hallo!
wie so oft die frage: muss ich das weihnachtsgeld zurück zahlen, wenn ich gekündigt habe?
ich habe schon viel gelesen und bin jetzt der meinung, dass es wie folgt aussieht:
weihnachtsgeld (50% des monatsgehalts) auf der monatsabrechnung in diesem fall mit dem hinweis "freiwillig" muß nur zurück gezahlt werden, wenn es so klar im vertrag angegeben ist, z.b. wenn eine kündigung bis zum 31.3. des folgejahres volzogen wird. außerdem muß es zurück gezahlt werden, wenn es im tarifvertrag drin steht.
so, nun gibt es einen arbeitsvertrag in dem wörtlich steht:
der monatslohn beträgt brutto: xxx
auf das arbeitsverhältnis finden folgende einschlägige tarifverträge (1.in der jeweils gültigen) (2.nur in der derzeitigen) fassung anwendung: (leer)
in diesem arbeitsvertrag getroffene reglungen gehen tariflichen bestimmungen vor.
der den tariflohn etwa übersteigende teil des lohnes ist keine leistungszulage und wird ohne rechtspflicht unter dem vorbehalt des jederzeitigen widerrufs und der anrechnung bei lohntarif-erhöhungen gewährt. vom arbeitgeber gewährte grafikationen gelten nur als freiwillige leistungen des arbeitgebers, auch wenn sie wiederholt und ohne ausdrücklichen hinweis auf die freiwilligkeit erfolgen und begründen keinen rechtlichen anspruch für die zukunft.
somit besteht in meinen augen keine rückzahlpflicht, oder irre ich mich???
Weihnachtsgeld bei Kündigung zurück zahlen???
2. Januar 2008
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Frage vom 2. Januar 2008 | 19:18
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Weihnachtsgeld bei Kündigung zurück zahlen???
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#1
Antwort vom 2. Januar 2008 | 19:59
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
Hallo, es deutet nach der Schilderung nichts auf eine Rückzahlung hin.
MfG
Und jetzt?
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