Weihnachtsgeld pfändung....

4. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
Astrafan
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 58x hilfreich)
Weihnachtsgeld pfändung....

Hallo ich habe Weihnachtsgeld bekommen das waren brutto 880 euro,
Netto waren es dann nur noch 440, pus meinen lohn im normalfall wird von meinem netto ein betrag von 500 euro einbehalten und jetzt wurden 623 euro einbehalten, nach rückfrage beim AG wurde mein Weihnachtsgeld mit in den pfändbaren betrag gerechnet und zwar i-wie brutto.

Kann man mich hier mal aufklären, da die in der Pers.abteilung eh etwas überfordert sind was hier rechtens ist.
Z.b. Wurde sogar eine belastungszulage mitgepfändet obwohl diese pfändungsfrei ist nach 850 zpo...

Danke

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4 Antworten
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#1
 Von 
herb53
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 76x hilfreich)


Um dazu etwas genaueres sagen zu können, müsstest Du schon etwas mehr Angaben machen:

Gesamtes Bruttoeinkommen,
gesamte Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge,
Anzahl der unterhalsberechtigten Personen.

Was sind Belastungszulagen?

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#2
 Von 
Astrafan
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 58x hilfreich)

Naja das wollte ich jetzt hier nicht genau schreiben...

aber es wäre für mich interessant zu wissen von welchem Betrag man hier ausgeht.

Weihnachtsgeld ist doch bis zu einer Höhe von 500 Euro nicht pfändbar, Brutto oder Netto ??? Da die bei einer Pfändung vom Netto ausgehen würde ich das hier ebenfalls als zutreffend sehen. Und wenn mir dann von meinem Weihnachtsgeld nach Abzügen noch 440 Euro bleiben sind diese doch von einer Pfändung ausgeschlossen, oder sehe ich das hier falsch? Die nette Dame in der Pers.abteilung sagte mir man gehe hier vom Brutto aus.
Irgenwas is da faul aber mächtig.

Ich warte mal ab was Anfang jan. 13 von meinem Gehalt hängen bleibt und muss dann ggf. meinen AG mal mit meinem Anwalt behelligen

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
herb53
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 76x hilfreich)

Das gesamte Einkommen, einschließlich des Weihnachtsgeldes wird mit dem Bruttobetrag zusammengerechnet. Dann werden die unpfändbaren Beträge nach § 850a ZPO , also auch der Weihnachtsfreibetrag, Erschwerniszulagen etc. zuerst abgezogen. Dann werden die Steuern und SV-Beiträge abgezogen und zwar die von dem gesamten Einkommen.

Von dem verbeibenden pfändungsrechtlichen Nettoeinkommen wird dann der pfändbare Betrag aus der Pfändungstabelle ermittelt.

Das bedeutet in Deinem Fall, dass 500,00 € Weihnachtsfreibetrag zu berücksichtigen sind, obwohl Du netto nur 400,00 € erhältst.

Wenn Du also durch die Weihnachtsgeldzahlung mehr einbehalten bekommen hast, ist das nicht richtig. Es müsste weniger sein.

Dazu, dass die unpfändbaren Beträge mit dem Bruttobetrag abzuziehen sind, gibt es eine Entscheidung des LG Mönchengladbach vom 01.02.2005 5 T 631/04 und eine von dem Landesarbeitsgericht München vom 30.05.2007 7 Sa 1089/06 , wo es um den Weihnachtsfreibetrag geht.

Außerdem gibt es noch viele Entscheidungen, in denen es um Urlaubsgeld und andere unpfändbare Einkommensteile geht, bei denen allen entschieden wurde, dass die unpfändbaren Beträge mit dem Bruttobetrag abzuziehen sind.

Z.B. Urlaubsgeld:

Landesarbeitsgericht Berlin vom 14.01.2000 <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=19%20Sa%202154/99" target="_blank" class="djo_link" title="LAG Berlin, 14.01.2000 - 19 Sa 2154/99: Pfändung, "Bruttoprinzip", "Nettoprinzip", Berechnung d...">19 Sa 2154/99</a>.

Oder:

Bundesarbeitsgericht vom 04.04.1989 8 AZR 689/87 ,
Landesarbeitsgericht Niedersachsen vom 16.09.2011 14 SA 989/10,
Landearbeitsgericht Bremen vom 15.11.2011 4 Sa 41/11 ,
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 15.06.2012 26 K 5884/11 .

Und http://books.google.de/books?id=cGOXG6NpRiAC&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false hier gibt es auf den Seiten 33 - 34 einige Beispiele dazu.


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-- Editiert herb53 am 19.12.2012 07:28

-- Editiert herb53 am 19.12.2012 07:29

-- Editiert herb53 am 19.12.2012 07:31

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Astrafan
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 58x hilfreich)

Danke für die Antwort! Das ist für mich sehr informativ gewesen

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