Seit 1,5 Jahren wohne ich in einer WG.
Diese befindet sich in einem Reihenhaus mit Garten.
Bestandteil des Mietvertrages ist mein Zimmer mit 12 qm und die gemeinschaftliche Nutzung von einem Gemeinschaftsraum (Wohnzimmer mit ca. 25 qm), Küche, Garten, Bad, Flur und Keller.
Zu Beginn waren es 4 Leute mit jeweils gleich lautenden Mietverträgen für ihre jeweiligen Zimmer und og Nutzung der gemeinschaftlichen Räume.
Vor einigen Monaten wurde auf einmal das Wohnzimmer an eine weitere Person zu deren alleinigen Nutzung vermietet. Nicht nur, dass die Nutzung dieses Zimmer wegfällt, der Zugang zum Garten ist nun nicht mehr auf direktem Wege durch das Wohnzimmer möglich, sondern nur noch über einen weiten Umweg um die Häuserzeile herum.
Wir verstehen uns alle gut, doch interessiert mich die rechtliche Situation. Und als Student hat man ja auch nix zu verschenken.
Berechtigt dieser Umstand zu einer Mietminderung (es gibt eine Unterteilung in Kaltmiete und Nebenkosten)? Falls ja, in welcher Höhe und ab wann?
Nur die Kaltmiete oder kann ich auch die Nebenkosten reduzieren? Es sind ja nunmal vertraglich vorgegebene Nutzungsmöglichkeiten weggefallen.
Würde mich über eine Antwort freuen.
Wegfall von Gemeinschaftsraum in WG
23. September 2017
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Frage vom 23. September 2017 | 22:00
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wegfall von Gemeinschaftsraum in WG
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