Hallo,
kann mir hier evtl jemand helfen? Wir wohnen auf einem Grundstück mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für zwei hinter uns lebende Nachbarn. Diese haben keine andere Möglichkeit sonst auf ihr Grundstück zu kommen. Das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht wurde auch im Notarvertrag festgehalten. Soweit so gut. Jetzt haben wir ebenso eine Baulast gegenüber dem Landkreis, welche besagt "wir dulden eine Feuerwehrzufahrt, für den Fall das es eben brennt und die Häuser gut erreicht werden können. Diese Feuerwehrzufahrt muss aber noch erstellt werden. Im Notarvertrag ist in Bezug auf das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht geregelt das wir einen 3 m breiten Weg erstellen müssen (auch hierfür die Kosten tragen) oder uns das Recht vorbehalten diesen so zu lassen wie er ist.
Meine Frage ist jetzt: In Bezug auf die Feuerwehrzufahrt und auch die benötigte Stellfläche werden Kosten entstehen (Bäume müssen weg, der Weg muss gemacht werden). Mir widerstrebt es diese Kosten allein zu tragen, wenn alle diese Feuerwehrzufahrt benötigen. Können wir, da sich der Verkehrswert unseres Grundstückes durch diese Dienstbarkeit ja erheblich mindert, einen Schadensersatz von den Nachbarn verlangen? Wenn ja, wie hoch wäre dieser? Was kostet ein Sachverständiger, der den Grundstückswert und die sich aus der Dienstbarkeit ergebende Wertminderung errechnet?
Könnte mir vllt jemand sagen, ob wir hier eine Chance haben, das wir nicht allein auf den Kosten sitzen bleiben? Vielen Dank vorab!
Wegerecht/Duldung Feuerwehrzufahrt/Entschädigung
13. Juli 2017
Thema abonnieren
Frage vom 13. Juli 2017 | 14:15
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Wegerecht/Duldung Feuerwehrzufahrt/Entschädigung
Verbaut?
Verbaut?
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. Juli 2017 | 18:31
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatKönnen wir, da sich der Verkehrswert unseres Grundstückes durch diese Dienstbarkeit ja erheblich mindert, einen Schadensersatz von den Nachbarn verlangen? :
Klar.
Das Problem wird nur sei, diesen zubekommen. Denn der Deal wird wohl sein, "Baugenehmigung gegen Baulast".
ZitatWenn ja, wie hoch wäre dieser? :
Das würe ein Sachverständiger ermitteln.
ZitatWas kostet ein Sachverständiger, der den Grundstückswert und die sich aus der Dienstbarkeit ergebende Wertminderung errechnet? :
Sachverständigen fragen.
#2
Antwort vom 14. Juli 2017 | 00:36
Von
Status: Bachelor (3431 Beiträge, 1949x hilfreich)
ZitatIm Notarvertrag ist in Bezug auf das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht geregelt das wir einen 3 m breiten Weg erstellen müssen (auch hierfür die Kosten tragen) oder uns das Recht vorbehalten diesen so zu lassen wie er ist. :
Das an sich klingt für mich total widersprüchlich > ihr müsst einen Weg auf eigene Kosten erstellen oder dürft ihn so lassen wie er ist ??? Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass so etwas schwammiges tatsächlich in einem Notarvertrag steht.
Und in welchem Notarvertrag? d.h. wem gegenüber seid ihr verpflichtet so zu handeln oder auch nicht?
Grundsätzlich zum Entschädigungsanspruch:
"Der Zahlungsanspruch gegen den Eigentümer des begünstigten Grundstücks kann sich aus einer rechtsgeschäftlichen Vereinbarung (Vertrag), bei deren Fehlen aus einem gesetzlichen Schuldverhältnis oder nach Maßgabe bereicherungsrechtlicher Bestimmungen gemäß §§ 812 ff. BGB ergeben."
Quelle - dort letzte Seite ziemlich unten unter 6 Fazit:
http://sv-seitz.de/pdf/GuG_2014.pdf
(ein insgesamt sehr informativer Aufsatz)
Üblicherweise werden solche Dinge wie die Kostentragung von Massnahmen, die aufgrund der Baulast erst erforderlich werden, allerdings geklärt bevor der Baulasteintragung zugestimmt wird - ebenso die Höhe einer angemessenen Entschädigung.
Und jetzt?
Schon
267.052
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten