Weiterbeschäftigung nach Beendigung des Studiums

9. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Dualstudent1988
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Weiterbeschäftigung nach Beendigung des Studiums

Hallo Zusammen,

ich hätte ein paar Fragen zu meinem Arbeitsvertrag.

Zur zeit bin ich als Dualstudent bei einem Unternehmen angestellt.

Mein vertrag endet mit Bestehen der Abschlussprüfung zum B. Eng oder spätestens am 31. Januar 2013.
So weit so gut. Nun steht unter dem Punkt Weiterbeschäftigung nach dem Studium folgendes:

13.1 Spätestens vor Ablauf der letzten drei Monate wird die Firma mit dem Studierenden über einen möglichen, seiner Qualifikation entsprechenden Einsatz im Unternehmen verhandeln.

Dieses Gespräch hat nie statt gefunden auch nach mehrmaligen nachfragen noch nicht. Es soll voraussichtlich nächste Woche erst stattfinden. Bis dahin könnte ich aber schon meine Note bekommen und der vertrag wäre beendet.

Des Weiteren steht in dem Vertrag geschrieben:

13.2 Sofern nach Erlangen des Fachhochschulabschlusses ein Arbeitsverhältnis eingegangen wird, verpflichtet sich der Studierende, eine mind. 2 Jährige Tätigkeit im Ausbildungsbetrieb abzuleisten.

Was bedeutet dass nun für mich?

Endet der Vertrg fristgerecht obwohl nie ein Gespräch statt gefunden hat?
Offiziel ist Einstellungsstop bei uns in der Firma.
Könnte ich eine Weiterbeschäftigung verlangen?

Und wenn ich eine andere Beschäftigung finde und die Firma micr dann Trotzdem ein Angebot unterbreitet, muss ich das dann annehmen?

Danke für eure Hilfe.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)


der Vertrag endet automatisch spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt,
oder schon früher mit Bestehens der Prüfung

eine Weiterbeschäftigung "zu verlangen" im Sinne eines durchsetzbaren Anspruches sehe ich nicht

du könntest zwar die vereinbarten "Verhandlungen" verlangen, aber einen konkreten Weiterbeschäftigungsanspruch kann man aus dem Umstand, daß über "mögliche Einsätze im Unternehmen" verhandelt werden soll, nicht ableiten

ein Vertragsangebot , sofern eines kommen sollte, kann man natürlich ablehnen, d.h. man muß es nicht annehmen


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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

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#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

... sehe ich auch so wie Jennerwein.

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