Hallo,
welche RS-Versicherung ( priv. oder gew. ) hilft und unterstützt, wenn mal als Selbständiger und freiwilliges Mitglied mit einer GKV in Streit über die Berechnung der Beiträge gerät?
Die Beiträge berechnen sich in diesem Fall u.A. auf Basis der Einkünfte aus gew. Tätigkeit. Führt dies dazu, dass im Streitfall nur eine gew. RS-Versicherung die Kosten deckt?
Oder reicht eine private RS-Versicherung, solange Verwaltungsrecht abgedeckt ist?
Vielen Dank.
Gruss
Welche RS-Vers. bei Streit mit GKV über Beitrag?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Das hängt vom Versicherungsvertrag ab. Ist denn selbständige Tätigkeit im Berufsrechtschutz mit versichert?
ZitatDas hängt vom Versicherungsvertrag ab. Ist denn selbständige Tätigkeit im Berufsrechtschutz mit versichert? :
Ich habe aktuell keine Rechtsschutzversicherung. Bei einer privaten RS ist die selbständige Tätigkeit nach meinem Kenntnisstand nicht mitversichert.
Gruss
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Genau so ist es. Streitigkeiten aus freiwilliger Krankenversicherung werden in der Regel nur übernommen, wenn auch die selbständige Tätigkeit versichert ist.
ZitatGenau so ist es. Streitigkeiten aus freiwilliger Krankenversicherung werden in der Regel nur übernommen, wenn auch die selbständige Tätigkeit versichert ist. :
Vielen Dank für die Antwort.
Wenn dem bei jeder RSV so ist, dann ist eine entsprechende Versicherung für mich auf Grund der deutlich höheren Kosten leider nicht machbar.
Gruss
Vielleicht lohnt es sich, mit einem Versicherungsmakler Kontakt aufzunehmen. Eventuell hat er eine bezahlbare Versicherung - zum Beispiel über einen Rahmenvertrag -im Portfolio. Ich drücke die Daumen!
Hallo,
ist es nicht so, dass es sich um eine eigene, personenbezogene Krankenversicherung handelt und somit die private RS zuständig wäre ?
Gruss
Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Sozialversicherung, die nach dem Solidaritätsprinzip Beiträge erhebt und Leistungen erbringt. Ich würde aus diesem Grund verneinen, dass es sich um eine "personenbezogene" Versicherung handelt.
Hier interpretieren wir wohl das Wort "personenbezogen" unterschiedlich. Ich verstehe es so, dass ich als einzige Person Leistungen aus der Versicherung erhalte und nicht das Unternehmen/Gewerbe.
Mein Wissen reicht leider nicht für eine versicherungstechnische Einordnung.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Gemeint ist wohl Privatrechtschutz. Der Baustein gilt regelmäßig gleichermaßen für Nichtselbständige und Selbständige.
Und das Widerspruchs- und Klageverfahren vor dem Sozialgericht wegen der freiwilligen Krankenversicherung würde ich schon dort einordnen.
ZitatStreitigkeiten aus freiwilliger Krankenversicherung werden in der Regel nur übernommen, wenn auch die selbständige Tätigkeit versichert ist. :
Man kann ja auch freiwillig versichert sein, ohne selbständig zu sein.
ZitatWenn dem bei jeder RSV so ist, dann ist eine entsprechende Versicherung für mich auf Grund der deutlich höheren Kosten leider nicht machbar. :
Wäre aber dann als Betriebsausgabe wiederum absetzbar.
ZitatVielleicht lohnt es sich, mit einem Versicherungsmakler Kontakt aufzunehmen. :
Auf jeden Fall, allein um den Leistungsumfang individuell abzuklopfen.
ZitatGemeint ist wohl Privatrechtschutz. Der Baustein gilt regelmäßig gleichermaßen für Nichtselbständige und Selbständige. :
Und das Widerspruchs- und Klageverfahren vor dem Sozialgericht wegen der freiwilligen Krankenversicherung würde ich schon dort einordnen.
Vielen Dank. Interessant, dass es versch. Einschätzungen gibt.
Für mich wäre es erfreulich, wenn es im "Paket" Sozialversicherungsrecht einer Privatrechtschutzversicherung enthalten wäre.
Gruss
-- Editiert von bmueller92 am 25.08.2017 15:39
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
16 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten