Welche Note würden Sie der deutschen Justiz geben?

9. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Helmuth Justin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)
Welche Note würden Sie der deutschen Justiz geben?

Die Justitz ist nur so gut, so gut die Gesetze sind. Vieles liegt am Gesetzgeber. Zu viel geregelt, dass es an der Übersicht mangelt. Zu wenig geregelt, zu viel auszulegen, dass sich Streitpunkte erst ergeben, die vor Gericht und mit Hilfe der Justiz ausgehandelt werden müssen. Das Problem: der wahlberechtigte Bürger vergisst schnell.

Initiative: Für bessere Gesetze!

Linktipp:
http://www.abgeordnetenwatch.de


-- Editiert am 09.04.2009 15:34

-- Editiert von Moderator am 02.03.2018 15:44

-- Thema wurde verschoben am 02.03.2018 15:44

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31 Antworten
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#1
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Die Justiz reagiert scheinbar oft zu langsam und oft zu lasch. Die Demokratie ist nicht mehr sehr wehrhaft für meine Begriffe. Das läßt sich am Werteverfall ablesen und daran, dass bereits eine ganze Reihe althergebrachter Autoritätsinstanzen keine mehr sind ! Ich denke z.B. an Lehrer, Polizisten, Busfahrer, Hausmeister pp. Die Liste ließe sich fortsetzen. Belegt ist, dass die Angriffe auf diese Personen stetig steigen. Wohin soll das führen ?

In Berlin wollen Anarchisten an der TU einen "Kongress" veranstalten, wo man Tipps erhält, wie man unerkannt den Mercedes eines vermeintlichen "Kapitalisten" abfackelt. Diese Leute sollte man besser in ein gut organisiertes Boot-Camp stecken, wo sie lernen, morgens pünktlich aufzustehen ( wie die meisten Opfer der hirnrissigen Brandanschläge, die viele Jahre für ihr Auto gespart haben...)

Die allgemeine Kapitulation vor illegaler Graffiti und vielem anderen stärkt die Links- und Rechtsaußen. Wer für eine wehrhafte Demokratie ist, darf diesen ganzen Schmarotzern keine Chance lassen. Sonst ruft Otto Normalo wieder nach einem STARKEN MANN. Da ist dann Stalinist wie Nationalist willkommen - Hauptsache, er sorgt wieder für Ordnung...

Wollen wir das wirklich?


-----------------
"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. O. Hung/Dr. Uckbogen, Söhne und Schwiegertöchter ( mitnichten Neffen)"

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Applaus !!

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Vor allem frage ich mich bei dieser Umfrage:

Wenn die Leute hier dem Deutschen System die Note "mangelhaft" geben, welche Note bekommen eigentlich alle anderen Rechtssysteme auf der Welt, zum Beispiel die Länder, in denen die Scharia gilt oder die Länder, in denen es keine Gewaltenteilung gibt, oder die Länder, die eine Militärjustiz haben??

:???:

Den Leuten hier in Deutschland geht es allesamt viel zu gut. Vielleicht sollte es in der Tat mal wieder einen totalen Krieg geben, anschließend lernen die Leute hier auch wieder Bescheidenheit.

Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen. Wir leben in einem Land wo jeder auf Staatskosten versorgt wird, der es wünscht oder der es braucht, einschließlcih Wohnung, Einrichtung, Krankenversicherung, Kleidung und ähnliches. Und viele Menschen, die diesen Rundrum-Service genießen, verbringen ihre freie Zeit vor dem (wahrscheinlich gesponsorten) PC und kritisieren den Staat. Da fällt mir echt nichts mehr zu ein.

Es gibt genug Länder, da ist z.B. Verwaltungsrecht als solches überhaupt undenkbar. (Also dass es Bürgern gestattet ist, Klage gegen den Staat zu erheben oder sich gegen staatliche Maßnahmen vor Gericht zu wehren) Übrigens gilt dies insbesondere in den von vielen ja so bewunderten sozialistischen Systemen.

Manchmal könnte ich wirklich nur noch :kotz:


PS.: Dieser Beitrag bedeutet nicht, dass es nicht überall etwas zu verbessern gäbe, auch bei uns. Es geht nur mal darum, vielleicht den Blickwinkel mal auf das wesentliche zu lenken.







-- Editiert am 11.04.2009 12:43

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#4
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Lieber justice,

Ich gebe Dir recht. Aber einen Krieg wünsche ich nun auch wieder nicht, auch wenn das sicher eine Metapher war, so als reinigendes Gewitter gemeint, ist zu zynisch... Andererseits: Der Glaube an den guten Menschen oder Götter allein hat die schlimmen Kriege ja auch nie verhindert. Im Gegenteil.

Du hast recht, viele jammern auf hohem Niveau. Wir haben ein ausgefeiltes Rechtssystem und sind relativ frei von Korruption. Das ist sehr hoch anzurechnen.

Wesentlich sind nicht nur die Rechtsbedingungen sondern auch die Rechtsmoral. Gerade da scheint sich aber nicht nur in Dt. vieles zu verschlimmern. Nicht nur Politik- sondern auch Rechtsverdrossenheit. Mitnahmementalität. Statt lauter Abwrackprämien könnte man auch Moralaufbauprämien anzetteln. Moral ist wertvoller als Eigentum. F. Engels sagte wohl, dass der Mensch zuerst essen, trinken und sich kleiden können muss, bevor er sich um Moral kümmert. Also wie Du sagst, das haben in Dt. alle, selbst Hartz-IV-Empfänger. Die sind mitunter moralischer und solidarischer als Leute, die Geld haben. Wie kommt das eigentlich. Etwa dadurch, dass eine Verkäuferin wegen einem Kassenbon ruiniert wird und sich die Reichen mit Strafbefehlen freikaufen ? Banker haften (je nach Organisationsform der Bank natürlich) oft eben nicht mit ihrem Vermögen - da tun sich viele Fragen (Ostereier) auf...

LG


-----------------
"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. O. Hung/Dr. Uckbogen, Söhne und Schwiegertöchter ( mitnichten Neffen)"

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#5
 Von 
Peter-N.
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 96x hilfreich)

hallo,
ich gehe mal davon aus, dass die Betreffenden, von der hier vorherrschenden Meinung, keine Kenntnis nehmen, bzw. dass dies keinen interessiert!
Es ist nur ein Satz, der Interpretationen freien Lauf lässt!
Da, wo es angebracht ist, wird meiner Meinung nach, milde und nicht ausschöpfend abgeurteilt, die andere Variante ist, bei etwaigen, in der Öffentlichkeit angesehenden "Kleinigkeiten", schlägt die geballte Härte des Gesetzes (der Richterinnen und Richter) zu!
Gerade bei jugendlichen (Erwachsenen) wird in besonders schweren Fällen zu milde, sprich, den Opfern zum Hohn, geurteilt.
Im Nachhinein wird die deutsche Justiz verhöhnt und verspottet, Beispiele sind in letzter Zeit zu Hauf in den Medien zu verfolgen gewesen!
Warum, fragt man sich da, ist das so, vielfältige, unterschiedliche Antworten wären da zutreffend, eine wäre z. B., dass sich entsprechende Personen auch in der Öffentlichkeit bewegen......?
Übrigens, andere Länder und ihre Justiz interessieren mich nicht so wirklich, ich lebe in Deutschland, und hier vertrete ich meine o. g. Meinung, mit der ich, im Übrigen, nicht ganz allein dastehe!
Und mal so ganz nebenbei bemerkt, man sollte hier die Sachlichkeit im Vordergrund lassen, dieser fred ist wohl eröffnet worden, um seine ganz eigene, persönliche Meinung dazu kundzutun, und sie nicht, im Anschluss, zu verurteilen und auseinander zu dividieren!
Gruß.

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#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Keine Sorge, auch ich will ganz bestimmt keinen Krieg !! ;) Das war vielleicht doch eine Spur zu zynisch...

Aber manchmal finde ich es erstaunlich, wenn einem von älteren Menschen erzählt wird, wie zufrieden die sich in den 50igern und 60igern gefühlt haben, als es mit Deutschland bergauf ging. Objektiv betrachtet ging es den Menschen sicher schlechter, aber der "gefühlte Wohlstand" war sicher größer.

Das ist das, was ich mit Bescheidenheit meine...

Ich finde das deutsche Gejammer auch ungerecht gegenüber den Menschen, denen es wirklich schlecht geht. Ich hatte mal eine Zeitlang Kontakte zu einem katholischen Priester aus Nigeria. Wenn der hier unsere "Sorgen und Nöte" mitbekommen hat, dann hat der nur verständnislos den Kopf geschüttelt. Der konnte es übrigens nicht fassen, dass es auf dieser Welt tatsächlich Länder gibt, in welchem der Staat 100.000 Mitarbeiter alleine dafür bezahlt, anderen Menschen eine Arbeit zu suchen, und das obwohl sowieso keiner verhungert...

Man kann sich leicht vorstellen, was dieser Mensch von denen hält, die hier jammern, es ginge ihnen schlecht....

Aber ok, bleiben wir mal in Deutschland, wie mein Vorredner ja schon anmerkte: Die Justiz ist im Großen und Ganzen absolut in ordnung. Wer tatsächlich recht hat, bekommt dieses Recht auch in den allermeisten Fällen. Problematisch ist aber auch hier die "gefühlte Ungerechtigkeit", die aber im Grunde keine ist.

Beispiel: Jemand hat einen absolut gerechtfertigten Anspruch, kann diesen abedr nicht beweisen, was dazu führt, dass die Klage abgewiesen wird.

Ist jetzt das System schlecht ?? Wie könnte man es verbessern ??

Mich würden mal konkrete Verbesserungsvorschläge von denen interessieren, die meinen, die Justiz sei "mangelhaft". Was genau könnte man denn besser machen? Die Diskussion stelle ich mir interessant vor. daran würd ich mich gerne beteiligen.

Frohe Ostern !

Justice



-- Editiert am 12.04.2009 12:40

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#7
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2534x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@morbid hai

na hallelulja.
-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.


-- Editiert am 12.04.2009 20:17

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#9
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2534x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@morbid hai

besser ein l zuviel als zuviele haie im wasser


sunbee

-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

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#11
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

@helmuth:

"Die Justitz ist nur so gut, so gut die Gesetze sind."

Das halte ich als Argument für schlichtweg unzulässig. Man dürfte hier nicht aus dem Fokus verlieren, dass es im Auge und Denken des "passiven" Betrachters liegt, ob die Justiz "gut oder schlecht" ist. Wer soll darüber objektiv urteilen? Das Gleiche träfe die Betrachtungsweise des eher Passiven (weil nicht Angehörigen der Legislative), bezüglich der Qualität der Gesetze. Beides, und dann noch im Zusammenhang der Aussage sind subjektive Gefühlslagen.

Nur in einem gäbe ich Dir recht: Für die Fälle, in denen Juristen die zur Verfügung stehenden Rechtsgrundlagen als nicht ausreichend monieren, wäre dies ein Entschuldigungsgrund für schwache Argumentationen im Gerichtssaal, von welcher Seite auch immer.

-----------------
"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. O. Hung/Dr. Uckbogen, Söhne und Schwiegertöchter ( mitnichten Neffen)"

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#12
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

@just...

quote:
Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen. Wir leben in einem Land wo jeder auf Staatskosten versorgt wird, der es wünscht oder der es braucht, einschließlcih Wohnung, Einrichtung, Krankenversicherung, Kleidung und ähnliches

Das Problem ist nur, daß der eine mehr und der andere weniger versorgt wird.
Und so behandelt auch die Justiz diese zwei Lager. Wer sehr gut auf Staatskosten Versorgt wird ( welche Diener des Staates und Staatsbetriebe es sind brauch man nicht erwähnen), hat immer einen Bonus bei der Justiz.

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#13
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Und so behandelt auch die Justiz diese zwei Lager. Wer sehr gut auf Staatskosten Versorgt wird [...], hat immer einen Bonus bei der Justiz.


Das ist schlichtweg dummes Zeug. Das kann nur jemand behaupten, der sich noch nie wirklich mit der Justiz (ggf. auch hinter den Kulissen) beschäftigt hat. Ich empfehle mal ein kurzes Praktikum.


Man darf auch nicht vergessen, Urteile spricht letztlich nicht "die Justiz" als Institution, sondern es handelt sich auch hier um Menschen, die morgens zu Ihrem Job gehen und ihre Arbeit machen und abends wieder nach Hause gehen. Insbesondere im Zivilrecht sind die Richter überhaupt nicht persönlich an einem Fall interessiert, sondern bewerten eine Akte nach der Rechtslage (ok, mal mehr mal weniger richtig, aber jedenfalls mit den besten Absichten). Ähnliches gilt für die Staatsanwaltschaft. Kein Staatsanwalt, der seine Akten bearbeitet, hat irgendein persönliches Interesse daran irgendjemandem (der nicht mal persönlich bekannt ist) irgendwie besonders eins reinzuwürgen und andere besonders milde zu behandeln. Auch hier wird nur die Akte durchgeblättert, mal in den Computer geguckt und dann nach Ermessen im Einzelfall entschieden.

Fehler und Ungerechtigkeiten können immer passieren und auch Juristen haben manchmal durchaus Zweifel an der Korrektheit von Entscheidungen. Trotzdem unterstellt keiner einem Mitarbeiter der Justiz Böswilligkeit oder die Bevorzugung einer bestimmten Klientel. Warum auch? Derjenige hätte doch gar nichts davon.



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#14
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

:grins:
Urteile stehen nicht nur in der "Bild".


-- Editiert am 13.04.2009 19:20

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#15
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2534x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Nein, auch in Mietrechtsprozessen gilt das von mir Gesagte. Der Richter entscheidet zunächst mal auf Grundlage des BGB (zuerst nach dem Mietrecht und dann ggf auch nach dem AGB-Recht). Und wenn er sich dann immernoch nicht sicher ist, dann schaut er mal, was die obergerichtliche oder höchstrichterliche Rechtsprechung sagt. Das ist alles.

Als "Bonbonchen" könnte man es vielleicht sehen, wenn der Richter einem Mieter eine Räumungsfrist etc. gewährt und den (vielleicht unverschuldet in Not geratenen) Mieter nicht sofort auf die Straße setzt. Aber auch dies ist erstens gesetzlich vorgesehen (daher kein "Bonbon, sondern geltendes Recht) und zweitens unter zivilisierten und vor allem auch fühlenden Menschen nicht wirklich zu kristisieren.

Ich möchte diese Diskussion mit meinem Vorredner nicht vertiefen, da dieser erstens ohnehin nicht zu überzeugen ist und außerdem dies auch zuweit vom eigentlichen Thema des Threads abweichen würde.



-- Editiert am 13.04.2009 23:17

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#17
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2534x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#18
 Von 
Helmuth Justin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:
@dem User formerly known as Morthingale
"Das ich etliche Prozesse offensichtlich im Fieberwahn erlebt habe ?"



Hier gerät dann doch wohl einiges durcheinander:
dUfkaM meint ggf. von den Versprechungen seines Rechtsanwalts durch den Richter wohl nichts erhalten zu haben...
-> Da ist der Stand der Rechtsberatung gefragt, nichts sonst.

Die Frage
"Welche Note würden Sie der deutschen Justiz geben?"
ist an und für sich ja schon unbeantwortbar.

In welchem Bezug?
- Schnelligkeit des Rechtsergebnisses
- subjektve Qualität / subjektve Gerechtigtkeit des Rechtsergebnisses (oder objektive "Win-Win"-Situationen)
- Kosten bzw. "Preis/Leistungs"-Verhältnis
- Umgang mit dem Bürger vor Gericht
- und und und...

Unzumutbar (für die Bevölkerung) im Einzelfall ist sicher, dass ein Richter am letzten Arbeitstag vor seiner Pensionierung das "Schneiderlein", einen mehrfachen perversen pädophilen Sexualstraftäter, in die Freiheit entlässt und keiner nachträglichen Sicherungsverwahrung zustimmt.

Unzmutbar (für die Vermieter) ist, dass jahrelang verwendete Formulare der Miteverträge in weiten Teilen als unzumutbar und damit als ichtig erklärt werden.

Höchst willkommen (für den Informierten Mieter) ist der gleiche Urteilsspruch.

Da wird wegen 4,23 € (oder so) vor Gericht gezogen, die in der Nebenkostenrechnung dank eines Hinweises des Mietervereins nicht gezahlt wurden. Ergebnis: 2,03 € mit Zinsen.

Wohin soll sich also die Waagschale der "lieben" Göttin Justitia bewegen? Mehr zu der einen, mehr zu der anderen - oder sollen sich beide gleich (und subjektiv wohl ungerecht) behandelt fühlen? *g*

Ein Richter mag bestrebt sein, eine "win-win" Situation zu gestalten. Ein Urteil (oder Vergleich?) bei dem sich der Mieter nicht ohnmächtig dem Vermieter ausgeliefert fühlt... (oder ggf. umgekehrt).
Der Rechtsanwalt der einen Seite will, ...
Der Rechtsanwalt der anderen Seite will,...
Die jeweiligen Mandanten wollen evtl. das gar nicht, sondern ...
Und die Ehefrauen der Streitenden wollen wieder was anderes,....

Also ein Konglomerat unterschiedlichster Interessenslagen.

Fazit: Man kann es keinem Recht machen!

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Helmuth Justin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

@Dr. Eschflegel:

quote:
@helmuth:

"Die Justitz ist nur so gut, so gut die Gesetze sind."

Das halte ich als Argument für schlichtweg unzulässig. Man dürfte hier nicht aus dem Fokus verlieren, dass es im Auge und Denken des "passiven" Betrachters liegt, ob die Justiz "gut oder schlecht" ist. Wer soll darüber objektiv urteilen?


Dann ist ja dieser Quickie unzulässig.

Hilfreich wäre sicherlich, wenn jeder der oben bewertet hat, hier unten eine Begründung dazu schreibt. Mir kommt das viele "Mangelhaft" auch etwas "Spanisch" vor.

Quengeln, nein bemängeln, nein Jammern auf hohem Niveau...

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

quote:
...ok, mal mehr mal weniger richtig, aber jedenfalls mit den besten Absichten...

Ja @Justi... das meine ich auch.
Nicht die Justiz als Institution richtet, sondern der Mensch der dieses Amt ausführt.
Nimmt der Mensch der dieses Amt ausführt die Sachen objektiv oder nur subjektiv war?
quote:
Zweifel an der Korrektheit von Entscheidungen

Ups... @Justi... was schreibst du da? Das darf aber nicht passieren.
Darum die schlechte Note also. :grins:

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2534x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Diplom
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 15x hilfreich)

hallo justitce und andere user habe einen langen beitrag über meinen heiligen zorn über die deutsche justitz geschrieben und in glatt ins falsche forum gestellt . nämlich unter wie beurteilen sie die verfahrenslänge der deutschen justitz . schulnotenmässig würde ich die note 6 ungenügend vergeben und justitce und user ihr würdet mir recht geben , wenn ihr dabei gewesen wärt . ich 53 jährig das erste mal im leben vor gericht wegen lapalie 230 euro . ich hatte einen anwalt beauftragt gegen meinen ex r.a. vorzugehen da er nicht tätig wurde mir aber nach einen halben jahr eine rechnung 230 e schikte und in einen brief behauptete ich wäre betrunken in seine kanzlei gekommen und habe gesagt ich nehme die sache selbst in die hand . dann königlich bay. amtsgericht . hatte eine anwältin genommen ( hätte ich mir sparen können ) richter liest klage vor , dann wirft er mir vor wie ich es mir erlauben könne den ehrenwehrten r.a. h. nicht bezahlen . mein r.a. schweigt . ich will antworten , richter fällt mir schroff ins wort , ich soll nur sprechen wenn ich gefragt werde . er setzt seine schimpfkanonade fort , bis mir der kragen platzt und ich rufe ja himmelhergott warum soll ich den dem bezahlen ,wenn er nichts gemacht hat . richter. das ist kein dem das ist der hr. anwalt . ich . meinetwegen ich zahle trotzden nicht . richter warum . ich er hat nichts gemacht . richter er hat eine rechnung geschrieben . ich das kann jeder ,der hr. anwalt soll erst beweissen das er etwas gemacht hatt . richter muss er nicht . ich . muss er schon denn wir sind hier nicht in england oder usa richter wollen sie mich belehren . ich. ja. richter na gut vergleich sie zahlen 200 E. und die gerichts kosten werden geteilt . ich gegen vorschlag . ich zahle die 230 E und der r.a. nimmt zurück das ich betrunken in seiner kanzlei war und dubiose anrufe getätigt hätte . richter fragt geg. r.a. der nickt und ich denke vergleich perfekt . denkste . richter wendet sich nochmal an mich . hr.????? lassen sie den r.a. m in ruhe das ist ein freund von mir , der kommt alle tage zu mir in mein amts gericht und ist ein guter mensch ich das ist ein betrüger und ein verbrecher der wolte mich um meinen hof bringen . richter babalabab der hat geld genug der kann sich hundert solche höfe wie ihren kaufen . ich schreie ich nehme das urteil nicht an und lehne sie wegen befangenheit ab richter . lächelt milde das ist ein bagatelfall da gibt es keinen wiederspruch oder ablehnung das urteil ist gültig und somit rechts kräftig die sitzung ist geschossen gr. diplom

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""

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12319.04.2010 08:58:41
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 19x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
die sitzung ist geschossen


Das ist das zwangsläufige Ergebnis, wenn die Sitzung "zum Schießen" war.



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""

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12301.05.2010 20:09:01
Status:
Schüler
(260 Beiträge, 109x hilfreich)

Nach meiner Erfahrung, Ungenügend!
Krank und nicht fähig aus dem Haus zu können,musste ich dennoch die Vollmacht unterschreiben,welche dieser Anwalt benötigte.
Mein Mann hatte nicht nach PKH gefragt und dieser Anwalt hatte ihn auch nicht darauf hingewiesen.
Es kam zur Verhandlung wegen Betruges und der Hammer ,es interessierte niemand ,das ich diese Kanzlei niemals betreten hatte und auch mein Mann mir weiterführend keinerlei Auskunft gab.
Vier Monate ohne Bewährung!
Klar ging ich in Berufung,zumal ich ratenweisse schon einen ,nicht geringen Betrag abgezahlt hatte.
Das Verfahren wurde in zweiter Instanz eingestellt.
Später erhielt eben dieser Anwalt ,angeblich von mir, ein Fax mit Beleidigungen.
Zwar trug es meinen Briefkopf,aber keine!! Unterschrift.
Die Staatsanwältin sagte mir das,ich selbst wusste es ja nicht.
Es wurde eingestellt.
Allerdings gab dieser Anwalt keine Ruhe und somit wurde das verfahren neu verhandelt!
Da ich ,schlechteste Verbindung am Abend der Welt (Taxi kam nicht in frage,ZU teuer) hatte, kam ich nicht zur Verhandlung !
Allerdings hatte ich dies dem Gericht mitgeteilt. Ohne meine Erkrankung für die ich Atteste habe zu erwähnen.
Fazit: Schuldig!
Von den 600-,€ habe ich Zähneknirschend schon 300-,€ abgezahlt.
Schnauze voll und vor ca 3 mon. bei dem Vorsitzenden des Landgerichtes ein Wiederaufnahmeverfahren beantragt.
Raten habe ich mir nun bis auf weiteres aussetzen lassen.
Mag sein, das man es anders sieht als ich,aber ich bin sauer

-----------------
"noli desperare"

-- Editiert am 18.04.2010 19:23

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#26
 Von 
Pierrot Lagadere
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 33x hilfreich)

@ p.p.1.1

"Unter "heiligem Zorn" versteht man wohl landläufig etwas anderes, als das haltlose Geblubber eines beratungsresitenten Querulanten."

Bei dir bin ich mir nicht sicher, p.p.1.1, in welcher Hinsicht Du resistent bist. Deine haltlosen Kommentare, teilweise unverschämt, sind mehr als auffällig, qualitativ und quantitativ.

-----------------
""Un prince est le premier serviteur de l'Etat" "

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12301.05.2010 20:09:01
Status:
Schüler
(260 Beiträge, 109x hilfreich)

Beratungsresitent?
Dann schreibe mal ohne ! Beleidigungen inwiefern !
und unverschämt? wo Bitte

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"noli desperare"

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12301.05.2010 20:09:01
Status:
Schüler
(260 Beiträge, 109x hilfreich)

Muss wohl um Entschuldigung Bitten?
Oder geriet in den Mails etwas nun durcheinander ,bin Müde und dachte ich sei gemeint

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"noli desperare"

-- Editiert am 18.04.2010 20:28

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12319.04.2010 08:58:41
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 19x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12301.05.2010 20:09:01
Status:
Schüler
(260 Beiträge, 109x hilfreich)

Zitiere:
HeiligerZorn
Nochmals Sorry, ich denke ich gehe besser Zubett,aber dieses Forum ist das beste das ich je im Internet fand.
L.G



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"noli desperare"

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