Wegeunfall zahlt die Haftplicht des Pkws

17. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
anis1984
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wegeunfall zahlt die Haftplicht des Pkws

mein beruf ist zimmermann und ich hatte am 17.01.2011 einen schweren Wegeunfall.Mein Arbeitskollege und ich sind von einer Baustelle Richtig Firma gefahren,dabei ist mein Arbeitskollege wegen unachtsamkeit gegen einen Lkw gefahren und dabei wurde ich schwer verletzt.
Beim Unfall erlitt ich
-oberschenkel offener trümmerbruch
-unterarm trümmerbruch von Elle und Speiche
-oberarm offener trümmerbruch
-sowie der riss des radiales Nervs was dazu führte dass ich jetzt meine rechte hand nicht bewegen kann hab eine sogenannte Fallhand.
Ich bin seit dem unfall immernoch Arbeitsunfähig und werde meinen Beruf wahrscheinlich nicht mehr ausüben können.

Meine Frage ist, habe ich recht auf schadensersatz bzw Schmerzensgeld wenn ja gegenüber wem kann ich sie geltend machen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

Normalerweise sind Sie als Mitfahrer durch die Kfz.Haftpflichtversicherung des Fahrers gegen diese Schäden (Sachschäden, Körperschäden, Schmerzensgeld etc.) abgesichert. Jedoch ist auch die Berufsgenossenschaft bei Wege-Unfällen zuständig, dorthin wird ja Ihr Arbeitgeber den Schadensfall bereits unverzüglich gemeldet haben, nehme ich an.
In Ihrem Fall, bei diesem Umfang an körperlichen "Beschädigungen" führt ja ohnehin kein Weg an der sofortigen Einschaltung eines Rechtsanwalts vorbei. Wie wollen Sie auch ohne einen fachlich versierten Anwalt Schmerzensgeld in nicht unbeträchtlicher Höhe durchsetzen? Sie brauchen auch hier keine Kosten zu scheuen, hier ist der Verursacher des Unfalls bzw. seine Haftpflichtversicherung zuständig.
Ein Laienforum ist gewiss nicht der richtige Weg zur Ausschöpfung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten bei diesem
schweren und folgenreichen Körperschaden.
:augenroll:

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"Sepp"

-- Editiert nnahoj am 17.01.2012 18:52

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