Hallo.
Eine Handwerksrechnung weist das Rechnungsdatum 20.12. auf, als Zahlungsfrist ist angegeben "Zahlbar bis 20.01." (also 1 Monat ab Rechnugsdatum).
Gilt diese Frist noch, wenn diese Rechnung erst am 16.01. per Post (Poststempel 15.01.) beim Kunden zugestellt wurde ?
Oder ist das Zustelldatum in dem Fall unerheblich, weil als Frist ein spezifisches Datum und kein Zeitraum (z.B: "innerhalb von 4 Wochen") angegeben ist?
Danke im Voraus.
-- Editier von Drag123 am 30.01.2017 11:18
Welche Frist gilt, wenn Rechnung per Post spät zugestellt wird?
30. Januar 2017
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Frage vom 30. Januar 2017 | 11:16
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 1x hilfreich)
Welche Frist gilt, wenn Rechnung per Post spät zugestellt wird?
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#1
Antwort vom 30. Januar 2017 | 11:30
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
ZitatOder ist das Zustelldatum in dem Fall unerheblich, weil als Frist ein spezifisches Datum und kein Zeitraum (z.B: "innerhalb von 4 Wochen") angegeben ist? :
Ja, §286 Abs. 2 Nr. 1 BGB . Sollte man also Zeit zum Prüfen brauchen, empfiehlt es sich, den Handwerker darauf hinzuweisen.
#2
Antwort vom 30. Januar 2017 | 13:53
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 755x hilfreich)
Eine einseitige Bestimmung auf der Rechnung erfüllt aber gerade nicht die Voraussetzung nach §286 Abs. 2 Nr. 1 BGB
.
Die Frist gilt m.Mn. nach trotzdem, allerdings reicht der Ablauf der Frist nicht aus um Verzug auszulösen -> eine weitere Mahnung ist dafür erforderlich.
Ausnahme: Die Zahlungsfrist wurde bereits vertraglich vereinbart
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#3
Antwort vom 30. Januar 2017 | 15:32
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 1x hilfreich)
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