Weiterbildung nicht genehmigt vom AG wegen Arbeit am Wochenende

7. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
IT2k16
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)
Weiterbildung nicht genehmigt vom AG wegen Arbeit am Wochenende

Hallo zusammen,

ich arbeite im Einzelhandel und bin sowohl auf der Verkaufsfläche tätig als auch für die IT (u.a. vom Büro aus) zuständig.
Da ich in der Woche einen freien Tag habe und immer samstags arbeite genehmigt mir mein Arbeitgeber eine IT-Weiterbildung nicht weil diese u.a. samstags ganztägig von 9:00 - 16:30 statt findet. Außerdem müsste ich Mittwochs von 18:00 - 21:15 hin was sich aber problemlos mit der Arbeitszeit realisieren lässt weil ich von Montag bis Donnerstag Bürozeiten habe.

Darf mein Arbeitgeber mir diese Weiterbildung verweigern? Ich bin mir da unsicher, gehe aber leider davon aus dass ich da keine Chance habe weil ich als "ITler" und Verkaufsberater eingestellt bin und somit immer samstags arbeite.

Viele Grüße
Mario

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Hi,

aus welchen Bundesland kommst du? Da gibt es unterschiedliche Regelungen.

Btw.: wieviele Stunden sind im AV vereinbart?

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Warum nimmst Du den Tag nicht Urlaub?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Warum nimmst Du den Tag nicht Urlaub?

wirdwerden


Mein Argument wäre: weil der AG von meiner Weiterbildung auch profitiert?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
aus welchen Bundesland kommst du? Da gibt es unterschiedliche Regelungen.


Hier wird wohl an den sog. Bildungsurlaub gedacht. Die mir bekannten Landesgesetze verlangen alle, dass das entsprechende Seminar als solchen im Sinne der Gesetze zum Bildungsurlaub anerkannt ist. Es wäre also hier die Frage, ob die Weiterbildung, die angedacht ist, überhaupt eine solche Zulassung hat. (Da es an zwei einzelnen Tagen stattfindet und zudem zu Zeiten, die in vielen Fällen außerhalb der Arbeitszeit liegen, wird es sich wahrscheinlich nicht um eine Weiterbildung im Sinne der Gesetze zum Bildungsurlaub handeln.)

In Bayern und Sachse gäbe es zudem sogar kein Gesetz, aufgrund dessen man Bildungsurlaub als AN beanspruchen könnte.

Zitat (von asd1971):
Mein Argument wäre: weil der AG von meiner Weiterbildung auch profitiert?


Mit Sicherheit ein Argument, um den AG dennoch zur Freistellung zu bewegen, aber einen Anspruch begründet es nicht.

Wenn nunmal Samstag ein regelmäßiger Arbeitstag ist, dann muss der TS arbeiten, es sei denn er wird, vor welchem Hintergrund auch immer von seinem AG entsprechend freigestellt. Wenn der AG nicht will, dann wird das nichts.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Ich würde die Urlaubsschiene empfehlen. Warum nicht?

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
IT2k16
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Das Bundesland lautet Nordrhein-Westfalen und es sind 40 Std. in der Woche im Arbeitsvertrag vereinbart.
Diese Weiterbildung geht über ca. 6 Monate, selbst wenn ich bereit wäre die Samstage als Urlaub zu nehmen würde ich diese nicht genehmigt bekommen weil Urlaub zusammenhängend genommen werden muss wenn ein Samstag mit einbezogen wird.

-- Editiert von IT2k16 am 08.12.2016 10:19

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Dass es nicht nur um einen Samstag geht, sondern sich alles über 6 Monate zieht, hätten Sie auch mal gleich sagen können.

Aufgrund der Länge der Fortbildung ist jetzt auch klar, dass es nicht um etwas geht, was unter das Bildungsurlaubsgesetz fällt. (Da hat man in NRW nämlich 5 Tage und mehr nicht.)

Wenn der AG nicht will, dann können Sie schlicht nichts machen.

4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
IT2k16
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Hätte, hätte Fahrradkette. War ja schon Feierabend ;)

Danke für die Antwort. Thema ist beendet.

1x Hilfreiche Antwort

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