Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld zum Kindesunterhalt?

5. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
BluePonte
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 29x hilfreich)
Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld zum Kindesunterhalt?

Hallo!

Folgende Situation bei mir. Ich bekomme für meine 12 jährige Tochter Unterhalt - 312 €. Nun hab ich folgende Fragen. Zum ersten bekommt mein Ex-Mann jetzt Weihnachtsgeld, dazu hat er im Juni/Juli Urlaubsgeld bekommen. Diese 2 Komponenten sind nicht bei dem Unterhalt nicht berücksichtigt worden. Da kann ich doch jetzt was von ihm verlangen oder? Zum anderen noch eine Frage, er hat den Unterhalt einfach geändert vor 2 Monaten, weil er weniger verdient wie er sagte. Wie sieht es mit der Pflicht von ihm aus, mir zu zeigen was er verdient, vor allen Dingen auch jetzt wenn das Extrageld für ihn kommt? Da muss er mir doch die Abrechnung oder den Kontoauszug zeigen? Nach meinem Wissensstand muss er etwas vom Weihnachtsgeld zahlen, beim U-geld bin ich mir rückwirkend nicht sicher. Danke schon mal im voraus für eure Antworten.http://www.123recht.net/graphx/smilies/smile.gif
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34 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

Kindesunterhalt wird einkommensabhängig nach DDT bezahlt.
Einkommen = Gehalt, Weihnachts-, Urlaubsgeld, Steuerrückerstattung.

312€ ist der Zahlbetrag eines bereinigten Einkommens zwischen 1500 und 2300€.
Der anteilige Kindergeldbetrag wird berücksichtigt.

Verdient dein Ex mehr als 2300€, wäre ein höherer KU fällig.


Grüßle

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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BluePonte
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 29x hilfreich)

Danke, das weiss ich ja. Es geht jetzt eigentlich darum ob er mir vom Weihnachtsgeld bzw. Urlaubsgeld etwas zahlen muss, da dies damals in die Berechnung nicht mit eingeflossen. Im übrigen ist ja interessant das ich auch von seinen Steuerrückzahlungen was bekomme. Kann ich das rückwirkend geltend machen von letztem Jahr? Wenn nicht auch egal, doch von dem Bescheid in diesem Jahr ( 2006 Steuerbescheid ) muss er doch was zahlen?
Nochmal eine sehr wichtige Frage - wie sieht es mit der Auskunftspflicht von ihm aus, er muss mir die entsprechenden Unterlagen doch vorlegen?

26x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

ja, du hast das Recht, alle zwei Jahre Auskünfte über das Einkommens deines Ex zu verlangen.

Sonderzahlungen und Steuerrückerstattung erhöhen das Jahreseinkommen und werden auf den Monat verteilt.

Rückwirkend geht nix.

Ich wollte dir eigentlich nur demonstrieren, wie groß die Spanne ist, was das Einkommen angeht, die immer noch selbe Höhe des KU`s rechtfertigt.

Es geht schon um Kindesunterhalt?

Grüßle


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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

-- Editiert von Schwesterchen am 05.11.2007 02:35:30

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BluePonte
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 29x hilfreich)

Erstmal vielen dank für deine Antworten zu später Stunde. ja es geht um Kindesunterhalt für meine Tochter ( 14 Jahre, hatte mich oben vertan, ist ja schon spät). Nun sagtest du das rückwirkend nicht mehr geht. was ist wenn er sich weigert mir Auskünfte zu erteilen. Dann kann ich auch nix mehr geltend machen wenn er zuviel verdient oder Extrazahlungen bekommen hat. Die Steuerrückzahlung müsste er bald bekommen, spätestens januar also. was ist wenn ich jetzt sage er soll mir zeigen wieviel weihnachtsgeld er erhält und im Januar zeigt er mir seinen Steuerbescheid nicht. kann ich ihn dazu anhalten mir diesen Bescheid zu zeigen? du hast aber verstanden das das W-geld nicht aufgerechnet wurde bzw. übers Jahr verteilt wurde. dann muss er also jetzt im Dezember den Betrag zahlen den er netto ende November bekommt, das habe ich doch richtig verstanden?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ostseeperle
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 24x hilfreich)

Hallo zusammen

schau mal hier nach

Urlaubsgeld: wird angerechnet
Weihnachtsgeld: wird angerechnet


http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/spesen.html


mfg Ostseeperle

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

also irgendwie versteh ich jetzt was falsch...:(

quote:
dann muss er also jetzt im Dezember den Betrag zahlen den er netto ende November bekommt,


KU errechnet sich aus dem Jahreseinkommen, da kann man nicht einfach das Mehr für einen Monat heranziehen.

Es gibt also keinen Titel.
Du könntest, wenn du meinst, der KU, den dein Ex zahlt, wäre zu niedrig, beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten, die kümmern sich dann um alles.

Verdient dein Ex denn soviel mehr als 2300€?

Grüßle

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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

man man man dem alten auch noch die sonderzahlungen wegnehmen wollen....zum kotzen und ohne worte!!! ER scheint arbeiten zu gehen dafür und DU??? :kotz:

56x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Paddy, in einer intakten Familie profitieren die Kids auch von den Sonderzahlungen, wieso bei geschiedenen Eltern nicht???? Es geht hier um KU - nicht EU!!!!!

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo,

also die Frage ist erst einmal, ob es einen Unterhaltstitel gibt oder nicht. Vielleicht habe ich das überlesen - aber ich meine nichts darüber in den Beiträgen der Fragestellerin gefunden zu haben.

Wenn es einen Titel gibt, dann ist der zu bedienen. Auch wenn der Vater weniger oder mehr verdient ist erst mal der Unterhalt weiter zu bezahlen. Wenn der Kindesvater trotdem den Unterhalt reduziert, kann man die ausstehenden Beträge notfalls per Gerichtsvollzieher eintreiben. Wenn sich die Einkommensverhältnisse (inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) um mehr als 10% ändern, kann von Kindesmutter oder Kindesvater Abänderungsklage erhoben werden.

Wenn es jedoch keinen Titel gibt, dann ist für die Vergangenheit nichts mehr zu machen. Insbesondere ist dann auch der reduzierte Unterhalt zu akzeptieren.

In beiden Fällen steht der Kindesmutter das Recht zu, alle zwei Jahre Unterhaltsauskunft vom Kindesvater zu verlangen. Dann muss der Kindesvater wahrheitsgemäß ALLE Einkünfte offenlegen. Tut er das nicht, unwahr oder nicht vollständig, dann kann man im Rahmen einer Stufenklage erst das Einkommen gerichtlich ermitteln lassen und dann in einem zweiten Klageschritt die Unterhaltshöhe (neu) festlegen lassen. Der neue Unterhalt kann ab Klageeinreichung rückwirkend gefordert werden.

Grüße

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"Meine private Meinung - Rechtsberatung gibt's beim Rechtsanwalt!"

-- Editiert von Groellheimer am 05.11.2007 10:40:27

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BluePonte
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 29x hilfreich)

Hallo danke erstmal für die Antworten.

Zu dem Beitrag von paddy sei zu sagen. Du hast überhaupt keine Ahnung, ich habe 2 Jobs um meine Tochter und mich durchzubringen. derr vater hat jahrelang sich nicht um Kind gekümmert. also erlaub dir keine Urteile über Leute die du nicht kennst. ich sage ja auch nicht1 du bist ein Sozialschmarotzer ohne zu wissen ob es stimmt.

Zu den anderen Äußerungen. Ein Titel besteht nicht. Nun wurde aber das weihnachtsgeld in der Berechnung für den monatlichen Unterhalt nicht herangezogen. so dass er diesen Monat, also am Ende Kindesunterhalt von dem zahlen muss was er netto rausbekommt. Sonst wäre es mir ja monatlich dazugegeben worden. Nur dies war nicht der Fall. das mit der Auskunft ist gut zu wissen. was irgendjemand wo es einennentsprechenden Gestzestext dazu gibt, damit ich ihm das auch, mal ohne Anwalt plausibel machen kann? Nochmals vielen dank für eure Antworten und Paddy keine vorschnellen Urteile mehr. ich arbeite hart für meine Tochter und mich.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Das Weihnachtsgeld wird durch die 12 Monate geteilt. Es ist fraglich, ob sich bei Betrachtung der Düsseldorfer Tabelle sich dies überhaupt auf die Höhe des zu zahlenden Unterhalts auswirkt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

was mich jetzt persönlich interessiert hätte:

Verdient dein Ex denn um so vieles mehr als 2300€?
Bis zu dieser Grenze liegt der Zahlbetrag abzgl. Kindergeld-Anteil bei 312€, die du für euer Kind ja auch bekommst.

Grüßle

Och meri,

das versuch ich schon in jedem Beitrag zu vermitteln...:)

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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

-- Editiert von Schwesterchen am 05.11.2007 11:45:17

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

quote:
so dass er diesen Monat, also am Ende Kindesunterhalt von dem zahlen muss was er netto rausbekommt.


Immer noch nicht...

Das Weihnachtsgeld wird auf 12 Monate verteilt.

Grüßle



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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo,

wenn es keinen Titel gibt, dann solltest du die Höhe des Unterhaltsanspruches berechnen.

Zunächst einmal müsstest du dazu deinen EX unter Fristsetzung schriftlich zur Unterhaltsauskunft auffordern.

Basis für die Unterhaltsberechung ist das bereinigte Nettoeinkommen. Nimm das Netto Jahreseinkommen zzgl. Weihnachstgeld, Urlaubsgeld etc. abzgl. Aufwendungen, z.B. ehebedingte Schulden und teile das Ganze durch 12. Mit diesem Betrag gehst du dann in die Düsseldorfer Tabelle und findest heraus in welche Einkommensgruppe dein Ex fällt. Wenn er nur für zwei Personen Unterhalt zahlt, wird er noch eine Stufe höher gruppiert. Daraus ergibt sich die Unterhaltshöhe. Die ist abzüglich anteiligem Kindergeld zu zahlen.

Wenn der Kindesvater in eine der Gruppen 1 - 6 fällt, dann wird der Unterhalt jedoch nur geringfügig variieren. Das ist deshalb so, weil in diesen Gruppen das Kindergeld nur gestaffelt angerechnet wird. Und somit ergibt sich in all diesen Gruppen fast der gleiche Unterhaltsbetrag. Nach den von dir genannten Zahlen könnte das in deinem Fall schon greifen - das haben meine Vorrednerinnen versucht dir zu erklären.

Wenn du die Rechnung nicht selbst durchführen kannst, dann solltst du dich an das Jugendamt wenden. Die werden dir dabei behilflich sein.

Grüße

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"Meine private Meinung - Rechtsberatung gibt's beim Rechtsanwalt!"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

--Das Weihnachtsgeld wird auf 12 Monate verteilt.--

Weitere Variante ist:
Das Weihnachtsgeld wird monatlich gezahlt, was sich ebenfalls nicht, oder nur geringfügig auf den zu zahlenden monatlichen Unterhalt auswirkt. Eine Sonderzahlung Weihnachtsgeld für Unterhaltsempfänger durch den Unterhaltspflichtigen gibt es nicht.:(

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

mag ja sein, dass ich im unrecht bin, aber trotzdem werden hier immer gedanken geäussert dem alten die kohle aus der tasche zu ziehen und sei es auch nur das hart verdiente weihnachtsgeld. auf diese paar euro kommt es nun doch nicht an oder?

lass ihm doch das weihnachtsgeld und lass ihm sich drüber freuen und gut!!! aber dann noch forderungen stellen wenn er unterhalt zahlt und es pünktlich zahlt verstehe ich nicht. immer noch einen euro mehr rausschlagen was? ihm bloss keine freude haben lassen an dem geld was ER verdient hat, immer noch mehr aus der tasche luchsen. er zahlt doch schon, kann man es nicht dabei belassen?

nee natürlich nicht, auch an die sonderzahlungen muss man/frau ja ran. ich würde frauen/kinder verstehen, wo der mann nix zahlt und sich weigert. aber in diesem fall nenn ich es mal kurintenfuchserei. es wird in erfahrung gebracht, dass der alte mal ein paar euro mehr bekommt und da muss man ja auch gleich noch ran. also wenn es auf diese paar euro, die er einmal im jahr mehr bekommt um sich vielleicht mal was zu kaufen, ankommt.

paddy

17x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Zweitfrau2006
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 13x hilfreich)

Mir fällt dazu nur eines ein:

"Gier frißt Hirn"

9x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Ziehe meinen Beitrag zum vorangehenden Posting zurück.


-- Editiert von Groellheimer am 06.11.2007 11:27:58

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Hallo!

Melde ich mich hier auch mal zu Wort.
Wie meine Vorgänger schon geschrieben haben, kannst Du beim JA eine Neuberechnung vornehmen lassen.
Dort muss er dann sein Einkommen der letzten 12 Monate (einschl. Sonderzahlungen), Steuerrückerstattungen und sonstiges Einkommen vorlegen.
Dies alles wird zusammengezogen und dann durch 12 geteilt. (abzgl. Pauschalen evtl. f. Versicherungen etc.) so ergibt sich sein mtl. pauschaliertes Nettoeinkommen und davon wird der Unterhalt berechnet.

aber, so wie einige andere schon erwähnt haben, kann sein, dass das bisschen Urlaubs- und Weihnachtsgeld den Kohl nicht fett macht.

Desweiteren habe ich auch oft den Gedanken, dass manche Mütter ihre Ex nur abzocken wollen.
Mensch, wenn er zahlt ist doch gut.
Die Väter haben einen Selbstbehalt von nur 900€ !
Davon sollen sie leben. Versucht das mal zu verstehen. Es ist schon krass, dass man alles was man mehr verdient auch gleich wieder los wird.
Ich spreche aus Erfahrung.

LG beijing

8x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
BluePonte
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 29x hilfreich)

Nun möchte ich auch mal einiges dazu sagen. Zum ersten sei erwähnt das keiner die Umstände hier kennt. Er lebt mit einer neuen Lebengefährtin zusammen, dessen kind er mehr zukommen lässt als unsereem eigene. Es geht mir hier nicht um Pfenningfuchserei, er ist seinen Verpflichtungen auch nicht nachgekommen. Hat einfach fast 50 € abgezogen mit fadenscheinigen Begründungen. Lohnabrechnungen hat er seit 3! Jahren, also seit der Scheidung nicht vorgelegt. Ich muss für das Kind alles bezahlen ob es Schülbücher, Sachen oder sonst was ist. Er bezahlt nix und gibt lieber dem anderen Kind Taschengeld. Hätte ich das alles gewusst hätte er das Sorgerecht nicht mehr. Nicht in welchen Kreisen er sich jetzt bewegt. Wie gesagt keiner(einige ) hat eine Ahnung von der Situation aber große sch...haben.
Hätte auch Unterhalt von ihm haben können, hab mir aber stattdessen 2 Jobs gesucht, wo ich um halb 7 aus dem Haus muss. Und am Nachmittag nochmal gehen muss. Nur um meiner Tochter und mir auch mal was zu gönnen.
Ich hab einfach nur noch eine Frage: Sollte sich herausstellen das er vorsätzlich das Geld abgezogen hat und dies nicht der Wahrheit entspricht, bekomm ich es doch wieder oder? Nicht für mich sondern für meine Tochter. Und wenn dies so ist sind es ein paar hundert €( pro Monat zw. 25 - 50 €- seit Juni ) um die er mich beschissen hat. Denke ist mein gutes Recht seine Einkünfte einzusehen, was er bisher verweigerte. Wohl nicht umsonst!

-- Editiert von BluePonte am 06.11.2007 23:01:55

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
musiker01
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 24x hilfreich)

Hmm, dafür das Du die Ausgaben für das Kind hast, erhälst Du doch Unterhalt???

Und wieso soll das Kind der neuen Partnerin nicht auch Taschengeld haben dürfen?

Also irgendwie liest Du Dich tatsächlich als wärest Du a) Eifersüchtig/neidisch auf Deinen Ex und b) als würdest Du ihm im Zweifelsfalle noch nicht mal die Butter aufm Brot gönnen.....

Da krieg ich das :kotz:

Viele Grüße

14x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
musiker01
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 24x hilfreich)

Achso, ich vergaß: zur Bestreitung der Kosten fürs Kind bekommst Du ja auch noch Kindergeld.

:bang:

Viele Grüße

6x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

also, irgendwie hab ich das Gefühl, dass es gar noch sooo sehr um Geld geht, oder?

quote:
Ich muss für das Kind alles bezahlen ob es Schülbücher, Sachen oder sonst was ist.


Was machst du mit 316€ KU und 154€ KG?
Sparen?

quote:
Er bezahlt nix und gibt lieber dem anderen Kind Taschengeld.


Taschengeld für euer Kind ist im KU inbegriffen.

quote:
Hätte ich das alles gewusst hätte er das Sorgerecht nicht mehr.


Sooo einfach geht das nun auch nicht.

quote:
Hat einfach fast 50 € abgezogen mit fadenscheinigen Begründungen.


Wobei er immer noch den Regelsatz nach Stufe6 DDT bis zu einem Einkommen von 2300€ zahlt.

Verdient dein Ex denn so viel mehr als 2300€?

Grüßle



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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

-- Editiert von Schwesterchen am 07.11.2007 09:49:44

5x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Irgendwie will sich die TE nicht helfen lassen !

Wir wissen immer noch nicht ,ob es einen Titel gibt (oder hab ich das überlesen ?)

---------------
Ich hab einfach nur noch eine Frage: Sollte sich herausstellen das er vorsätzlich das Geld abgezogen hat und dies nicht der Wahrheit entspricht, bekomm ich es doch wieder oder?
von BluePonte - 06.11.2007 22:56:38
----------------

Grölli hat doch schon gesagt ,ohne Titel ,nichts rückwirkend !

Und wir wissen immer noch nicht wieviel der KV verdient !

Denn er muss ja noch 10% mehr als 2300€ verdienen ,bevor (wenn ein Titel besteht) der Titel abgeändert wird ,dh die TE mehr kriegt !

Verstehe auch die Logik nicht ,im Dezember mehr Unterhalt haben zu wollen ,wegen dem Weihnachtsgeld !
Das ist doch im Unterhalt mit eingerechnet ,oder wer hat das nach der Scheidung bei euch geregelt ?
Habt ihr gewürfelt wieviel er zahlen soll,oder war da ein Sinn hinter ?

Fragen über Fragen :???:

LG

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Souljin
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 24x hilfreich)

Hi,

ich bin auch in solch einer Situation, allerdings bin ich der Vater, dem jeder Cent aus der Tasche gezogen wird. Meine Ex geht nicht arbeiten, lebt mit einem neuen Partner zusammen in seiner Eigentumswohnung wo sie "keine Miete" bezahlt, sich aber vom Amt Wohngeld zahlen lässt und auch noch Hartz IV dazu bekommt, weil sie ihre Partnerschaft ganz einfach verschweigt. Ich Verdiene im schnitt 1250 Euro Netto, davon muss ich alles was über 1000 Euro ist ans Jugendamt für den Unterhalt Überweisen, da sie Unterhaltsvorschuss bekommt weil mein Einkommen nicht hoch genug ist um für beide Kinder den vollen Unterhalt zahlen zu können. Sobald ich mal eine Sonderzahlung von meinem Chef bekomme, sprich Urlaubs-/ Weihnachtsgeld oder mal eine Prämie weil wir bei schlechtem Wetter arbeiten mussten, wird sofort wieder alles auf den Unterhalt angerechnet. Ich habe nichtmal die Möglichkeit mir Geld für z.B. Kaution einer neuen Wohnung, Reperaturen fürs Auto u.s.w. zur Seite zulegen, weder auf einem Sparbuch, noch zuhause, da alles sofort vom Jugendamt gepfändet wird. Langsam aber sicher frage ich mich echt in was für einer Welt wir eigentlich leben... Die Frau entscheidet mal kurz das sie keine lust mehr auf den Vater ihrer Kinder hat und zieht samt Kinder aus und verlangt das der Vater schön arbeiten geht und alles Löhnt. Wo bitte ist da die Gerechtigkeit??? Was mich am meisten stört, sie hat zusammen mit ihrem Partner fast 3000 Euro im Monat zur Verfügung und ich muss mit lächerlichen 1000.- klar kommen, wo schon die hälfte an Miete weg geht, nach den restlichen fix kosten (Versicherungen, alt Schulden aus der Ehe etc.) bleiben mir gerade mal 200 Euro für Sprit, Lebensmittel u.s.w. Und sobald ich mal ein paar Euro mehr bekomme, weil mein Chef mir was gutes tun möchte muss ich das auch noch abtretten....

Also ganz ehrlich, sei doch bitte zufrieden mit dem was du bekommst, im Normalfall hast du für dein Kind im Monat ca. 400 Euro zur Verfügung durch Unterhalt und Kindergeld. Welches Kind braucht im Monat 400 Euro??? Es ist gerechtfertigt, das der Vater solange voll für seine Kinder aufkommt, solange die Kinder eine Vollzeit Betreuung brauchen (sprich bis sie ca. 10-12 Jahre alt sind), aber sobald die Mutter wieder arbeiten kann sollte man den Unterhalt so anpassen, das beide gleicher massen für das Kind aufkommen. Aber in diesem Punkt sind die Gesetze in unserem Land einfach zu fest gefahren und vorallem total veraltet.

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17x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Wie wärs mit nem eigenen Thread?

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Wie wärs mit nem eigenen Thread?

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Souljin
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 24x hilfreich)

Warum sollte ich einen eigenen Beitrag eröffnen, wenn es eigentlich um das selbe Thema geht, nämlich den Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld. Finde es halt eine Frechheit wenn man dem Vater nicht mal die paar Euro mehr im Jahr gönnt. Hab das auch nochmal nachgerechnet, eine Mutter bekommt im Monat pro Kind ca. 500 Euro an Unterhalt und Kindergeld!!! Reicht das den nicht??? Wenn ich meinen Kindern was gutes tun möchte, dann geb ich den beiden so was, oder kauf ihnen das was sie brauchen. Aber lasst doch bitte den Vätern wenigsten noch irgendeine Freude, es kann doch nicht wahr sein das man sein ganzes Leben schuften geht und selbst so gut wie nichts davon hat... Klar gönne ich meinen Kindern das sie keine Finanzielen sorgen haben müssen, aber ich selbst möchte auch noch Leben können.

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6x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

quote:
Welches Kind braucht im Monat 400 Euro???


400 € für ein Kind sind nicht viel.
anteilig Miete, Strom, Wasser, Versicherungen, Kleidung, Schulbedarf, Vereinsbeiträge, Musikunterricht, Taschengeld, Geburtstagsgeschenke für Freunde, Geburtstagsfeier des Kindes, usw. usw.

und dann soll ja der Unterhaltsempfänger vom laufenden Unterhalt noch ansparen für Mehr-/Sonderbedarf wie Klassenreisen, Zuzahlungen zu Zahnspangen (natürlich zahlt die Kasse das absolut notwendige aber welche Eltern möchten ihrem Kind das tragen nicht etwas erleichtern?), Kommunion/Konfirmation usw.

und 50 € im Monat wären gerade mal 600 € im Jahr die man zusammengekratzt hat.

Ich habe Kontakt zu einem Vater der jahrelang meinte der Unterhalt den er zahlt wird nicht fürs Kind gebraucht, er zahle viel zu viel.
Jetzt ist Kind zu ihm gezogen und die Ex zahlt und er staunt nicht schlecht was da gerade mal so nebenbei an Kosten im Monat anfallen und fragt sich wie er davon noch ansparen soll und er bekommt das was er früher gezahlt hat.

http://www.t-online.de/eltern/familie/id_20296544/hartz-iv-welchen-bedarf-haben-kinder-.html

Hier sprechen wir vom HartzIV-Niveau d.h. das Kind hat wirklich nur das was absolut notwendig ist.

http://www.familie.de/eltern/sparen/artikel/kosten-fuer-kinder-was-es-kostet-ein-kind-grosszuziehen/kosten-fuer-kinder-was-es-kostet-ein-kind-grosszuziehen/

Das ist die Realität ohne seinem Kind großartigen Luxus zu gönnen.

Kleine Hexe

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