Weitere Abmahnungen durch den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen Wettbewerbsverstößen

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Die Abmahnwelle rollt weiter

1. Wer mahnt ab?

In diesem Ratgeberartikel möchte ich eine Hilfestellung für Betroffene einer Abmahnung des Vereins gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln e.V. geben. Dieser Verein mahnt schon seit längerer Zeit verschiedene Wettbewerbsverstöße ab. So kommen von Zeit zu Zeit immer wieder Anfragen von Betroffenen an mich heran, die eine solche Abmahnung erhalten haben.

Aus meiner Sicht haben diese Abmahnungen (zumindest in den mir bekannten Fällen) einiges gemeinsam. Betroffen hiervon waren stets eBay-Händler und es wurden  und es ging stets um den Vorwurf von Wettbewerbsverstößen, wie etwa um eine fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, Verstößen gegen die Preisangabenverordnung, Irreführende Werbeangaben, Fehler im Impressum, aber auch wegen fehlender Grundpreisangaben.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

2.Was fordert der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.?

Im Wesentlichen beinhaltet das Abmahnschreiben zwei Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung,
  • Zahlung eines Betrages in Höhe von knapp 200.- € (Abmahnkosten).

Mein ausdrücklicher Rat:

Bitte unterschreiben Sie weder die beigefügte Unterlassungserklärung noch zahlen Sie vorschnell die geforderten Abmahnkosten

3. Abmahnung erhalten, was ist zu tun?

Zunächst sollten Sie bitte Ruhe bewahren. Schritt eins wäre die Prüfung, ob die Vorwürfe in Ihrem konkreten Fall überhaupt berechtigt  sind.

Für eine erfolgreiche Verteidigung gegen die Abmahnung bestehen im Einzelfall oftmals mehrere Anhaltspunkte. So müsste zunächst geprüft werden, ob überhaupt ein Wettbewerbsverstoß in Ihrem Fall gegeben ist.

Sollte kein Ihnen zurechenbarer Wettbewerbsverstoß vorliegen, wäre die Abmahnung unbeachtlich und bräuchte lediglich kurz schriftlich zurückgewiesen werden.

Ohne wettbewerbswidriges Verhalten keine Abmahnung. Dies müsste in Ihrem persönlichen Fall genau untersucht  werden. Hierfür stehe ich Ihnen als Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit jahrelanger nachgewiesener Erfahrung auf dem Bereich der Abmahnverteidigung gerne zur Seite. Ich kenne die Abmahner aus vergangen Fällen und weiß daher recht genau, wie die Gegenseite einzuschätzen ist.

4. Soforthilfe bei Abmahnungen

  • Keinen Kontakt zur Gegenseite!
  • Nicht die beigefügte Unterlassungserklärung verwenden!
  • Fristen unbedingt einhalten!
  • Keine vorschnellen Zahlungen an die Abmahner !
  • Noch vor Fristablauf einen Rechtsanwalt beauftragen! (empfohlen: Fachanwalt gewerblichen Rechtsschutz)

Haben auch Sie eine Abmahnung durch den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. in Ihrem Briefkasten vorgefunden? In diesem Fall helfe ich Ihnen als  Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz gerne mit meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Abmahnungsverteidigung weiter.

Auch wenn Sie nicht aus Bremerhaven kommen sollten, ist eine Vertretung Ihrer Interessen kein Problem. Ich vertrete Sie gerne bundesweit. Übermitteln Sie uns gerne vorab das Abmahnschreiben per E-Mail (info@drnewerla.de), das erleichtert uns die Einarbeitung in Ihren persönlichen Fall. Gerne können Sie uns für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch anrufen (0471 / 483 99 88 – 0).

Fragen Sie auch nach unserem günstigen Festpreis für die Abmahnungsverteidigung.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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