueller92
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ist es nicht so, dass es sich um eine eigene, personenbezogene Krankenversicherung handelt und somit die private RS zuständig wäre ?

Gruss

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#7
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Sozialversicherung, die nach dem Solidaritätsprinzip Beiträge erhebt und Leistungen erbringt. Ich würde aus diesem Grund verneinen, dass es sich um eine "personenbezogene" Versicherung handelt.

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#8
 Von 
bmueller92
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier interpretieren wir wohl das Wort "personenbezogen" unterschiedlich. Ich verstehe es so, dass ich als einzige Person Leistungen aus der Versicherung erhalte und nicht das Unternehmen/Gewerbe.

Mein Wissen reicht leider nicht für eine versicherungstechnische Einordnung.
Vielen Dank für Ihre Antwort.

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#9
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Gemeint ist wohl Privatrechtschutz. Der Baustein gilt regelmäßig gleichermaßen für Nichtselbständige und Selbständige.
Und das Widerspruchs- und Klageverfahren vor dem Sozialgericht wegen der freiwilligen Krankenversicherung würde ich schon dort einordnen.

Zitat (von gloegg):
Streitigkeiten aus freiwilliger Krankenversicherung werden in der Regel nur übernommen, wenn auch die selbständige Tätigkeit versichert ist.


Man kann ja auch freiwillig versichert sein, ohne selbständig zu sein.

Zitat (von bmueller92):
Wenn dem bei jeder RSV so ist, dann ist eine entsprechende Versicherung für mich auf Grund der deutlich höheren Kosten leider nicht machbar.


Wäre aber dann als Betriebsausgabe wiederum absetzbar.

Zitat (von gloegg):
Vielleicht lohnt es sich, mit einem Versicherungsmakler Kontakt aufzunehmen.


Auf jeden Fall, allein um den Leistungsumfang individuell abzuklopfen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
bmueller92
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Gemeint ist wohl Privatrechtschutz. Der Baustein gilt regelmäßig gleichermaßen für Nichtselbständige und Selbständige.
Und das Widerspruchs- und Klageverfahren vor dem Sozialgericht wegen der freiwilligen Krankenversicherung würde ich schon dort einordnen.


Vielen Dank. Interessant, dass es versch. Einschätzungen gibt.

Für mich wäre es erfreulich, wenn es im "Paket" Sozialversicherungsrecht einer Privatrechtschutzversicherung enthalten wäre.

Gruss

-- Editiert von bmueller92 am 25.08.2017 15:39

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