Hallo,
wir sind eine 3er WG. Mein Freund und ich stehen im Mietvertrag, unser Mietbewohner hat einen mündliche Untermietvertrag. Er wohnt seit 4 Monaten bei uns und will jetzte plötlch ausziehen.
Gelten da die 3Monate Küdigungsfrist oder kan er eher raus?
Er will unbedingt einen Nachmieter suchen, da er in dei Wochen schon in seine neue Wg ziehen will. Müssen wir dem Nachmieter zustimmen oder könen wir die Miete für die drei Monate verlangen?
Es wäre echt super wenn und jemand helfen könnte, da sein Auszug sehr überraschend kommt und wir auch nicht überstürzt eien Nachmieter suchen wollen.
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"Kommen heißt Gehen"
Welche Kündigungsfrist bei Untervermietung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo!
Wahrscheinlich gelten in diesem Fall nur 14 Tage:(
Lest mal selbst:
http://www.haiku-plus.de/wg/mietvertraege.html
Die 14 Tage gelten für möbliert vermietete Zimmer.
Ansonsten gilt die übliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Auch bei einem mündlichen Mietvertrag mus die Kündigung schriftlich erfolgen.
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HH: Ist bei Untermietverträgen die Kündigungsfrist nicht 4 Wochen?
und hier noch einmal ein Text dazu:
Kündigungsmodalitäten:
Vermietet der Hauptmieter ein leer stehendes, also unmöbliertes Zimmer, gilt eine gegenseitige Kündigungsfrist von drei Monaten, wobei der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Kündigung darlegen muss.
Stellt der Hauptmieter allerdings ein überwiegend möbliertes Zimmer zur Verfügung, können beide Seiten das Mietverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende beenden.
Diese Regelung gilt auch, wenn Untermieter und Hauptmieter k e i n e n schriftlichen Vertrag geschlossen haben. (!)
(wie in diesm Fall!)
Entscheidend ist das möblierte oder unmöblierte Zimmer! Übrigens:
Ohne (schriftlichen) Vertrag kann der Hauptmieter seinen Untermieter auch nicht verpflichten, sein Zimmer beim Auszug zu renovieren.
@sika0304
Das Mietrecht unterscheidet nicht zwischen Hauptmietvertrag und Untermietvetrag.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Verhältnis Hauptmieter zu Untermieter sind die gleichen, wie für das Verhältnis zwischen Vermieter und Hauptmieter.
Die Kündigungsfrist für ein möbliertes Zimmer richtet sich nach § 573c Abs. 3 BGB
und beträgt genau genommen etwas mehr als 14 Tage. Man kann nämlich bis zum 15. eines Monats zum Monatsende kündigen. § 573c Abs. 1 gilt, wenn es sich nicht um ein möbliertes Zimmer handelt.
Was ein möbliertes Zimmer ist, ist in § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB
festgelegt.
-- Editiert von hh am 26.01.2006 14:46:46
ich habe ein leeres Zimmer untervermietet, leider klappt die Wohngemeinschaft überhaupt nicht. Sobald man sich über den Weg läuft, kommt es zu Streitereien.
Meinem Untermieter scheint die Atmospäre völlig egal zu sein, die Streitigkeiten scheinen ihn eher zu ergötzen.
Kann ich ihn ohne Angabe von Gründen innerhalb von drei Monaten kündigen?
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Leg noch drei drauf.
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Du kannst dem Mieter nach § 573a Abs. 2 BGB
mit einer Frist von 6 Monaten ohne Angabe von Gründen kündigen. Beim Kündigungsschreiben sind die im Absatz 3 genannten Voraussetzungen zu erfüllen.
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