Hallo,
wir sind mit unseren Nachbarn in einem Rechtsstreit.
Grund ist ein Wegerecht zu meinen Gunsten, welches beim Verkauf des Nachbar Grundstückes an den Bauträger DOxx1999xx eingetragen werden sollte laut Notarvertrag, der Notar es aber nicht gemacht hat und die Nachbarn uns nun den Weg verbieten wollen. Dadurch kann ich die Parkplätze mit Carport und meine Mieter die Eingänge nicht mehr nutzen. Es würden große Umbauarbeiten anfallen, sollte alles umgebaut werden müssen. Zudem besteht noch eine Vereinigungsbaulast in der die Grundstücke Baurechtlich als eine Einheit angesehen werden müssen. Das Grundstück ist mitlerweile mit 4 Vierfamilienhäusern bebaut und hat 8 Eigentümer.
Nun haben wir den ersten Termin bei Gericht gehabt und es ist vertagt worden, weil noch nicht eindeutig feststeht ob das noch einzutragende Wegerecht auch in allen Verträger der jetzigen Eigentümer im Vertrag steht. 2 Eigentümer haben mittlerweile geechselt.
Nun wird die Angelegenheit wohl sehr kompliziert. Die Eigentümer lehnen auch einen Vergleich ab, der alles einfacher machen würde.
Hat jeman einen Rat?
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Wegerecht wurde im Grundbuch nicht eingetragen tro
28. Februar 2014
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Frage vom 28. Februar 2014 | 18:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wegerecht wurde im Grundbuch nicht eingetragen tro
Verbaut?
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#1
Antwort vom 6. März 2014 | 14:17
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1340x hilfreich)
Dann halten Sie sich an den Bauträger. Lt. Vertrag war er
ja verpflichtet das Wegerecht eintragen zu lassen.
Jetzt ist es sein Problem wie er das bewerkstelligt.
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