Weihnachtsgeld bei Kündigung zurückzahlen???

28. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
D.Ö.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Weihnachtsgeld bei Kündigung zurückzahlen???

Hallo ihr Lieben,
könnt ihr mir vielleicht sagen, ob ich mein Weihnachtsgeld (am 23.11.06 erhalten) zurückzahlen muss, wenn ich zum 31.12.06 kündige?? Meine neue Stelle werde ich am 01.01.07 antreten. Hier ein Auszug aus meinem Arbeitsvertrag:

Die Arbeitnehmerin erhält zum Ende des 1. halbjahres 75 % ihrer monatlichen Bezüge als Urlaubsgeld, zum Ende des 2. Halbjahres ein Weihnachtsgeld in gleicher Höhe. Tritt die Arbeitnehmerin nach dem 1. Januar in die Dienste der Arbeitgeberin, werden diese Zahlungen entsprechend der tatsächlichen Beschäftigungsdauer anteilig gezahlt. Der Anspruch auf Urlaubsgeld und/oder Weihnachtsgeld entsteht erst nach bestandener Probezeit.

Die Zahlung von Prämien, Gratifikationen, Tantiemen und sonstifen Leistungen dieser Art liegt im freien Ermessen der Arbeitgeberin. Sie begründet keine Erwartung auf Zahlungen gleicher Art und Höhe in der Zukunft und keine Rechtsansprüche, auch wenn die Zahlungen wiederholt ohne ausdrücklichen Vorbehalt der Freiwilligkeit erfolgen. Die Arbeitgeberin ist zum Widerruf zugesagter Leistungen dieser Art berechtigt, sobald die Arbeitnehmerin den Arbeitsvertrag kündigt oder in ihrer Person ein wichtiger Grund vorliegt, der die Arbeitgeberin zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverstrages berechtigt.

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.. Brauche schnellen Rat... :(

LG
Derya

-- Editiert von D.Ö. am 28.11.2006 09:18:45

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

JA

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#2
 Von 
D.Ö.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo murgab,
danke für Deine kurze Antwort, aber ich verstehe nicht warum? Ich würde aus meinem Vertrag entnehmen, dass mir mein Weihnachtsgeld zusteht und ich das nicht zurückzahlen muss... Weil Klauseln zu Rückzahlungen zustehender Sonderzahlungen nicht eindeutig mit Fristen geregelt sind. Hast Du eine Begründung für Deine Antwort, ich will's nur nachvollziehen können.. :???:
Danke!

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#3
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Ich habe auch von der Regelung gehört, dass der Betrieb eine Rückzahlung verlangen kann, wenn der Vertrag nicht über den 31. März (oder wars der 1.3.???) des Folgejahres besteht. Begründen kann ich es leider nicht - ich weiß nur, dass es diese Modalität bei mehreren Betrieben gibt.

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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#4
 Von 
D.Ö.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, davon habe ich auch gehört, aber müssen diese Fristen nicht vertraglich festgehalten sein?
Ich dachte eigentlich, solange im Arbeitsvertrag, der Arbeitgeber nicht ausdrücklich erwähnt, dass er bei Kündigung das Weihnachtsgeld zurück haben will, kann ich es auch behalten.
Oder sehe ich das falsch??? :???:

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#5
 Von 
dittmann
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 36x hilfreich)

In Ihrem Vertrag steht doch, daß der AG sich das Geld wiedeholen kann, wenn Sie kündigen.
Hört sich für mich ziemlich eindeutig an.

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#6
 Von 
D.Ö.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja nur bezieht sich diese Aussage nicht auf Prämien, Gratifikationen, Tantiemen und sonstige Leistungen dieser Art??

Im ersten Absatz steht doch, dass Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld nach bestandener Probezeit besteht und da steht nix von Rückzahlungen bei Kündigung.

Hilfeeee! ich muss wohl mal einen Anwalt fragen, bevor ich kündige! Die ganze Sache ist mir immer noch zu unklar... :(

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#7
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Nur eine kleine Zwischenfrage ...
Gilt hier ein Tarifvertrag? Wenn ja, welcher?
Hier wird die Weihnachtszuwendung meist geregelt.

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#8
 Von 
lindaa80
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Frag einfach Deinen Chef, ich habe ihn auch gefragt,, ob ich ihm das Wgeld einfach kommentarlos zurück überweisen soll oder was soll ich machen, hab mich éinfach dumm gestellt :-) Tja, was soll ich sagen, ich darf das Wgeld behalten :-)

LG

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#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Frag einen Anwalt unter 123recht ist keine teure Sache, bringt aber Klarheit:)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. die frage ist, ob w'- und U-geld tariflohn sind. nach dem wortlaut würde ich das bejahen. dann fallen diese zahlungen nicht unter den prämien-(etc)-vorbehalt. sofern es nicht einen tv gibt, der es anders regelt.

p.s. im öffentlichen dienst - bat - gab es eine komplizierte regelung, die zur zurückzahlung verpflichtete, sofern ..
das ist durch tvöd radikal vereinfacht worden zugunsten einer stichtagsregelung (wer am 1.12 in lohn und brot ist ..)

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#11
 Von 
D.Ö.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Ihr Lieben,
vielen Dank für die vielen Antworten.

Um die Frage von Ortilla und Blaubär49 zu beantworten: Nein ich habe keinen Tarifvertrag. Und in meinem Vertrag steht zu Weihnachts- und Urlaubsgeld nur das drinn, was ich in meinen aller ersten Beitrag auch schon wort wörtlich einkopiert habe.

Und ich muss sagen, ich verstehe das auch so, dass ich Weihnachtsgeld nicht zurück zahlen brauch..

-- Editiert von D.Ö. am 07.12.2006 14:54:40

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#12
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Das einzige, dass in dem Vertrag zur "Kürzung" von Gratifikationen, zu denen auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld zählen, steht, ist der Widerruf bei Kündigung. Da die Kündigung aber erst nach Fälligkeit und Auszahlung des Weihnachstgeldes erfolgen könnte, hat der Widerruf für das bereits ausgezahlte Weihnachtsgeld keine Wirkung.

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#13
 Von 
D.Ö.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Nein bei mir zählt das Weihnachts- und Urlaubsgeld nicht zu Gratifikationen. Ich habe tatsächlich jedes Jahr Anspruch auf diese Sonderzahlungen und der AG kann diese Zahlungen auch nicht kürzen oder einfach nicht bezahlen! Deshalb steht in meinem Vertrag ja auch:
"Der Anspruch auf Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld besteht nach bestandener Probezeit!"

Die Probezeit ist seit Jahren schon bestanden! Nun möchte ich aber zum 31.01.07 kündigen und deshalb entstand die Frage ob ich mein Weihnachtsgeld zurück zahlen muss.

Nun ja, irgendwie kommen wir hier nicht weiter! Wie schon mal erwähnt, werde ich mir professionellen Rat holen müssen...

Trotzdem danke für all Eure Antworten!

LG
D.Ö.

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