Welche Frist gilt, wenn Rechnung per Post spät zugestellt wird?

30. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Drag123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Welche Frist gilt, wenn Rechnung per Post spät zugestellt wird?

Hallo.

Eine Handwerksrechnung weist das Rechnungsdatum 20.12. auf, als Zahlungsfrist ist angegeben "Zahlbar bis 20.01." (also 1 Monat ab Rechnugsdatum).
Gilt diese Frist noch, wenn diese Rechnung erst am 16.01. per Post (Poststempel 15.01.) beim Kunden zugestellt wurde ?
Oder ist das Zustelldatum in dem Fall unerheblich, weil als Frist ein spezifisches Datum und kein Zeitraum (z.B: "innerhalb von 4 Wochen") angegeben ist?

Danke im Voraus.




-- Editier von Drag123 am 30.01.2017 11:18

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Drag123):
Oder ist das Zustelldatum in dem Fall unerheblich, weil als Frist ein spezifisches Datum und kein Zeitraum (z.B: "innerhalb von 4 Wochen") angegeben ist?


Ja, §286 Abs. 2 Nr. 1 BGB . Sollte man also Zeit zum Prüfen brauchen, empfiehlt es sich, den Handwerker darauf hinzuweisen.

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#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Eine einseitige Bestimmung auf der Rechnung erfüllt aber gerade nicht die Voraussetzung nach §286 Abs. 2 Nr. 1 BGB .
Die Frist gilt m.Mn. nach trotzdem, allerdings reicht der Ablauf der Frist nicht aus um Verzug auszulösen -> eine weitere Mahnung ist dafür erforderlich.

Ausnahme: Die Zahlungsfrist wurde bereits vertraglich vereinbart

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#3
 Von 
Drag123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

OK. Danke.

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