Weiterarbeiten nach Kündigung ohne Arbeitsvertrag

27. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Tergenna
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)
Weiterarbeiten nach Kündigung ohne Arbeitsvertrag

Hallo.
Ich muss hier mal eine Frage stellen,weil ich bei meinen Internetrecherchen noch keine befriedigende Antwort finden konnte.
Zur Situation:
Mein Freund hat im Oktober 2015 in einer kleinen Firma mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag angefangen zu arbeiten. Er hat sich dort auch gut eingearbeitet. In der vorletzten Woche der Probezeit erhielt er dann allerdings die Kündigung. Nach einem Gespräch mit der Chefin stellte sich dann heraus, dass sie ihm einen neuen Arbeitsvertrag geben möchte um die Probezeit noch einmal zu verlängern (um sicher zu gehen, dass er wirklich auf die Stelle passt).
Hier nun die erste Frage : Ist das überhaupt rechtens? 
Aber die Geschichte geht noch weiter :
Er ging nun weiter arbeiten, da er die mündliche Zusage auf hatte,dass er einen neuen Vertrag bekommt. Leider ist dieser bis heute nicht da (Kündigung war zum 7.4., heute ist der 27.4.). Er hat seine Chefin schon mehrmals darauf angesprochen, sie vertröstet ihn immer wieder, da sie bis jetzt noch keine Zeit dafür hatte sich darum zu kümmern.
Ich habe ein sehr mulmiges Gefühl bei der ganzen Sache.
Also die 2. Frage dazu:
Wie ist hier die rechtliche Lage? Ist die Kündigung sogar unwirksam, wenn er trotzdem weiter arbeiten darf?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

meine Meinung:
1x 6 Monate Probezeit, alles darüber hinaus ist unwirksam und nicht im Sinne des §622 Abs. 3 BGB .
Die Kündigung ist wirksam, aber mit der Annahme der Arbeitsleistung wurde am 08.04. ein erneutes unbefristetes Beschäftigungsverhältnis eingegangen. Wenn es ein Betrieb mit weniger als 10 Mitarbeitern ist, greift allerdings nicht der Kündigungsschutz und der Arbeitgeber kann erneut mit 4 Wochen Frist zum 15. oder Monatsende kündigen. Bleibt die Frage nach der Vergütung für April; da darf man gespannt sein.

Alles in allem unprofessionell vom AG. Er hätte ohne Probleme bis zu 2 Jahre (mit bis zu 3 Verträgen) sachgrundlos befristen können.

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tergenna
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Dass diese Vorgehensweise der Arbeitgeberin unprofessionell ist kann man nichts entgegnen. Aber leider steht man als Arbeitnehmer trotzdem in einer Abhängigkeit zu ihr.
Auf die Aprilvergütung sind wir auch gespannt.
Mit welchem Paragraphen kann ich argumentieren, dass die Kündigung mit Annahme der weiteren Arbeitsleistung ungültig ist?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Zitat:
Mit welchem Paragraphen kann ich argumentieren, dass die Kündigung mit Annahme der weiteren Arbeitsleistung ungültig ist?


Die Antwort von Retels ist vollumfänglich korrekt.
Was möchtest Du denn jetzt mit Paragraphen anfangen? Ich glaube nicht, dass das irgendjemand weiter bringt, die jetzige Konstellation in BGB-Paragraphen abzubilden. Es wäre vielleicht eine Übungsaufgabe für angehende Juristen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tergenna
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Einfach als Argumentation gegenüber der Chefin.
Aber ich habe es im BGB gefunden. Paragraph 625. Stillschweigende Verlängerung.

1x Hilfreiche Antwort

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