Welche Kündigungsfrist bei Untervermietung

26. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
milkahase
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Kündigungsfrist bei Untervermietung

Hallo,
wir sind eine 3er WG. Mein Freund und ich stehen im Mietvertrag, unser Mietbewohner hat einen mündliche Untermietvertrag. Er wohnt seit 4 Monaten bei uns und will jetzte plötlch ausziehen.

Gelten da die 3Monate Küdigungsfrist oder kan er eher raus?
Er will unbedingt einen Nachmieter suchen, da er in dei Wochen schon in seine neue Wg ziehen will. Müssen wir dem Nachmieter zustimmen oder könen wir die Miete für die drei Monate verlangen?

Es wäre echt super wenn und jemand helfen könnte, da sein Auszug sehr überraschend kommt und wir auch nicht überstürzt eien Nachmieter suchen wollen.

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"Kommen heißt Gehen"

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Wahrscheinlich gelten in diesem Fall nur 14 Tage:(

Lest mal selbst:

http://www.haiku-plus.de/wg/mietvertraege.html

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Die 14 Tage gelten für möbliert vermietete Zimmer.

Ansonsten gilt die übliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Auch bei einem mündlichen Mietvertrag mus die Kündigung schriftlich erfolgen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

HH: Ist bei Untermietverträgen die Kündigungsfrist nicht 4 Wochen?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

und hier noch einmal ein Text dazu:

Kündigungsmodalitäten:
Vermietet der Hauptmieter ein leer stehendes, also unmöbliertes Zimmer, gilt eine gegenseitige Kündigungsfrist von drei Monaten, wobei der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Kündigung darlegen muss.
Stellt der Hauptmieter allerdings ein überwiegend möbliertes Zimmer zur Verfügung, können beide Seiten das Mietverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende beenden.

Diese Regelung gilt auch, wenn Untermieter und Hauptmieter k e i n e n schriftlichen Vertrag geschlossen haben. (!)
(wie in diesm Fall!)

Entscheidend ist das möblierte oder unmöblierte Zimmer! Übrigens:
Ohne (schriftlichen) Vertrag kann der Hauptmieter seinen Untermieter auch nicht verpflichten, sein Zimmer beim Auszug zu renovieren.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

@sika0304
Das Mietrecht unterscheidet nicht zwischen Hauptmietvertrag und Untermietvetrag.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Verhältnis Hauptmieter zu Untermieter sind die gleichen, wie für das Verhältnis zwischen Vermieter und Hauptmieter.

Die Kündigungsfrist für ein möbliertes Zimmer richtet sich nach § 573c Abs. 3 BGB und beträgt genau genommen etwas mehr als 14 Tage. Man kann nämlich bis zum 15. eines Monats zum Monatsende kündigen. § 573c Abs. 1 gilt, wenn es sich nicht um ein möbliertes Zimmer handelt.

Was ein möbliertes Zimmer ist, ist in § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB festgelegt.

-- Editiert von hh am 26.01.2006 14:46:46

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mallouli2010
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 6x hilfreich)

ich habe ein leeres Zimmer untervermietet, leider klappt die Wohngemeinschaft überhaupt nicht. Sobald man sich über den Weg läuft, kommt es zu Streitereien.
Meinem Untermieter scheint die Atmospäre völlig egal zu sein, die Streitigkeiten scheinen ihn eher zu ergötzen.
Kann ich ihn ohne Angabe von Gründen innerhalb von drei Monaten kündigen?

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6x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Leg noch drei drauf.



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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Du kannst dem Mieter nach § 573a Abs. 2 BGB mit einer Frist von 6 Monaten ohne Angabe von Gründen kündigen. Beim Kündigungsschreiben sind die im Absatz 3 genannten Voraussetzungen zu erfüllen.

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