Weitergabe von Persönlichen Daten durch Arbeitgeber.

31. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Buddyspencer
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Weitergabe von Persönlichen Daten durch Arbeitgeber.

Ich hatte kurzzeitig eine Lohn Pfändung von der komischer Weise einige Mitarbeiter wussten zudem Schuld Summe und Gläubiger.. diese Information dürften sie garnicht haben, hat der Arbeitgeber bzw. Einer aus der Personalabteilung damit gegen das BDSG Verstoßen ? Wenn ja welche Strafe könnte ihn erwarten es war mir sehr unangenehm von unbeteiligten angesprochen zu werden. Danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Zitat:
hat der Arbeitgeber bzw. Einer aus der Personalabteilung damit gegen das BDSG Verstoßen ?


Evtl.: Personaldaten sind nur den Mitarbeitern zugänglich zu machen, die damit arbeiten müssen.

Aber du müsstest einfwandfrei belegen können, dass der AG oder ein Mitarbeiter der Personalverwaltung geplaudert hat.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 101x hilfreich)

Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist ja nicht nur Dir, sondern auch dem Arbeitgeber durch den Gerichtsvollzieher zugestellt worden. Das heißt, die Person, die am Empfang sitzt, bekommt das ganze schon einmal mit.

Dann ruft sie möglicherweise eine/n Kollege/Kollegin dazu, weil sie damit nichts anzufangen weiß.
Spätestens wenn der GV fragt, ob der Drittschuldner/Arbeitgeber auf der Stelle seine DS-Erklärung abgeben möchte, wird jemand aus der Lohnabteilung etc. herbeizitiert. Irgendwann bekommt der Chef über sein Sekretariat den Vorgang vorgelegt. Und irgendeiner tippt am Ende die Drittschuldnerauskunft, tütet sie ein usw.

Du siehst, es gibt da eine Menge Stellen, die den Vorgang in die Hände bekommen können. Selbstverständlich ist es nicht o. k., das weiterzutratschen. Du könntest den AG - und/oder Euren Datenschutzbeauftragten - für künftige derartige Fälle um ein wenig mehr Diskretion bitten. Bei den Kollegen selbst erntet man womöglich nur ein "selbst schuld".

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

theoretisch sind das personenbezogene Daten und der Arbeitgeber ist zum Stillschweigen verpflichtet. Leider geht das meist über die normale Poststelle ein, und nimmt so seinen Weg durchs Haus zur Personalabteilung. Es ist fast unmöglich, hier das Leck zu finden.

Signatur:

Viele Grüße Chylla

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