Weihnachtsgeld nur anteilig bekommen.

5. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Emmuss
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)
Weihnachtsgeld nur anteilig bekommen.

Hallo,
ich hatte mit meinem AG eine Absprache bzgl. meines Gehaltes, ich wollte mindestens 46.000 p. A. haben aber dies ging nicht in der Probezeit darum sind wir so verblieben das ich während der Probezeit 13 Gehälter á 3.500 bekomme jeweils zum Ende des Novembers kommt das 13. Gehalt. Daraus ergab sich für mich das ich während der 6 Monate eigentlich sogar mehr als 46.000 p. A. bekommen müsste. Daraufhin habe ich zugesagt und den Vertrag unterschrieben. Unterschrieben habe ich am 4.10 diesen Jahres. Als nun mein 13. Gehalt kam war ich nicht schlecht erstaunt das knapp 1150€ Netto fehlten. Laut Aussage der Personalchefin habe ich das 13. Gehalt nur anteilig bekommen, auf meinen hinweis darauf hin das dies so nicht in meinem Arbeitsvertrag stünde kam die Antwort: "Ich habe das mit unserem Anwalt besprochen, das braucht man so nicht dort hinein schreiben, das ist so schon ok. Ich weiß das ist irreführend aber so ist es jetzt...".

Hier mal der § Vergütung. als Foto.

Kann das sein das, dass so stimmt, oder kann ich dagegen angehen?

Persönlich fühle ich mich etwas vera***** von meinem AG.

Viele Grüße,
Jens

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17023 Beiträge, 5898x hilfreich)

Da steht nichts von Weihnachtsgeld! Da steht, dass du im November 2 Gehälter bekommst. Eine anteilige "13." Zahlung, falls du erst seit Juli dort arbeiten solltest (diese Info hast du leider bisher verschwiegen), halte ich für korrekt.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Irgendwie versteh ich den Ansatz noch nicht.

Du hast bei 12 Monaten Tätigkeit einen Anspruch auf 46.000 € Brutto, zahlbar in 13 Raten.

Bei nur 6 Monaten wären es dann 23.000 €.

Aus Deinem Beitrag ist nicht erkennbar, wieviel Du in diesem Jahr erhalten wirst und wann Du die Tätigkeit aufgenommen hast.

Dass Dir der AG nicht mehr als vertraglich zugestanden zahlen muss, scheint mit aber klar zu sein.

Berry

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#4
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Ich eher nicht. Im Vertrag ist die Summe der Rate beziffert. Mich würde interessieren auf welcher Grundlage der Anwalt meint, dass man hier nur anteilig Anspruch hat.

By the way: Lass in sämtlicher Kommunikation mit deinem Unternehmen das Wort Weihnachtsgeld weg. Du kriegst 13. Gehälter. Weihnachtsgeld ist etwas anderes.

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#5
 Von 
Emmuss
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
(diese Info hast du leider bisher verschwiegen)
Ich hab doch geschrieben wann ich den Vertrag unterschrieben habe; am 04.10.

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#7
 Von 
Emmuss
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Du darfst die gerne so fühlen, aber deine Personalchefin hat recht.

Zitat (von https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/dreizehntes-gehalt_idesk_PI10413_HI520860.html):
4 Anteiliger Anspruch

Beim 13. Gehalt handelt es sich regelmäßig um die Gegenleistung des Arbeitgebers für laufend erbrachte Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer erwirbt also im Laufe des Jahres – ggf. anteilig – Ansprüche auf Zahlung des 13. Gehalts.

Wird in einem Arbeitsvertrag ein 13. Monatsgehalt vereinbart und wird das Arbeitsverhältnis im Laufe des Jahres beendet, so steht im Zweifel dem Arbeitnehmer das 13. Monatsgehalt im Austrittsjahr anteilig zu, wenn die Parteien des Arbeitsvertrags nichts anderes vereinbart haben; dieser Teilanspruch ist aber, wenn nichts anderes vereinbart ist, erst an dem Tag fällig, an dem auch bei Verbleiben im Betrieb das 13. Monatsgehalt fällig wäre.

Gleiches gilt analog auch, wenn man erst im Laufe eines Jahres in die Firma eingetreten ist.

-- Editiert von Flo Ryan am 05.12.2017 16:37


Verstehe ich nicht. in meinem Vertrag steht doch aber;
Als vergütung für seine Ttäigkeit erhält der Arbeitnehmer ein Jahresbruttogehalt von EUR 45.500,-, zahlbar in dreizehn gleichen Raten von EUR 3.500,-

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#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

.

-- Editiert von HeHe am 05.12.2017 16:47

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17023 Beiträge, 5898x hilfreich)

Zitat (von Emmuss):
Ich hab doch geschrieben wann ich den Vertrag unterschrieben habe; am 04.10.
Stimmt, hatt ich überlesen. Wenn du also erst im Oktober angefangen hast, dann steht dir auch nur 1/4 des 13. Monatsgehaltes zu.

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#11
 Von 
Emmuss
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Stimmt, hatt ich überlesen. Wenn du also erst im Oktober angefangen hast, dann steht dir auch nur 1/4 des 13. Monatsgehaltes zu.

Trotz das im Vertrag die rede von 13 gleichen Raten á EUR 3.500,- ist? Ich finde es immer seltsamer ;-)

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#13
 Von 
Emmuss
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Ja, so nennt man das. Das ändert aber nichts daran, dass der Anspruch auf die dreizehnte Rate in einem Fall wie hier nur anteilig entsteht. Warum sollte der AG verpflichtet sein, dir ein Entgelt für eine Leistung zu bezahlen, die du noch nicht erbracht hast und im laufenden Jahr auch nicht mehr erbringen kannst?


Für mich ist das nicht ersichtlich aus dem Vertrag. Dort ist weder die rede von anteilen noch von einer sich anpassenden Rate. Desshalb gehe/ging ich davon aus das ich dies auch so ausgezahlt bekomme. Ich habe keinen Verweis in meinem Vertrag der das 13. Gehalt als solches definiert wie es hier steht https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/dreizehntes-gehalt_idesk_PI10413_HI520860.html.

Ich bin halt Software-Entwickler, vielleicht tick ich halt so, wenn ich Abhängigkeiten benötige muss ich diese auch definieren und referenzieren. ;-) Für mich macht es keinen Sinn das ein 13.-Gehalt irgendwo definiert ist ohne Zusammenhang zu meinem Vertrag und das dies dann rechtlich Gültigkeit besitzt.

-- Editiert von Emmuss am 05.12.2017 17:00

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#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17023 Beiträge, 5898x hilfreich)

Zitat (von Emmuss):
Für mich macht es keinen Sinn das ein 13.-Gehalt irgendwo definiert ist ohne Zusammenhang zu meinem Vertrag und das dies dann rechtlich Gültigkeit besitzt.
Der Bezug ist doch definiert. 45.500 pro Jahr. 1/4 Jahr = 1/4 Gehalt.

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#15
 Von 
Emmuss
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Der Bezug ist doch definiert. 45.500 pro Jahr. 1/4 Jahr = 1/4 Gehalt.


Ja aber so sind es ja dann keine 13 gleichen Raten. Sondern 12 gleiche raten und eine anteilige. :-D wir drehen uns im Kreis glaube ich.

-- Editiert von Emmuss am 05.12.2017 17:06

1x Hilfreiche Antwort



#18
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

ah.. 4.10 hatte ich auch überlesen. Ok.. dann ist das anteilige richtig. Der Vertrag ist halt blöd formuliert. Eine p.a Summer mit dem Hinweis auf 13. Gehälter wäre hier sinnvoller. Klar kann man da selbst schnell rauslesen, dass man auf jeden Fall zwei volle Gehälter im November bekommt. Ist leider nur nicht so.

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#19
 Von 
Emmuss
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von calimero2010):
ah.. 4.10 hatte ich auch überlesen. Ok.. dann ist das anteilige richtig. Der Vertrag ist halt blöd formuliert. Eine p.a Summer mit dem Hinweis auf 13. Gehälter wäre hier sinnvoller. Klar kann man da selbst schnell rauslesen, dass man auf jeden Fall zwei volle Gehälter im November bekommt. Ist leider nur nicht so.


Ja, nun ja habe nächste Woche ein Gespräch mit der Chefin. Es war ja auch so Mündlich vereinbart wie ich es im Vertrag verstanden habe, sollte sie widererwartend nicht nachgeben werde ich mich halt um eine neue Stelle bemühen. Direkt sowas als Einstieg wäre natürlich bitter.

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