Weiterbildung in Arbeitszeit unbezahlt?

17. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
ClaudiLu
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 118x hilfreich)
Weiterbildung in Arbeitszeit unbezahlt?

Ich schreib für meine Freundin. Sie macht eine Weiterbildung, die der Arbeitgeber ihr ermöglicht hat. das sind immer jeweils 2 Tage in der Woche über mehrere Monate. Am Telefon sicherte ihre Chefin zu, diese Zeit zu bezahlen. Jetzt nimmt sie davon Abstand. Mehr noch, meine Freundin und ihre Kollegin sollen die Arbeitszeit, die für die Weiterbildung drauf geht, rausarbeiten. Am Montag hat sie wegen dieser Problematik einen Termin mit der Chefin. Ich bräuchte also schnell Antwort. Lieben Dank!!!

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"Carpe diem!"

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... das eine ist: Eine Zusage ist eine Zusage - nur: kann sie die Zusage glaubhaft machen? Das andere: Was heißt 'ermöglicht'? Fortbildung auf den Wunsch deiner Freundin oder im Interesse und auf Initiative der Firma?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ClaudiLu
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 118x hilfreich)

Die Zusage bzw. 1. Aussage war am Telefon und da war meine Freundin mit ihrer Chefin allein - ergo keine Zeugen. Das Angebot kam von der Firma - also keine Bitte meiner Freundin. Sie steht dann qualitativ besser da, wird ihre Qualifizierung auch im Job umsetzen und eine beratende Tätigkeit mit den Kunden nach ihrem Abschluß führen - also neben ihrer eigentlichen Tätigkeit. Also gut für die Firma!

Und dann noch was: Kriegt man wirklich diese ganzen Stunden vom Arbeitssoll her nachgearbeitet?

Und noch was: die Weiterbildung ist in einem anderen Ort, also bleibt meine Freundin auch auf den Benzinkosten "sitzen".

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"Carpe diem!"

-- Editiert am 17.04.2009 17:49

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

Vorschlag 1: Mit dem Chef reden und einen Vertrag machen des Inhalts, dass deine Freundin sich für .. weitere Jahre verpflichtet, bei der Firma zu arbeiten oder bei vorzeitiger Kündigung die Fortbildungskosten anteilig zurückzahlt.
Vorschlag 2: Für die Zeit der FB auf Teilzeit gehen
Vorschlag 3: FB wegen Fortfalls der Geschäftsgrundlage aufgeben.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ClaudiLu
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 118x hilfreich)

Sie hat die Fortbildung schon begonnen. Also kann sie davon jetzt nicht mehr Abstand nehmen. In Teilzeit geht auch nicht. Die Weiterbildung ist von 8 bis 16 Uhr. Danach dann die Rückfahrt. Eine Spätschicht danach zu arbeiten, ist dann unmöglich (organisatorische Gründe), und wohl auch unmenschlich. Sie arbeitet in der Seniorenpflege.

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"Carpe diem!"

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Vanjaa
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich denke schon, dass es einen Unterschied ausmacht, ob die Weiterbildung dem Betrieb zukommt und die Mitarbeiter stärker motiviert sind (vgl. z.B. Seminare zum Thema Betriebsrat mit Preisen über 1000 Euro hier unter [WERBE SPAM GELÖSCHT] ) oder ob die Weiterbildung privater Natur ist (also themenfremd und günstiger). Deshalb kann in Sachen Fortbildung nicht pauschal gesagt werden, ob der Arbeitgeber sie zahlt oder nicht.

-- Editiert von Moderator am 10.07.2015 11:30

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Und dafür gräbst Du einen 6 Jahre alten Beitrag aus???



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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